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* AnwaltOnline - Reiserecht
Februar 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Angaben des Reisebüros - Veranstalter haftet
Wurde einem Reisenden vom Reisebüro erklärt, daß
nach Aus-
kunft der Fluggesellschaft eine kosten- und anmeldefreie
Mitnahme des Golfgepäcks von 30 kg für zwei Personen
möglich
ist, so muß der Veranstalter die dem Reisenden entstehenden
Kosten für die Mitnahme des Golfgepäcks erstatten, wenn
im
Prospekt für Golfreisen darauf hingewiesen wurde, daß
für
die Mitnahme von Sondergepäck die jeweiligen Bedingungen der
Fluggesellschaft im Reisebüro zu erfragen sind.
AG Bad Homburg, 24.5.2006 - Az: 2 C 182/05
>> Abflugverspätung um 25 Stunden
Es liegt eine erhebliche Verspätung vor, wenn der Flug 25
Stunden nach der vereinbarten Zeit durchgeführt wird. Nur
dann, wenn am Tag des tatsächlichen Abfluges ein weiterer
planmäßiger Flug des ausführenden Luftfrachtführers
mit
der gleichen Flugnummer wie am Vortag angesetzt gewesen
wäre und der Reisende mit diesem Flug befördert wurde,
ist
eine Annullierung anzunehmen. Dem Reisenden steht bei einer
solchen Verspätung eine Minderung des Flugpreises um 30%
zu.
AG Rüsselsheim, 17.3.2006 - Az: 3 C 109/06 (33)
>> Sozialversicherungsträger und Ansprüche des Reisenden
Sind Ansprüche des Reisenden auf den Sozialversicherungsträger
übergegangen, so muß für die Anspruchsanmeldung
die Ausschluß-
frist nach § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB beachtet werden. Auch
für
den Fall, daß der Reisende selbst seine eigenen Ansprüche
rechtzeitig angemeldet hat, ist die Anmeldung des Sozialver-
sicherungsträgers nicht entbehrlich.
OLG Celle, 6.7.2006 - Az: 11 U 263/05
>> Forderungen immer an den Vertragspartner
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender reservierte Hotel-
zimmer aufgrund (angeblicher) Mängel vorzeitig gekündigt
und verlangte nun vom Hotel die Erstattung des Zimmer-
preises. Da die Zimmer jedoch vom Reisebüro im eigenen
Namen reserviert und dann mit einem Aufschlag an den Gast
vermietet wurden waren, verwies man den Gast an das Reise-
büro. Zu Recht, wie das Gericht befand, da zwischen Hotel
und Gast kein Vertragsverhältnis entstanden war. Die Klage
des Gastes gegen das Hotel wurde daher abgewiesen.
OLG Düsseldorf - Az: I-10 U 158/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Bei zentraler Lage ist mit Verkehrslärm zu rechnen
>> Tödlicher Balkonsturz - Schadensersatzanspruch
>> Fäkaliengeruch und Ameisenplage
>> Durchfall auch bei ungeklärter Ursache Reisemangel?
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Was versteht man unter einer Reise?
Landläufig wird unterschieden zwischen
Individualreise und
Pauschalreise.
Individualreise ist eine Reise, bei der der
Reisende die
einzelnen Reiseleistungen wie Fahrt, Hotel,
Ferienwohnung
oder Mietwagen entweder selbst oder über
einen Vermittler
(Agentur) bucht und zusammen stellt. In diesem
Fall entstehen
getrennte vertragliche Beziehungen zu dem
jeweiligen
Vertragspartner: ein Beförderungsvertrag
mit der Fluggesell-
schaft, ein Mietvertrag mit Hotel oder dem
Eigentümer der
Ferienwohnung und der Mietwagwenfirma. Diese
Verträge folgen
jeweils ihren eigenen Regeln und bilden auch
zusammen keinen
Reisevertrag im Sinne des BGB.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn der Reisende
bei einem
Reiseveranstalter ein Paket aus mehreren
- im allgemeinen
mindestens zwei - auf einander abgestimmten
Reiseleistungen
zu einem Gesamtpreis bucht, wie z.B. Flug,
Hotel, Ver-
pflegung, Reiseleitung und Ausflüge
am Zielort.
Vertragliche Beziehungen bestehen dabei nur
zwischen dem
Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht
aber zwischen
dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen
Reise-
leistungen. Bei Störungen bei der Organisation
oder Durch-
führung der Reise kann der Reisende
deshalb auch nur den
Reiseveranstalter in Anspruch nehmen.
Das Reiserecht des BGB gilt grundsätzlich
nur für Pauschal-
reisen im vorgenannten Sinn. Der Reisezweck
(Urlaub,
Bildung, Geschäftlich usw.) ist unerheblich.
Der im Gesetz
verwendete Begriff der „Reise“ bezieht sich
ausschließlich
darauf (§ 651a BGB).
Eine Reise liegt in folgenden Fällen
vor:
Beförderung und Unterkunft in einer
Ferienwohnung
Bootscharter mit Hin- und Rückflug
Hotelzimmer mit Voll- oder Halbpension (wenn
das Reisebüro
in eigenem Namen anbietet)
Sprachreisen
Segeltörns mit Mannschaft
Skiurlaub mit Unterkunft und Skipass
Verkaufsreisen (Kaffeefahrten)
Nach der Rechtsprechung - obgleich kein Paket
vorliegt - :
Miete von Ferienhäusern, Wohnmobilen,
Bootscharter, wenn der
Anbieter Gestaltung des Charters zusagt,
nach Katalog
Keine Reise liegt vor:
Bootsvermietung ohne Gestaltung der Reise
Hotelzimmer mit Verpflegung (wenn das Reisebüro
nur als
Vermittler des Hotels auftritt)
Geführte Bergtour eines Vereins für
seine Mitglieder
Wenn der Reisende die einzelnen Reiseleistungen
selbst
zusammen stellt (z. B. Flug und Hotel)
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Somalia
- 31.01.2007
Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen
- 31.01.2007
Libanon: Südlibanon
- 23.01.2007
Afghanistan
- 16.01.2007
Haiti
- 05.01.2007
Irak
- 02.01.2007
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
- 14.12.2006
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
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diesen Monat zusätzlich:
>> Hotelmängel
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*4* Kontakt / Abonnieren
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