|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2007]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                      Juni 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Entschädigung für ungenutzten Urlaub - auf den Reise-
    preis kommt es an!

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung für einen ungenutzten
Urlaubstag, so sind bei der Bemessung der Entschädigung die
maßgeblichen Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend. Die
Entschädigung muß im angemessenen Verhältnis zum Umfang der
Beeinträchtigung stehen. Hierbei kommt es auf das Einkommen
des Reisenden nicht an, vielmehr ist der Reisepreis ein
geeigneter Maßstab, so daß die Entschädigung in einem
angemessenen Verhältnis zum Reisepreis stehen muß.

LG Frankfurt/Main, 1.8.2006 - Az: 2-24 S 262/05

 >> Bestehende Schilddrüsenüberfunktion - Reiserücktritts-
    kostenversicherung zahlt nicht

Besteht bei einem Versicherungsnehmer vor Buchung und
Abschluß des Versicherungsvertrages eine Schilddrüsenüber-
funktion, so ist diese Erkrankung nicht unerwartet. Daher
gehört das Risiko dieser Erkrankung nicht zum versicherten
Risiko einer unerwarteten, schweren Erkrankung. Auch
Komplikationen bei der Behandlung (Überreaktionen, etc.)
sind bei dieser Krankheit nicht ungewöhnlich und damit nicht
unerwartet.

AG München, 6.12.2006 - Az: 271 C 28778/06

 >> Rutschige Duschvorlage ist kein Reisemangel

Es besteht kein Anspruch eines Reisenden auf Schadensersatz
oder Schmerzensgeld gegen den Reiseveranstalter, wenn der
Gast auf einem vom Hotelpersonal als Duschvorlage
ausgelegten Duschhandtuch ausrutscht. In diesem Fall ist
das Ausrutschen durch eigenes Ungeschick und nicht durch
einen Reisemangel verursacht worden. Auch besteht kein
Anspruch gegen den Betreiber des Hotels, dieser Rutschgefahr
durch Haftvorrichtungen entgegenzuwirken. Hierbei handelt
es sich um eine zum allgemeinen Lebensrisiko gehörenden
Gefahrensituation.

AG Frankfurt/Main, 20.3.2007 - Az: 30 C 3631/06-25

 >> Bandscheibenvorfall und Reiserücktrittversicherung

Lag bei Vertragsabschluß eine Bandscheibenerkrankung und
somit eine schwere Erkrankung vor, so kin einem Band-
scheibenvorfall keine unerwartete Erkrankung vor. Somit kann
durch diese Erkrankung auch keine Versicherungsleistungs-
pflicht mehr begründet werden.

AG München, 10.1.2007 - Az: 274 C 32600/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Keine Minderung nach Kündigung

 >> Entschädigungsanspruch bei Ausweichflug zu anderem
    Zielort

 >> Anschlußflug verpaßt, weil sich der Zubringer verspätete

 >> Gefahren des Reiseziels nicht von Reiserücktritts-
    versicherung versichert!

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit nahezu 650 Urteile.

Weitere Urteile

************************************************************

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> All inclusive

Unter dem Begriff "All inclusive", in Reisekatalogen oft
mit AI abgekürzt, versteht man i.a. eine Reise, bei der
sämtliche Mahlzeiten sowie ortsübliche Getränke
(alkoholische und nichtalkoholische) und oft auch Sport-
möglichkeiten im Reisepreis enthalten sind. Es ist durchaus
möglich, daß importierte Getränke oder à la carte Gerichte
gesondert zu bezahlen sind. Da es keinen allgemein fest-
gelegten Leistungsumfang für einen "All inclusive" Urlaub
gibt, kann das individuelle Angebot sich von Anbieter zu
Anbieter unterscheiden - mal erhält man mehr Leistungen
(Kaffee und Kuchen, Miternachtsbuffet, Snacks), mal
weniger. Der genaue Leistungsumfang wird in den Reise-
unterlagen genannt - was in diesen nicht aufgeführt wird,
gehört auch nicht zum Leistungsumfang.
Es ist zulässig, den Ausschank von Getränken zeitlich zu
beschränken. Gleiches gilt auch für die Mahlzeiten oder
Sportmöglichkeiten.
Erwartet werden kann vom Reisenden indes, daß bezahlte
Leistungen auch reibungslos zur Verfügung stehen. Ist der
Getränkeservice z.B. nur durch Trinkgeld zu motivieren,
liegt ein Reisemangel vor, der zu einer Minderung des
Reisepreises i.H.v. 5% berechtigt (AG Köln - Az: 122
C 171/00).

 >> Werbereisen

Für Werbereisen ("Kaffeefahrten") gelten die Vorschriften
des Reiserechts uneingeschränkt, wenn sie aus mindestens 2
Reiseleistungen bestehen, also z.B. Fahrt und Mittagessen.
Die Werbeveranstaltung selbst, an der der Reisende während
der Reise teilnehmen kann - häufig mehr oder weniger muss -
ist dabei aber nicht als Reiseleistung anzusehen.
Bei Werbe- und Verkaufsreisen ist der Veranstalter ver-
pflichtet, den Reisenden über den Charakter der Reise in
Prospekten und Einladungskarten unmissverständlich und
unübersehbar in Kenntnis zu setzen. Der Reisende, der den
Charakter der Reise kennt, muss zwar mit einem gewissen
psychologischen Kaufzwang rechnen, er darf aber nicht
aggressiv bedrängt und überrumpelt werden. Wird gegen
diese Grundsätze verstoßen, liegt eine Verletzung des §
1 UWG vor, die eine Schadensersatzpflicht des Reisever-
anstalters auslösen kann.
Nimmt ein Reisender an einer Werbereise teil und stört er
die Veranstaltung, so ist es durchaus möglich, daß der
Veranstalter den Reisvertrag fristlos kündigen kann.
Zumindest bei Vorsatz dürfte dies der Fall sein. In der
Folge ist der Veranstalter in einem solchen Fall nicht
mehr verpflichtet, den Reisenden zurück zum Ausgangspunkt
zu befördern.
Werden, was offenbar nicht selten vorkommt, die zugesagten
Reiseleistungen, wie etwa Besichtigungen usw. unter Ausreden
nicht erbracht und besteht die Reise im Wesentlichen nur an
der Teilnahme an Werbeveranstaltungen, können insbesondere
Ansprüche auf Ersatz nutzlos vertaner Urlaubszeit nach §
651f Abs.2 BGB entstehen.
Daneben besteht die Möglichkeit, Kaufverträge, die während
einer solchen Reise abgeschlossen wurden, ohne Angabe von
Gründen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vertrags-
abschluss durch schriftliche Erklärung an den Verkäufer
zu widerrufen (§ 312 BGB).

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des
Libanon 24.05.2007

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 23.05.2007

Haiti: Reisewarnung und Hinweise 08.05.2007

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und
Hinweise 03.05.2007

Afghanistan: Reisewarnung 27.04.2007

Irak: Reisewarnung und Hinweise 14.03.2007

Somalia: Reisewarnung und Hinweise 31.01.2007

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Vertaner Urlaub

Ein Reisender kann eine angemessene finanzielle Ent-
schädigung für die nutzlos aufgewendete ("vertane")
Urlaubszeit verlangen, wenn eine Reise infolge eines vom
Veranstalter verschuldeten Mangels ganz vereitelt,
[... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************

*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com