AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Reiserecht August 2007]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                    August 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Hotelschießerei kann 100%ige Minderung zur Folge haben!

Das Gericht sprach im vorliegenden Fall einem Reisenden nach
einer tödlichen Schießerei nahe des Hotelstrandes eine
Minderung von 100% für den entsprechenden Tag zu, da an
diesem Tag ein Ausnahmezustand in der Anlage herrschte (der
Strand wurde zweimal komplett geräumt; bei der Schießerei
wurden vier Bootsverleiher getötet und zwei Hotelgäste
angeschossen). Für die nachfolgenden Tage wurde aufgrun
 der emotionalen Beeinträchtigung eine Minderung von 50%
(2. Tag) bzw. 25% (3.-5. Tag) zugesprochen.
Grundsätzlich ist das Überfallrisiko zwar kein Reisemangel,
da jedoch im vorliegenden Fall die die Schießerei verur-
sachenden Bootsverleiher am Strand der Hotelanlage
zumindest geduldet wurden und im Reisekatalog auf die
Wassersportmöglichkeiten am Strand hingewiesen worden war,
war das Ereignis dem Hotel zuzurechnen.

AG Düsseldorf - Az: 20 C 10444/06

 >> Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug

Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der
Reiseveranstalter für einen erst am Urlaubsort gebuchten
Zusatzausflug haftet.

Die drei Kläger buchten bei dem beklagten Reiseveranstalter
eine Pauschalreise in den ägyptischen Badeort Hurghada. Die
im Reiseprospekt enthaltene Werbung für Ausflugsmöglich-
keiten enthielt Klauseln, wonach die Ausflüge für den Reise-
veranstalter Fremdleistungen seien und er diese lediglich
vermittele. In der am Reiseort ausgehändigten Begrüßungs-
mappe des Reiseveranstalters befand sich ein Werbezettel
für eine Ausflugsfahrt nach Kairo, der oben das Firmen-
zeichen des Reiseveranstalters enthielt, darunter eine
Beschreibung des Ausflugs, sodann den in größerer Schrift
und in Großbuchstaben gedruckten Hinweis "NUR BEI IHREM
E.-REISELEITER BUCHBAR" und am Ende in erheblich kleinerer
Schrift als der beschreibende Text den weiteren Hinweis:
"Ihre E.-Reiseleitung ist Ihnen gerne bei der Buchung
behilflich, ist jedoch lediglich Vermittler dieser Ausflugs-
programme. Die Verantwortung für Organisation und Durch-
führung trägt die örtliche Agentur C." Die Kläger buchten
und bezahlten den auf dem Werbezettel angebotenen Ausflug
beim örtlichen Reiseleiter des Reiseveranstalters. Auf der
Rückfahrt von Kairo fuhr der Reisebus mit überhöhter
Geschwindigkeit und ungenügender Beleuchtung auf einen
stehenden Lastkraftwagen auf, wobei ein Sicherheitsbeamter
und der Busfahrer getötet und die Reisenden, darunter die
Kläger, verletzt wurden. Die Kläger machen Schmerzensgeld
und Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude sowie Rück-
zahlung des Reisepreises für den Ausflug geltend.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Der Bundes-
gerichtshof hat die Revision des beklagten Reiseveran-
stalters zurückgewiesen.
Wenn bei einem Pauschalreisevertrag zu den Hauptleistungen –
Beförderung und Unterkunft – wahlweise und gesondert zu
buchende Leistungen hinzutreten, insbesondere solche, die
erst am Urlaubsort gebucht und von einem Dritten ausgeführt
werden, wie z.B. Tageausflüge, kommt es nach der Recht-
sprechung des Bundesgerichtshofs für die Haftung des Reise-
veranstalters darauf an, ob sie zu den von ihm vertraglich
geschuldeten Leistungen gehören oder ob sie von ihm nur
als Fremdleistung vermittelt werden. Nur wenn es sich um
eine Eigenleistung des Reiseveranstalters handelt, haftet
er vertraglich für die Mängel der Sonderleistung (§ 651 f
BGB), wobei er dann für ein Verschulden des Ausführenden
als seines Leistungsträgers einstehen muss. Ob eine Eigen-
leistung oder eine Fremdleistung vorliegt, hängt entscheidend
davon ab, wie der Reiseveranstalter aus der Sicht des
Reisenden auftritt. Dies hat im Einzelfall der Tatrichter zu
beurteilen.
Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof die tatrichter-
liche Feststellung des Berufungsgerichts für rechtsfehlerfrei
erklärt, wonach der durch den Werbezettel des Reisever-
anstalters und die Buchung bei seinem Reiseleiter hervor-
gerufene Eindruck einer Eigenleistung für die Reisenden so
beherrschend war, dass dahinter die Vermittler- und Fremd-
leistungserklärungen des Reiseveranstalters zurücktraten.

BGH, 19.6.2007 - Az: X ZR 61/06

Quelle: PM des BGH

 >> Flugänderung per SMS übermittelt

Eine Fluggesellschaft, die behauptet, einen Reisenden
mittels einer SMS über eine Flugänderung informiert zu
haben, ist verpflichtet, darzulegen, daß diese Mitteilung
derart in den Empfangsbereich des Reisenden gelangte, daß
dieser unter normalen Umständen in der Lage war, den
Erklärungsinhalt zur Kenntnis zu nehmen.

AG Frankfurt/Main, 9.10.2006 - Az: 32 C 1788/06

 >> Flugangst - Attest nur vom Profi!

Regelmäßig ist eine Reiserücktrittsversicherung nur dann zur
Übernahme von Stornokosten bei einer plötzlich auftretenden
Flugangst verpflichtet, in deren Folge kurz vor Abflug von
der Flugreise zurückgetreten wurde, wenn ein Facharzt der
Psychiatrie die Flugangst entsprechend attestiert hat. Ein
Attest eines Internisten muß indes von der Reiserücktritts-
versicherung nicht akzeptiert werden.

LG München I, 16.9.2006 - Az: 13 S 5055/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Ägyptische Terroranschläge sind keine höhere Gewalt

 >> Durchführung der Reise unklar - Restzahlung trotzdem
    fällig?

 >> Badebucht muß gesichert werden

 >> Reisebüro muß über Terrorgefahr aufklären

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 650 Urteile.

Weitere Urteile

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Pauschalreise

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn der Reisende bei einem
Reiseveranstalter ein Paket aus mehreren - im allgemeinen
mindestens zwei - auf einander abgestimmten Reiseleistungen
zu einem Gesamtpreis bucht, wie z.B. Flug, Hotel, Ver-
pflegung, Reiseleitung und Ausflüge am Zielort (Eine
Besonderheit bildet die gewerbliche Überlassung eines
Ferienhauses oder einer Ferienwohnung durch einen Reise-
veranstalter oder eine Ferienhausagentur. Hier liegt zwar
nur eine Reiseleistung vor; das Reisevertragsrecht wird
aber analog angewendet).
Erbringer der Reiseleistungen ist zu einem Gesamtpreis der
Reiseveranstalter, der dieses Paket auch organisiert.
Gegenstück zur Pauschalreise ist die Individualreise.
Vertragliche Beziehungen bestehen dabei nur zwischen dem
Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht aber zwischen
dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen Reise-
leistungen. Bei Störungen bei der Organisation oder
Durchführung der Reise kann der Reisende deshalb auch nur
den Reiseveranstalter in Anspruch nehmen.

Im Art. 2 der EU-Richtlinie 90/314/EWG vom 13. Juli 1990
findet sich eine nicht allgemeinverbindliche Definition
einer Pauschalreise, eine eindeutige Definition kennt das
deutsche Recht indes nicht.

"Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei
der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis
verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese
Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung
einschließt:
- Beförderung
- Unterbringung
- andere touristische Dienstleistungen, die nicht Neben-
leistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen
beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen."

Das Reiserecht des BGB gilt grundsätzlich nur für Pauschal-
reisen im vorgenannten Sinn. Der Reisezweck  (Urlaub,
Bildung, Geschäftlich usw.) ist unerheblich. Der im Gesetz
verwendete Begriff der "Reise" bezieht sich ausschließlich
darauf (§ 651a BGB).

Eine Pauschalreise ermöglicht dem Reisenden die Ausübung
diverser Rechte, so z.B. die Stellung eines Ersatzreisenden,
Rückbeförderungsanspruch bei höherer Gewalt und die Möglich-
keit zur Kündigung ohne Angabe von Gründen gegen Zahlung von
Stornogebühren. Darüber hinaus kommt deutsches Recht zur
Anwendung, im Prozeßfall trifft ein deutsches Gericht die
Entscheidung.

Hinweis: Auch dann, wenn mehrere Einzelleistungen individuell
von einem Reisebüro zusammengestellt werden, liegt eine
Pauschalreise vor, wenn das Reisebüro die Leistungen im
eigenen Namen erbringt. Üblicherweise betrifft dies jedoch
deutsche Reisebüros nicht.

 >> Mehr Rechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Behinderte und ältere Menschen sollen den gleichen Zugang
zum Luftverkehr erhalten wie alle anderen Passagiere.
Entsprechende Regeln treten ab morgen in Kraft. Die EU-
Kommission glaubt, mit diesen Maßnahmen eine wirksame
Antwort auf die Bedürfnisse eines großen und - mit dem
demographischen Altern Europas - zunehmenden Teils der
Bevölkerung zu liefern.

"Die schrittweise Einführung dieser ab morgen geltenden
Regeln wird die Diskriminierung beenden und behinderten
und älteren Passagieren die Hilfe geben, die sie benötigen",
sagte Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig
für Verkehr.

Rund 10 Prozent EU-Bevölkerung sind von reduzierter Mobilität
betroffen – davon sind die meisten behinderte und ältere
Menschen, andere können keine längeren Distanzen laufen,
wie es oft in modernen Flughäfen verlangt wird. Die meisten
Fluglinien und Flughäfen bemühen sich, die notwendige
Unterstützung anzubieten. Jedoch bieten nicht alle eine
umfassende und kostenlose Unterstützung an. Diese Probleme
sollen durch die neue Verordnung angegangen werden, die drei
Bereiche abdeckt. Der erste Bereich tritt ab morgen in Kraft
und verpflichtet zur gleichen Behandlung von Personen mit
reduzierter Mobilität. Für Flüge von Flughäfen in der EU
dürfen Fluglinien und Reiseveranstalter es nicht ablehnen,
Personen mit eingeschränkter Mobilität zu transportieren.
Ausnahmen sind nur aufgrund hinreichend gerechtfertigter
Sicherheitsgründe möglich. Die beiden anderen Bereiche der
Verordnung, die freie Unterstützung in allen EU-Flughäfen
und die Unterstützung and Bord, treten am 26. Juli 2008 in
Kraft.

Quelle: PM EU-Komission

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Irak: Reisewarnung und Hinweise 24.07.2007

Afghanistan: Reisewarnung 23.07.2007

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
28.06.2007

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 13.06.2007

Somalia: Reisewarnung und Hinweise 05.06.2007

Haiti: Reisewarnung und Hinweise 08.05.2007

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und
Hinweise 03.05.2007

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Hotelbuchung im Internet – welche Rechte hat der Kunde?

Wie kaum eine andere Branche wächst der Markt der Internet-
reisebuchungen. Gute Vergleichbarkeit der Angebote,
authentischere Fotos als in den "schöngefärbten" [... weiterlesen ...]

 >> USA wollen Einreisebestimmungen ändern

Die US-Regierung will die Einreisebestimmungen reformieren.
Nach Informationen der Bundesregierung habe die dortige
Regierung öffentlich angekündigt, dass sie in Zusammenarbeit
mit dem Kongress das "Visa Waiver Program" [... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************

*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von WDR2 Mittagsmagazin und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben