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* AnwaltOnline - Reiserecht
April 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Ausgleichszahlung bei überbuchten Flug
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der
Nicht-
beförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung
von
Flügen kommt auch dann zur Geltung, wenn ein Reisender vom
Reiseveranstalter von einem gebuchten Flug auf einen anderen
umgebucht wurde. Die Ursache für die Umbuchung ist
unerheblich. Es kann dem Reisenden nicht vorgehalten werden,
er habe sich nicht für den ursprünglich gebuchten Flug
am
Abfertigungsschalter eingefunden, wenn der Reisende darüber
informiert wurde, daß sein Flug umgebucht wurde.
AG Düsseldorf, 28.9.2006 - Az: 39 C 9179/06
>> Unfall mit Wohnmobil - sofort Ersatz-Fahrzeug!
Kam es zu einem Unfall mit einem gemieteten Wagen (hier:
Wohnmobil), so ist dem Kunden vom Autovermieter sofort ein
Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Das Polizei-
Protokoll bzw. die Klärung der Schuldfrage darf nicht
abgewartet werden.
AG Frankfurt/Main, 14.7.2006 - Az: 30 C 606/05-25
>> Wenn der Koffer im Transfer verloren geht ...
Geht der Koffer eines Pauschalurlaubers während des Bus-
transfers vom Flughafen zum Hotel verloren, so besteht ein
Schadenersatzanspruch, da es sich hierbei um eine
Verletzung der Beförderungsleistung und letztlich um einen
Reisemangel handelt.
Im vorliegenden Fall war nicht mehr zu klären, ob der Koffer
unterwegs gestohlen oder vom Busfahrer versehentlich stehen
gelassen wurde. Hier ist ein Verschulden des Erfüllungs-
gehilfen des Reiseveranstalters anzunehmen, unabhängig
davon, ob der Koffer mit einer Banderole des Veranstalters
gekennzeichnet war oder nicht.
LG Frankfurt/Main, 23.8.2006 - Az: 2-24 S 286/05
>> Reisemängel auch bei nicht deutschsprechender
Reiseleitung anmelden!
Ein Pauschalurlauber ist auch dann verpflichtet, Reisemängel
bei der Reiseleitung zu bemängeln, wenn diese nicht Deutsch
spricht. Es kann im Ausland nicht immer erwartet werden, daß
die Reiseleitung des Deutschen mächtig ist. Im vorliegenden
Fall hatte ein Brasilien-Urlauber erst nach seiner Rückkehr
nach Deutschland einen aus Sicherheitsgründen gesperrten
Hotelstrand bemängelt, da kein deutschsprachiger Reiseleiter
vor Ort war und er selber kein Englisch spreche.
Da keine deutschsprachige Reiseleitung zugesichert wurde,
hätte der Reisende sich telefonisch mit dem Veranstalter in
Deutschland in Verbindung setzen können. Da er dies jedoch
nicht getan hatte, war dem Veranstalter die Möglichkeit der
Abhilfe genommen. Die Klage auf Minderung des Reisepreises
wurde daher abgelehnt.
AG Düsseldorf, 28.7.2006 - Az: 26 C 5498/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Reisebestätigung
und Einbeziehung der Allgemeinen
Reisebedingungen
>> Fehlerhafte Internetbuchung
- Schadensersatzanspruch?
>> Golfgepäcktransport
- Veranstalter haftet für Zusage des
Reisebüros
>> Ersatzunterkunft
kann abgelehnt werden
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Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Ferienhaus
Bei der Vermietung eines Ferienhauses oder
einer Ferien-
wohnung macht es einen Unterschied, ob es
sich um eine
Privatvermietung oder um eine gewerbliche
Vermietung
handelt. Als gewerblich ist nicht nur die
Vermietung durch
einen Reiseveranstalter anzusehen, sondern
auch durch den
Eigentümer selbst, wenn dieser mehrere
Ferienimmobilien
besitzt und diese plan- und regelmäßig
an Feriengäste
vermietet. Bei einer Privatvermietung gilt
das Mietrecht
des BGB. Bei einer gewerblichen Vermietung
sind die
besonderen Vorschriften des Reiserechts (§§
651 a BGB ff)
anwendbar, ebenso dann, wenn eine Ferienhausagentur
private
Ferienimmobilien zur Vermietung anbietet.
Ein wesentlicher Unterschied besteht zunächst
darin, dass
der bei der Privatmiete vorliegende Zeitmietvertrag
nicht
ordentlich gekündigt werden kann, während
der Gast bei
einer gewerblichen Vermietung vor Mietbeginn
jederzeit vom
Vertrag zurücktreten kann.
Auch dann, wenn Ferienhaus oder -wohnung
Mängel aufweisen
oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, ist
die Rechts-
stellung der Beteiligten unterschiedlich.
Zwar kann sowohl
bei gewerblicher als auch bei privater Vermietung
der
Mietpreis entsprechend der Schwere der Mängel
gemindert
und bei besonders gravierenden Mängeln
fristlos gekündigt
werden. Ob Mängel vorliegen oder zugesicherte
Eigenschaften
fehlen, richtet sich i.a. nach den Prospektangaben.
Für die
angemessenen Minderungsquoten gibt es Tabellen
(z.B. die
Frankfurter Reisemängeltabelle), die
aber nicht verbindlich
sind. Letztlich entscheidet das jeweils zuständige
Gericht.
Bei einer Minderungsquote ab 50% des Reisepreises
hat der
Mieter aber bei der gewerblichen Miete zudem
einen Anspruch
auf Entschädigung für nutzlos vertane
Urlaubszeit (§ 651 f
Abs. 2 BGB), den es bei der Privatvermietung
nicht gibt.
Wichtig bei Mängeln ist, dass diese
dem Vermieter bzw. der
Veranstalter/Ferienhausagentur unverzüglich
mitgeteilt
werden und Abhilfe verlangt wird, da der
Reisende sonst
seine Mängelansprüche verlieren
kann.
Sowohl Mietverträge nach BGB als auch
Reiseverträge sind
formfrei gültig, können also auch
mündlich geschlossen
werden. Bei der gewerblichen Vermietung ist
der Veranstalter
aber verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich
nach
Vertragschluss eine schriftliche Reisebestätigung
zukommen
zu lassen.
Auch bei der Frage, welche Gerichte im Streitfall
zuständig
sind und welches Recht anwendbar ist, gibt
es Unterschiede,
wenn das Mietobjekt im Ausland liegt, wobei
weiter zwischen
dem Gebiet der EU und dem übrigen Ausland
differenziert
werden muss. Hier ist zu merken: Wird der
Vertrag mit einem
gewerblichen Anbieter im Inland abgeschlossen,
sind die
deutschen Gerichte zuständig und ist
deutsches Recht
anwendbar. Liegt das Ferienobjekt bei einer
Privatvermietung
im Ausland, muss in der Regel auch im Ausland
nach dortigem
Recht geklagt werden, es sei denn, das Ferienobjekt
liegt
im Gebiet der EU und sowohl Vermieter als
auch Mieter leben
im Inland.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
und Hinweise
25.03.2007
Afghanistan: Reisewarnung 20.03.2007
Irak: Reisewarnung und Hinweise 14.03.2007
Somalia: Reisewarnung und Hinweise 31.01.2007
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 31.01.2007
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für
den Südlibanon 23.01.2007
Haiti: Reisewarnung und Hinweise 05.01.2007
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Ferienhaus:
Welche Ansprüche habe ich als Mieter:
15 Punkte, die Sie kennen
sollten
1.) Die Wohnung ist
bei der Übergabe verdreckt.
...
>> Ferienhaus:
Welche Ansprüche habe ich als Vermieter:
10 Punkte, die Sie kennen
sollten
1.) Der Mieter oder
seine Gäste haben in der Nicht-
raucherwohnung geraucht.
...
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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