[AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2007]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Angaben des Reisebüros - Veranstalter haftet
Wurde einem Reisenden vom Reisebüro erklärt, daß nach Aus-
kunft der Fluggesellschaft eine kosten- und anmeldefreie
Mitnahme des Golfgepäcks von 30 kg für zwei Personen möglich
ist, so muß der Veranstalter die dem Reisenden entstehenden
Kosten für die Mitnahme des Golfgepäcks erstatten, wenn im
Prospekt für Golfreisen darauf hingewiesen wurde, daß für
die Mitnahme von Sondergepäck die jeweiligen Bedingungen der
Fluggesellschaft im Reisebüro zu erfragen sind.AG Bad Homburg, 24.5.2006 - Az: 2 C 182/05
>> Abflugverspätung um 25 Stunden
Es liegt eine erhebliche Verspätung vor, wenn der Flug 25
Stunden nach der vereinbarten Zeit durchgeführt wird. Nur
dann, wenn am Tag des tatsächlichen Abfluges ein weiterer
planmäßiger Flug des ausführenden Luftfrachtführers mit
der gleichen Flugnummer wie am Vortag angesetzt gewesen
wäre und der Reisende mit diesem Flug befördert wurde, ist
eine Annullierung anzunehmen. Dem Reisenden steht bei einer
solchen Verspätung eine Minderung des Flugpreises um 30%
zu.AG Rüsselsheim, 17.3.2006 - Az: 3 C 109/06 (33)
>> Sozialversicherungsträger und Ansprüche des Reisenden
Sind Ansprüche des Reisenden auf den Sozialversicherungsträger
übergegangen, so muß für die Anspruchsanmeldung die Ausschluß-
frist nach § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB beachtet werden. Auch für
den Fall, daß der Reisende selbst seine eigenen Ansprüche
rechtzeitig angemeldet hat, ist die Anmeldung des Sozialver-
sicherungsträgers nicht entbehrlich.OLG Celle, 6.7.2006 - Az: 11 U 263/05
>> Forderungen immer an den Vertragspartner
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender reservierte Hotel-
zimmer aufgrund (angeblicher) Mängel vorzeitig gekündigt
und verlangte nun vom Hotel die Erstattung des Zimmer-
preises. Da die Zimmer jedoch vom Reisebüro im eigenen
Namen reserviert und dann mit einem Aufschlag an den Gast
vermietet wurden waren, verwies man den Gast an das Reise-
büro. Zu Recht, wie das Gericht befand, da zwischen Hotel
und Gast kein Vertragsverhältnis entstanden war. Die Klage
des Gastes gegen das Hotel wurde daher abgewiesen.OLG Düsseldorf - Az: I-10 U 158/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Bei zentraler Lage ist mit Verkehrslärm zu rechnen
>> Tödlicher Balkonsturz - Schadensersatzanspruch
>> Fäkaliengeruch und Ameisenplage
>> Durchfall auch bei ungeklärter Ursache Reisemangel?Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
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************************************************************>> Was versteht man unter einer Reise?
Landläufig wird unterschieden zwischen Individualreise und
Pauschalreise.
Individualreise ist eine Reise, bei der der Reisende die
einzelnen Reiseleistungen wie Fahrt, Hotel, Ferienwohnung
oder Mietwagen entweder selbst oder über einen Vermittler
(Agentur) bucht und zusammen stellt. In diesem Fall entstehen
getrennte vertragliche Beziehungen zu dem jeweiligen
Vertragspartner: ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesell-
schaft, ein Mietvertrag mit Hotel oder dem Eigentümer der
Ferienwohnung und der Mietwagwenfirma. Diese Verträge folgen
jeweils ihren eigenen Regeln und bilden auch zusammen keinen
Reisevertrag im Sinne des BGB.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn der Reisende bei einem
Reiseveranstalter ein Paket aus mehreren - im allgemeinen
mindestens zwei - auf einander abgestimmten Reiseleistungen
zu einem Gesamtpreis bucht, wie z.B. Flug, Hotel, Ver-
pflegung, Reiseleitung und Ausflüge am Zielort.
Vertragliche Beziehungen bestehen dabei nur zwischen dem
Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht aber zwischen
dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen Reise-
leistungen. Bei Störungen bei der Organisation oder Durch-
führung der Reise kann der Reisende deshalb auch nur den
Reiseveranstalter in Anspruch nehmen.Das Reiserecht des BGB gilt grundsätzlich nur für Pauschal-
reisen im vorgenannten Sinn. Der Reisezweck (Urlaub,
Bildung, Geschäftlich usw.) ist unerheblich. Der im Gesetz
verwendete Begriff der „Reise“ bezieht sich ausschließlich
darauf (§ 651a BGB).Eine Reise liegt in folgenden Fällen vor:
Beförderung und Unterkunft in einer Ferienwohnung
Bootscharter mit Hin- und Rückflug
Hotelzimmer mit Voll- oder Halbpension (wenn das Reisebüro
in eigenem Namen anbietet)
Sprachreisen
Segeltörns mit Mannschaft
Skiurlaub mit Unterkunft und Skipass
Verkaufsreisen (Kaffeefahrten)Nach der Rechtsprechung - obgleich kein Paket vorliegt - :
Miete von Ferienhäusern, Wohnmobilen, Bootscharter, wenn der
Anbieter Gestaltung des Charters zusagt, nach KatalogKeine Reise liegt vor:
Bootsvermietung ohne Gestaltung der Reise
Hotelzimmer mit Verpflegung (wenn das Reisebüro nur als
Vermittler des Hotels auftritt)
Geführte Bergtour eines Vereins für seine Mitglieder
Wenn der Reisende die einzelnen Reiseleistungen selbst
zusammen stellt (z. B. Flug und Hotel)>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Somalia - 31.01.2007
Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen - 31.01.2007
Libanon: Südlibanon - 23.01.2007
Afghanistan - 16.01.2007
Haiti - 05.01.2007
Irak - 02.01.2007
Kongo (Demokratische Republik Kongo) - 14.12.2006In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Hotelmängel
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