[AnwaltOnline - Reiserecht September 2007]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht September 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Falsche Preisangabe bei Internetbuchung
Führt ein Softwarefehler zu einer falschen Preisangabe, so
berechtigt dies zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums.
Grundsätzlich sind solche Systemfehler in der Software des
Reisebüros dann dem Reiseveranstalter zuzurechnen, wenn das
Reisebüro ständig Reiseverträge für den Veranstalter
vermittelt.
Ist der angegebene Preis erkennbar deutlich zu niedrig, so
ist das Verlangen der Vertragsdurchführung rechtsmiß-
bräuchlich.LG Düsseldorf, 23.2.2007 - Az: 22 S 307/06
>> Mindestgröße eines Einzelzimmers
Ein Einzelzimmer muß eine Mindestgröße von 8 m² haben. Eine
Unterbringung im Souterrain muß auch bei fehlender Verein-
barung über eine bestimmte Zimmerlage nicht hingenommen
werden.Wird ein Zimmer "zur Bergseite ohne Aussicht" gebucht, so
kann ein Abstand von einigen Metern zwischen Zimmerfenster
und dem hinter dem Gebäude befindlichen Berghang erwartet
werden.AG Bad Homburg, 23.1.2007 - Az: 2 C 3092/06 (19)
>> Zu spät am Abfertigungsschalter - Pech!
Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistung wegen Nicht-
beförderung, wenn ein Fluggast nicht rechtzeitig am
Abfertigungsschalter erscheint. Hierbei ist es unerheblich,
ob die Verspätung vom Fluggast oder vom Luftfahrtunternehmen
zu vertreten ist.AG Offenbach a. M., 6.1.2006 – Az: 33 C 2/06
>> Flugannullierung - keine Unterbringung im Hotel?
Ein Fluggast kann die Kosten einer selbst beschafften
Unterkunft als Schadensersatz geltend machen, wenn er nach
der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nach einer Flugannullierung
einen Anspruch auf eine Hotelunterbringung hat und das
Luftfahrtunternehmen die Unterbringung verweigert. Ein
Schadensersatzanspruch besteht allerdings dann nicht, wenn
der Fluggast keine solchen Kosten hatte.AG Erding, 15.11.2006 - Az: 4 C 661/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Rückflug auch ohne Hinflug möglich!
>> Gegenstände bei Sicherheitskontrolle sichergestellt -
Fluggesellschaft haftet nicht>> Anschlußflug wegen Zubringerverspätung verpaßt
>> Sicherungsschein spätestens bei Zahlung!
Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RNIm Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 675 Urteile.Weitere Urteile
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************************************************************>> Halbpension / Vollpension
Der Begriff Halbpension bezeichnet die bei einer Reise oder
einem Hotel- bzw. Pensionsaufenthalt eingeschlossene Ver-
pflegung, wobei hierunter zwei Mahlzeiten täglich zu
verstehen sind. Möglich ist sowohl die Kombination Frühstück
und Mittagessen als auch Frühstück und Abendessen. Die
Kombination Frühstück und Abendessen ist die gebräuchlichste
Kombination.
Sind alle drei Mahlzeiten eingeschlossen, so liegt eine
Vollpension vor.
Umfang und Qualität der Mahlzeiten richten sich nach einer
eventuell gegebenen Beschreibung aber auch nach der Kategorie
des Hotels bzw. der gebuchten Reise. Bei einer günstigen
Pauschalreise in einem einfachen Ferienclub kann bei einem
Buffet weder eine besondere Vielfalt noch Reichhaltigkeit
erwartet werden (AG München - Az: 172 C 3946/01). Auch ist
eine gewisse Wartezeit bei einem Buffet eines großen
Mittelklassehotels hinzunehmen (20-30 Minuten; AG Duisburg -
Az: 3 C 1218/04). Wird eine Mahlzeit in mehreren Schichten
angeboten, so kann die Hotelleitung nicht festlegen, in
welcher Schicht das Essen einzunehmen ist (AG Düsseldorf,
1.6.2001 - Az: 52 C 2500/01). Bei besonders eintöniger
Verpflegung kann jedoch durchaus ein Mangel vorliegen, der
zur Minderung des Reisepreises berechtigt.
Der Mindestumfang eines Frühstücksbuffet wurde bereits
gerichtlich bestimmt. Es muß mindestens zwei Brötchen
derselben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee
beinhalten. Ein "reichhaltiges" Frühstücksbüffet muß drei
verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei
Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft
enthalten (AG Frankfurt, 30 C 4289/8545).Im Reisekatalog wird Halbpension i.d.R. mit "H" oder "HP",
Vollpension mit "V" oder "VP" gekennzeichnet.>> Welche Funktion hat die Reisebestätigung für den Reise-
vertrag?Die Aushändigung der Reisebestätigung mit einem bestimmten
Mindestinhalt an den Reisenden ist in § 6 BGB-InfoV vor-
geschrieben. Dieser Vorgang ist nicht etwa gleichbedeutend
mit dem Abschluss des Reisevertrags. Dieser kommt im
allgemeinen dadurch zustande, dass der Reisende ein Angebot
zur Buchung einer bestimmten Reise abgibt und der Reise-
veranstalter dieses Angebot annimmt. Angebot und Annahme
müssen nicht schriftlich erklärt werden, es genügt ein
mündlicher oder telefonischer Abschluss. Die Erklärungen
können natürlich auch per Fax oder E-mail abgegeben werden.
Der Reiseprospekt stellt noch kein Angebot des Reise-
veranstalters dar, sondern nur eine Aufforderung an den
Kunden, seinerseits ein Angebot - häufig als Reiseanmeldung
bezeichnet - abzugeben. Deshalb steht es dem Veranstalter
jederzeit frei, ein Angebot des Kunden, eine bestimmte, im
Prospekt beschriebene Reise zu buchen, nicht anzunehmen,
etwa, weil das gewünschte Hotel ausgebucht ist.
Die Reisebestätigung ist ein Dokument, das den vereinbarten
Vertragsinhalt feststellt. Sie kann auf die Angaben im
Reiseprospekt Bezug nehmen.
Eine Reisebestätigung muss nicht ausgestellt werden, wenn
die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 7 Werktage
(Wichtig: auch der Samstag ist ein Werktag!) vor Reise-
beginn abgegeben wird. In diesem Fall muss der Veranstalter
den Reisenden noch vor Reisebeginn zumindest darüber
informieren, wie er sich zu verhalten hat, wenn während der
Reise Mängel auftreten und welche Fristen bei etwaigen
Ansprüchen gegen den Veranstalter einzuhalten sind.>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des
Libanon 31.08.2007Afghanistan: Reisewarnung 22.08.2007
Haiti: Reisewarnung und Hinweise 21.08.2007
Somalia: Reisewarnung und Hinweise 07.08.2007
Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 02.08.2007Irak: Reisewarnung und Hinweise 24.07.2007
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und
Hinweise 03.05.2007In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Reisebuchung im Internet
Immer häufiger informieren sich diejenigen, die ihren
Urlaub nicht klassisch im Reisebüro unter Zuhilfenahme von
Prospekten buchen wollen, über Reiseziele und Angebote im
Internet. Doch Vorsicht: Nicht immer wird ein realitäts-
getreues Bild vom Traumziel gezeichnet! [... weiterlesen ...]Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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