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[AnwaltOnline - Reiserecht November 2007]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                  November 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Freischachanlage des Hotels - Reisender ist selber ver-
    antwortlich

Zieht sich ein Reisender beim Spielen auf der Freischach-
anlage des Hotels während seines Urlaubs Verletzungen zu, so
trifft den Veranstalter kein Verschulden. Hier handelt es
sich um die Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos und
nicht um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des
Reiseveranstalters.

AG München, 13.6.2007 - Az: 262 C 7269/07

 >> Unfall auf Wasserrutsche

Im vorliegenden Fall kam es kurz nach Anreise zu einem
Unfall auf der Wasserrutsche des Hotels, bei dem sich die
Betroffene die zwei oberen Schneidezähne abbrach - ein
Hotelangestellter hatte die Wasserzufuhr abgedreht und den
Unfall hierdurch verursacht. Ein hinzugezogener örtlicher
Zahnarzt empfahl eine rasche Behandlung, woraufhin die
Familie umgehend nach Deutschland zurückkehrte.
Die Reisenden forderten vom Veranstalter die Erstattung
des Reisepreises, sowie Umbuchungskosten und Schmerzens-
geld. Der Veranstalter hatte für das Fehlverhalten seines
Erfüllungsgehilfen (der Hotelangestellte) einzustehen. Da
es weder dem verunfallten Mädchen noch der Familie zumut-
bar war, den Urlaub mit zwei ausgeschlagenen Zähnen
fortzusetzen, war die Abreise zulässig, um eine Behandlung
in Deutschland durchführen zu lassen. Der Veranstalter
mußte daher die Reisekosten erstatten und dem Mädchen ein
Schmerzensgeld i.H.v. EUR 1.000 zahlen.

AG Frankfurt/Main, 1.6.2006 - Az: 31 C 3491/05-44

 >> Zubringerflug zur Kreuzfahrt verspätet - Reisender muß
    den Veranstalter kontaktieren

Im vorliegenden Fall sollte ein Reisender mit einem Direkt-
flug zu einem Kreuzfahrtschiff geflogen werden. Der Abflug
verzögerte sich ganz erheblich, so daß der Anschlußflug am
Zwischenlandeort nicht mehr zu erreichen war. Erkennt der
Reisende diesen Umstand, so muß er versuchen, den Veran-
stalter unter der in den Reiseunterlagen angegebenen
Notfallrufnummer zu erreichen. Der Reisende kann nicht
einfach wieder zurück zum Ausgangsflughafen fliegen - dies
gilt auch dann, wenn ihm bekannt war, daß das Kreuzfahrt-
schiff noch am Ankunftstag des nicht erreichten Anschluß-
fluges den Hafen verlassen würde.

LG Frankfurt/Main, 2.11.2006 – Az: 2/19 0 201/05

 >> Hinflug nicht angetreten - Rücktrittserklärung für
    Pauschalreise?

Es liegt keine konkludente Rücktrittserklärung i.S.v. §
651i I BGB vor, wenn ein Pauschalreisenden den Hinflug
nicht antritt.

LG Frankfurt/Main, 30.8.2007 - Az: 2 - 24 S 39/07

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Reisender muß gültige Dokumente besorgen

 >> Sturz in der Dusche - Pech gehabt!

 >> Tsunami-Schäden - 50% Minderung

 >> Hotelkundenparkplatz muß gefährdungsfrei sein

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 700 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Hotelsterne

Die Aussagefähigkeit von Hotelsternen ist leider nicht so
groß, wie man eventuell hoffen mag. In Deutschland schreibt
der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband zwar ganz genau
vor, was bei wie vielen Sternen zu erwarten ist. Doch im
Ausland ist der deutsche Standard sicher nicht anzuwenden,
vielmehr kommen ganz unterschiedliche Maßstäbe zur
Anwendung: Ausschlag gibt der örtliche Standard. Sollte ein
Reisender mit seinem Hotel nicht zufrieden sein, so wird
es dem Reisenden schwerfallen, lediglich aufgrund der
Sterneangabe im Reiseprospekt einen Mangel geltend machen
zu können. Vielmehr sollten die angegebenen Leistungen
geprüft werden und ggf. konkret bemängelt werden - an diese
Angaben muß sich der Veranstalter nämlich halten.

Sterne im Reisekatalog entsprechen allenfalls der Ein-
stufung des Reiseveranstalters - hierauf sollte man sich
nicht verlassen und die entsprechenden Erläuterungen genau
studieren.

In Deutschland verbirgt sich unter anderem die folgende
Ausstattung hinter den Sternen:

Sauberkeit und ein hygienisch einwandfreies Angebot sind
Grundvoraussetzung in jeder Sternekategorie. Alle Ein-
richtungen und Ausstattungen müssen  funktionstüchtig sein
und sich in mangelfreiem Zustand befinden. Im Frühstücks-
raum wird ein ausgewiesener Nichtraucherbereich voraus-
gesetzt.
Bei allen Zimmern wird Dusche/WC oder Bad/WC sowie ein
Farbfernseher vorausgesetzt.

Ein-Sterne-Unterkunft (für einfache Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 8 qm, der Doppelzimmer 12
qm; exkl. Bad/WC
- Empfangsdienst, Erreichbarkeit durch Telefon von innen
und außen
- Faxgerät am Empfang
- Erweitertes Frühstücksangebot (mindestens ein Heißgetränk
(wahlweise Tee oder Kaffee), ein Fruchtsaft, ein Obstsalat/
Obst, ein Ei/eine Eierspeise und eine Auswahl an Brot/
Brötchen, Butter, Marmelade, Wurst, Käse und Müsli)
- Depotmöglichkeit für die Gäste

Zwei-Sterne-Unterkunft (für mittlere Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 12 qm, der Doppelzimmer 16 qm;
inkl. Bad/WC
- Empfangsdienst, Erreichbarkeit durch Telefon von innen und
außen
- Frühstücksbuffett
- Getränke müssen erhältlich sein
- Pro Bett eine Sitzgelegenheit
- Ein Tisch

Drei-Sterne-Unterkunft (für gehobene Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 14 qm, der Doppelzimmer 18
qm; inkl. Bad/WC
- Rezeption 14 Stunden besetzt, 24 Stunden telefonisch von
innen und außen erreichbar
- Frühstücksbuffett
- Getränkeangebot auf jedem Zimmer
- Bargeldlose Zahlung möglich
- Mind. 1 Restaurant
- Mind. 10% der Zimmer müssen Nichtraucherzimmer sein
- Zweisprachige Mitarbeiter (deutsch/englisch)

Vier-Sterne-Unterkunft (für hohe Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 16 qm, der Doppelzimmer 22
qm; inkl. Bad/WC
- Rezeption 18 Stunden besetzt, 24 Stunden telefonisch von
innen und außen erreichbar
- Frühstück und weitere Speisen auch über Zimmerservice
erhältlich - Mini-Bar oder 24-Stunden Zimmerservice
- Bademäntel auf Wunsch
- Fön und Kosmetikspiegel in allen Zimmern
- Sessel oder Couch in allen Zimmern
- Möglichkeit, Gästewäsche zu waschen und zu bügeln
- Lobby mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice, Restaurant
und Hotelbar
- Mind. 10% der Zimmer müssen Nichtraucherzimmer sein
- Internetzugang auf dem Zimmer
- Zweisprachige Mitarbeiter (deutsch/englisch)
- Zahlung per Kreditkarte möglich

Fünf-Sterne-Unterkunft (für höchste Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 18 qm, der Doppelzimmer 26
qm; inkl. Bad/WC
- Zimmer und Suiten vorhanden
- Rezeption 24 Stunden besetzt, 24 Stunden telefonisch von
innen und außen erreichbar
- Concierge
- Zusätzliche Waschbecken, Safe und Kosmetikartikel im
Zimmer
- Empfangshalle mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice,
Restaurant und Hotelbar
- Mind. 10% der Zimmer müssen Nichtraucherzimmer sein
- Internetzugang auf dem Zimmer
- Mehrsprachige Mitarbeiter (deutsch, englisch, sowie
mindestens eine weitere Fremdsprache)
- Zahlung per Kreditkarte möglich

Bei entsprechenden zusätzlichen Angeboten kann je nach
erreichter Punktezahl eine Höherstufung mit dem Zusatz
"superior" erfolgen. Hierzu muß das betreffende Hotel die
Mindestpunktezahl für die nächsthöhere Sternezahl erreichen.
Eine Fünf-Sterne-Unterkunft muß für Zusatz "superior" 80
Punkte über der Mindestpunktzahl von 570 liegen.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Haiti: Reisewarnung und Hinweise 23.10.2007

Afghanistan: Reisewarnung 22.10.2007

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und
Hinweise 11.10.2007

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
28.09.2007

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 25.09.2007

Irak: Reisewarnung und Hinweise 21.09.2007

Somalia: Reisewarnung und Hinweise 07.08.2007

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Unfall während des Urlaubs

Kommt es während einer Urlaubsreise zu einem Unfall des
Reisenden, ohne daß der Reiseveranstalter dies zu verant-
worten hat, entstehen keine Ansprüche gegen den
Veranstalter. Eine Haftung kommt beispielsweise dann nicht
in Frage, wenn es sich um eine Verwirklichung des
allgemeinen Lebensrisikos handelt. [... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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