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[AnwaltOnline - Reiserecht April 2007]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                     April 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Ausgleichszahlung bei überbuchten Flug

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nicht-
beförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von
Flügen kommt auch dann zur Geltung, wenn ein Reisender vom
Reiseveranstalter von einem gebuchten Flug auf einen anderen
umgebucht wurde. Die Ursache für die Umbuchung ist
unerheblich. Es kann dem Reisenden nicht vorgehalten werden,
er habe sich nicht für den ursprünglich gebuchten Flug am
Abfertigungsschalter eingefunden, wenn der Reisende darüber
informiert wurde, daß sein Flug umgebucht wurde.

AG Düsseldorf, 28.9.2006 - Az: 39 C 9179/06

 >> Unfall mit Wohnmobil - sofort Ersatz-Fahrzeug!

Kam es zu einem Unfall mit einem gemieteten Wagen (hier:
Wohnmobil), so ist dem Kunden vom Autovermieter sofort ein
Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Das Polizei-
Protokoll bzw. die Klärung der Schuldfrage darf nicht
abgewartet werden.

AG Frankfurt/Main, 14.7.2006 - Az: 30 C 606/05-25

 >> Wenn der Koffer im Transfer verloren geht ...

Geht der Koffer eines Pauschalurlaubers während des Bus-
transfers vom Flughafen zum Hotel verloren, so besteht ein
Schadenersatzanspruch, da es sich hierbei um eine
Verletzung der Beförderungsleistung und letztlich um einen
Reisemangel handelt.
Im vorliegenden Fall war nicht mehr zu klären, ob der Koffer
unterwegs gestohlen oder vom Busfahrer versehentlich stehen
gelassen wurde. Hier ist ein Verschulden des Erfüllungs-
gehilfen des Reiseveranstalters anzunehmen, unabhängig
davon, ob der Koffer mit einer Banderole des Veranstalters
gekennzeichnet war oder nicht.

LG Frankfurt/Main, 23.8.2006 - Az: 2-24 S 286/05

 >> Reisemängel auch bei nicht deutschsprechender
  Reiseleitung anmelden!

Ein Pauschalurlauber ist auch dann verpflichtet, Reisemängel
bei der Reiseleitung zu bemängeln, wenn diese nicht Deutsch
spricht. Es kann im Ausland nicht immer erwartet werden, daß
die Reiseleitung des Deutschen mächtig ist. Im vorliegenden
Fall hatte ein Brasilien-Urlauber erst nach seiner Rückkehr
nach Deutschland einen aus Sicherheitsgründen gesperrten
Hotelstrand bemängelt, da kein deutschsprachiger Reiseleiter
vor Ort war und er selber kein Englisch spreche.
Da keine deutschsprachige Reiseleitung zugesichert wurde,
hätte der Reisende sich telefonisch mit dem Veranstalter in
Deutschland in Verbindung setzen können. Da er dies jedoch
nicht getan hatte, war dem Veranstalter die Möglichkeit der
Abhilfe genommen. Die Klage auf Minderung des Reisepreises
wurde daher abgelehnt.

AG Düsseldorf, 28.7.2006 - Az: 26 C 5498/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Reisebestätigung und Einbeziehung der Allgemeinen
    Reisebedingungen
 >> Fehlerhafte Internetbuchung - Schadensersatzanspruch?
 >> Golfgepäcktransport - Veranstalter haftet für Zusage des
    Reisebüros
 >> Ersatzunterkunft kann abgelehnt werden

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 625 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Ferienhaus

Bei der Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferien-
wohnung macht es einen Unterschied, ob es sich um eine
Privatvermietung oder um eine gewerbliche Vermietung
handelt. Als gewerblich ist nicht nur die Vermietung durch
einen Reiseveranstalter anzusehen, sondern auch durch den
Eigentümer selbst, wenn dieser mehrere Ferienimmobilien
besitzt und diese plan- und regelmäßig an Feriengäste
vermietet. Bei einer Privatvermietung gilt das Mietrecht
des BGB. Bei einer gewerblichen Vermietung sind die
besonderen Vorschriften des Reiserechts (§§ 651 a BGB ff)
anwendbar, ebenso dann, wenn eine Ferienhausagentur private
Ferienimmobilien zur Vermietung anbietet.
Ein wesentlicher Unterschied besteht zunächst darin, dass
der bei der Privatmiete vorliegende Zeitmietvertrag nicht
ordentlich gekündigt werden kann, während der Gast bei
einer gewerblichen Vermietung vor Mietbeginn jederzeit vom
Vertrag zurücktreten kann.
Auch dann, wenn Ferienhaus oder -wohnung Mängel aufweisen
oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, ist die Rechts-
stellung der Beteiligten unterschiedlich. Zwar kann sowohl
bei gewerblicher als auch bei privater Vermietung der
Mietpreis entsprechend der Schwere der Mängel gemindert
und bei besonders gravierenden Mängeln fristlos gekündigt
werden. Ob Mängel vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften
fehlen, richtet sich i.a. nach den Prospektangaben. Für die
angemessenen Minderungsquoten gibt es Tabellen (z.B. die
Frankfurter Reisemängeltabelle), die aber nicht verbindlich
sind. Letztlich entscheidet das jeweils zuständige Gericht.
Bei einer Minderungsquote ab 50% des Reisepreises hat der
Mieter aber bei der gewerblichen Miete zudem einen Anspruch
auf Entschädigung für nutzlos vertane Urlaubszeit (§ 651 f
Abs. 2 BGB), den es bei der Privatvermietung nicht gibt.
Wichtig bei Mängeln ist, dass diese dem Vermieter bzw. der
Veranstalter/Ferienhausagentur unverzüglich mitgeteilt
werden und Abhilfe verlangt wird, da der Reisende sonst
seine Mängelansprüche verlieren kann.
Sowohl Mietverträge nach BGB als auch Reiseverträge sind
formfrei gültig, können also auch mündlich geschlossen
werden. Bei der gewerblichen Vermietung ist der Veranstalter
aber verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich nach
Vertragschluss eine schriftliche Reisebestätigung zukommen
zu lassen.
Auch bei der Frage, welche Gerichte im Streitfall zuständig
sind und welches Recht anwendbar ist, gibt es Unterschiede,
wenn das Mietobjekt im Ausland liegt, wobei weiter zwischen
dem Gebiet der EU und dem übrigen Ausland differenziert
werden muss. Hier ist zu merken: Wird der Vertrag mit einem
gewerblichen Anbieter im Inland abgeschlossen, sind die
deutschen Gerichte zuständig und ist deutsches Recht
anwendbar. Liegt das Ferienobjekt bei einer Privatvermietung
im Ausland, muss in der Regel auch im Ausland nach dortigem
Recht geklagt werden, es sei denn, das Ferienobjekt liegt
im Gebiet der EU und sowohl Vermieter als auch Mieter leben
im Inland.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und Hinweise
25.03.2007

Afghanistan: Reisewarnung 20.03.2007

Irak: Reisewarnung und Hinweise 14.03.2007

Somalia: Reisewarnung und Hinweise 31.01.2007

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 31.01.2007

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für
den Südlibanon 23.01.2007

Haiti: Reisewarnung und Hinweise 05.01.2007
 

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Ferienhaus: Welche Ansprüche habe ich als Mieter:
    15 Punkte, die Sie kennen sollten

1.)     Die Wohnung ist bei der Übergabe verdreckt.
    ...

 >> Ferienhaus: Welche Ansprüche habe ich als Vermieter:
    10 Punkte, die Sie kennen sollten

1.)     Der Mieter oder seine Gäste haben in der Nicht-
raucherwohnung geraucht.
    ...

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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*3* Mehr von AnwaltOnline

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

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