|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2007]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                    Januar 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Haftung für besondere Gepäckstücke und deren Beförderung

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu
entscheiden, ob ein Luftfahrtunternehmen, das eine Betriebs-
genehmigung eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemein-
schaft besitzt, in seinen Allgemeinen Beförderungs-
bedingungen folgende Klauseln verwenden darf:

"Im aufzugebenden Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche
oder verderbliche Gegenstände, Computer oder sonstige
elektronische Geräte, Geld, Juwelen, Edelmetalle, Wert-
papiere, Effekten und andere Wertsachen und ferner Geschäfts-
papiere und Muster nicht enthalten sein; der Luftfrachtführer
darf die Beförderung als aufzugebendes Gepäck verweigern."

"Der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen
oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen
elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wert-
papieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäfts-
papieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen,
welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind,
gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers,
nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat; die Vorschriften des [Warschauer] Abkommens
bleiben unberührt."

Mit Urteil vom 5. Dezember 2006 (X ZR 165/03) hat der Senat
entschieden, dass die Verwendung beider Klauseln der
zwingenden Haftung des Luftfrachtführers nach Art. 17 Abs.
2 Satz 2 des Übereinkommens von Montreal, die in das
europäische Gemeinschaftsrecht übernommen worden ist (Art.
3 Abs. 1 der VO (EG) 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997
in der Fassung der VO (EG) 889/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates), widerspricht und die Vertrags-
partner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und
Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 BGB).

BGH, 5.12.2006 – Az: X ZR 165/03

Quelle: PM des BGH

 >> Anzeigetafel muss man lesen!

Erscheint ein Reisender deshalb nicht rechtzeitig am Ab-
fertigungsschalter einer Fluggesellschaft, weil er auf der
Anzeigetafel am Flughafen nach dem Namen der die Beförderung
ausführenden Fluggesellschaft sucht und nicht nach der
Kombination aus Airline-Kürzel und Flugnummer, beruht der
Umstand, daß er den gebuchten Flug nicht antreten konnte,
nicht auf einer positiven Vertragsverletzung der Fluggesell-
schaft. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erforderlichen
Angaben (Airline-Kürzel und Flugnummer) dem Flugschein
hätten entnommen werden können. Dann hat die Fluggesell-
schaft alles erforderliche getan, um einem Durchschnitts-
reisenden das Erreichen des Fluges möglich zu machen.

AG Bad Homburg, 21.9.2001 - Az: 2 C 1001/01
Fundstelle: RRa 2001, 229 (red. Leitsatz und Gründe)

 >> Wenn es am Schalter zu langsam geht

Wenn ein Reisender, der sich 1 Stunde und 40 Minuten vor dem
planmäßigen Abflug seiner Maschine am Check-In-Schalter der
Fluggesellschaft einfindet und wegen der Zahl der dort
Wartenden nicht mehr rechtzeitig vor dem Abflug abgefertigt
werden kann, kann er vom Veranstalter als Schadensersatz die
Kosten des Ersatzflugs zum Urlaubsort verlangen.

AG München, 6.7.2000 - Az: 113 C 1852/00
Quelle: NJW-RR 2001, 1064

 >> Betten naß – und nun?

Da die Hotelbetten aufgrund starker Regenfälle naß und somit
nicht benutzbar waren, zogen die Reisenden nach vier Tagen
mit einem Taxi in ein teureres Hotel um. Die Mehrkosten
trugen die Reisenden zunächst selbst und verlangten die
Erstattung sowie Schadenersatz für vertane Urlaubszeit
(4 Tage).
Die nassen Betten waren zweifellos ein Reisemangel, so daß
die Aufwendungen für Taxi und die Mehrkosten für das Hotel
zu erstatten waren. Da für die Betten eine Minderung von 60%
angebracht gewesen sei, befand das Gericht einen Schadens-
ersatz i.H.v. DM 60 pro Tag und Person für angemessen.

AG Bad Homburg – Az: 2 C 2245/96-20

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Überbuchung des Hotels und Ersatzquartier
 >> Wie groß muß ein Hotelsafe sein?
 >> Batterie leer - unerwartete Erkrankung?
 >> Schadensersatz, wenn Flug wegen Streik entfällt

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 600 Urteile.

Weitere Urteile

************************************************************

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Was bedeuten Fotos im Reiseprospekt?

Auch Fotos im Prospekt müssen die Wirklichkeit am Reiseort
wiedergeben. Es darf also nicht gelogen werden (§ 4 BGB-
Informationspflichtenverordnung für Reiseveranstalter).
Abgebildete Eigenschaften müssen somit auch existieren, so
kann z.B. ein Balkon erwartet werden, wenn ein solcher
abgebildet ist. Ein anderes gilt dann, wenn darauf hinge-
wiesen wird, daß es auch Zimmer mit anderer Ausstattung gibt.
Dabei kommt es auf den Zusammenhang an, in dem die Abbildungen
erscheinen, also ob der Reisende davon ausgehen kann, dass
eine sehenswerte Landschaft oder Baulichkeit in erreichbarer
oder gar unmittelbarer Nähe des gebuchten Unterkunftsortes
liegt oder ob es sich lediglich um eine für eine ganze Region
oder ein Land typische Darstellung handelt.
Ein Foto eines Zimmers mit Meerblick stellt nur dann eine
zugesicherte Eigenschaft dar, wenn die angebotene Leistung
in einer ganz besonderen Weise herausgehoben worden ist. Ist
dies nicht der Fall, erwachsen aus der Prospektbeschreibung
keine rechtlichen Ansprüche (AG Stuttgart, 12.2.1996 - Az:
7 C 3927/95).

Fotos müssen aktuell sein. Unzulässig ist es deshalb, ohne
deutlichen Hinweis auf den historischen Charakter der Auf-
nahmen veraltete Fotos zu zeigen, die z.B. ein idyllisches
Fischerdorf als Urlaubsort zeigen, das sich zwischenzeitlich
zu einer großen Feriensiedlung entwickelt hat.
Erlaubt ist es aber, den abgebildeten Gegenstand, z.B. das
Hotel aus möglichst günstiger Perspektive zu zeigen, Hotel-
zimmer ansprechend auszuleuchten oder auch Detailfotos zu
verwenden.

Liegt ein Verstoß gegen die BGB-Informationspflichtenver-
ordnung vor, so hat der Reisende einen Mangelanspruch. Darüber
hinaus riskiert kann das Unternehmen wegen irreführender
Werbung abgemahnt zu werden.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen vom 29.12.2006
Afghanistan                             vom 22.12.2006
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 14.12.2006
Somalia                                 vom 13.12.2006
Haiti                                   vom 11.12.2006
Libanon: Südlibanon                     vom 29.11.2006
Irak                                    vom 24.11.2006

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Ersatzreisender

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?

 mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com