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* AnwaltOnline - Reiserecht
Oktober 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Nichtbeförderung wegen Verspätung - wenn die
Airline
schuld ist
1. Lag die Ursache für das verspätete Erscheinen eines
Fluggastes und dessen hieraus resultierende Nichtbeförderung
allein in der Sphäre des Luftfahrtunternehmens, so kann sich
dieses nicht mit dem Argument entlasten, der Reisende sei
nicht rechtzeitig zur Abfertigung erschienen.
2. Es ist von einem vom ersten Flughafen aus abgehenden
Rundflug auszugehen, wenn Hin- und Rückflug gemeinsam
gebucht wurden und diese mit einem einheitlichen Reisepreis
berechnet wurden.
AG Frankfurt/Main, 25.1.2007 – Az: 29 C 499/06-46
>> Terminversäumnis bei Anreise mit dem Flugzeug
a) Der Prozessbevollmächtigte, der zu einem auswärtigen
Gerichtstermin anzureisen hat, ist bei der Auswahl des
öffentlichen Verkehrsmittels grundsätzlich frei; er kann
sich auch für das Flugzeug entscheiden.
b) Bezieht der Prozessbevollmächtigte einen Inlandsflug in
die Reiseplanung ein, braucht er für die Bemessung von
Pufferzeiten für den Übergang zu einem Anschlussverkehrs-
mittel grundsätzlich keine Verzögerungen von mehr als
einer
Stunde in Rechnung zu stellen.
c) Eine auf die Entwicklung der Wetterverhältnisse zur
geplanten Flugzeit ausgerichtete Beobachtungspflicht trifft
den Prozessbevollmächtigten nur bei bereits bestehenden oder
angekündigten Schlechtwetterlagen, welche die Durchführung
der Reise wahrscheinlich verhindern.
BGH, 22.3.2007 - Az: IX ZR 100/06
>> Werbung für "Tickets ab 99 Euro"
Nur dann, wenn im beworbenen Preis auch die zwingend ent-
stehenden Kosten für die Buchung enthalten sind, darf ein
Luftfahrtunternehmen mit "Tickets ab 99 Euro" werben.
LG Köln, 15.11.2006 – Az: 33 O 277/06
>> Haftung für Verletzung beim Einsteigen in Zug
Eine Haftung des Betreibers kommt nicht in Betracht, wenn
sich ein Fahrgast beim Einsteigen in einen Zug verletzt,
ohne daß eine Fehlfunktion der automatischen Tür feststell-
bar war. Die Haftung aus der Betriebsgefahr tritt hinter
das eigene Verschulden des Gastes zurück.
Ist sichergestellt, daß die Tür den gesetzlichen Sicher-
heitsstandards entspricht und sich bei Kontakt mit Fahr-
gästen unverzüglich unvollständig wieder öffnet,
so kann
auch das Fehlen eines akustischen und optischen Signals vor
dem Schließvorgang nach einer Öffnungszeit von nur 3
Sekunden nicht als Verkehrssicherungspflichtverletzung
gewertet werden.
OLG Düsseldorf, 6.9.2006 – Az: 19 U 10/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Sicherungsschein
fehlt - Rücktritt?
>> Ersatz-Unterkunft
mit falscher Kategorie
>> Falsche
Auskunft zur Reiserücktrittsversicherung -
Reisebüro
haftet nicht
>> Kofferinhalt
verloren - Beschädigung?
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Reiserücktrittskosten-Versicherung
und Kuraufenthalt
Auch nach der Buchung einer geplanten Reise
kann es zu Vor-
fällen kommen, die den Reisewilligen
am Antritt der Reise
hindern. Muß nun von der Reise zurückgetreten
werden, weil
sich nach der Buchung eine schwere und unerwartete
Erkrankung ereignet hat und dem Betroffene
für die Zeit der
Reise eine medizinisch notwendige Kur bewilligt
wird, so
stellt sich die Frage, ob die Reiserücktrittskosten-
Versicherung für die anfallenden Stornogebühren
aufkommen
wird.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung
erstattet die
Stornogebühren, wenn dem Reisenden die
Reise "wegen einer
unerwarteten schweren Erkrankung"... "nicht
zugemutet
werden kann" (§ 1.2 ABRV). Die Versicherungsleistung
ist
allerdings ausgeschlossen, wenn der Versicherungsfall
für
den Versicherten bei Abschluß der Reise
vorhersehbar war
oder der Versicherte ihn vorsätzlich
oder grobfahrlässig
herbeigeführt hat (§ 2.2 ABRV).
Zunächst ist festzustellen, daß
bei einer schweren und
unerwarteten Erkrankung vom Betroffenen eine
medizinisch
notwendige Kur beantragt werden kann - auch
wenn möglicher-
weise bereits eine Vorschädigung besteht
- ohne dass
dadurch ein Versicherungsfall schuldhaft
herbeigeführt
wird. Eine solche Maßnahme sollte auch
aus medizinischen
Gründen möglichst zeitnah an die
Akuterkrankung
anschließen. Wird für die Erkrankung
in der Folge die Kur
bewilligt, so ist dies eine unmittelbare
Krankheitsfolge.
Die Absage einer Kur, die mit einer vorab
gebuchten Reise
kollidiert, kann dem Reisenden nicht zugemutet
werden.
Allerdings stellt ein Kurantrag wegen der
möglichen zeit-
lichen Kollision der Reise mit einem Kuraufenthalt
eine
Erhöhung des versicherten Risikos im
Sinne von § 2A.2 ABRV
dar, die der Versicherung unverzüglich
anzuzeigen ist. Die
Versicherung ist gem. § 25 Abs. 2 VVG
jedenfalls dann
leistungsfrei, wenn zwischen dem Zeitpunkt,
in dem der
Reiseveranstalter die unverzüglich gemachte
Anzeige
erhalten hätte und Reisebeginn ein Zeitraum
von mehr als
einem Monat liegt. Wird dies unterlassen,
so kann der
Versicherungsnehmer allenfalls noch einwenden,
die Risiko-
erhöhung sei unbeachtlich, da sie unerheblich
gewesen sei
(§ 29 VVG).
Zur Vermeidung von Rechtsverlusten sollte
die Versicherung
daher grundsätzlich gleichzeitig mit
Stellung des Kur-
antrags informiert werden.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 25.09.2007
Irak: Reisewarnung und Hinweise 21.09.2007
Afghanistan: Reisewarnung 19.09.2007
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
und
Hinweise 14.09.2007
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden
und Süden des
Libanon 31.08.2007
Haiti: Reisewarnung und Hinweise 21.08.2007
Somalia: Reisewarnung und Hinweise 07.08.2007
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wenn die gemietete Ferienwohnung
ein Saustall ist
Liegt ein normaler Mietvertrag über eine
Ferienwohnung vor,
etwa weil die Wohnung nicht über einen
Reiseveranstalter,
sondern privat angeboten wurde, so ist der
Vermieter
verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in geräumtem
Zustand
zur Verfügung zu stellen. [...
weiterlesen
...]
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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