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[AnwaltOnline - Reiserecht September 2006]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                 September 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Unterbringung an nicht gebuchtem Urlaubsort

Der Reisende kein Hotel beziehen, das ihm vom Reisever-
anstalter in einem anderem als dem gebuchten Ferienort
angeboten wird.
Reist er daraufhin ab, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung
des vorausgezahlten Reisepreises, auf Entschädigung für
nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, sowie für die Fahrtkosten,
Flugplatzgebühren und Umbuchungskosten.

AG Kleve, 15.5.1996 - Az: 2 C 92/96

 >> Verspätung bei Langstreckenflug - Reisemangel

Beträgt die Verspätung eines Langstreckenfluges (vorliegend:
Transatlantikflug) mehr als fünf Stunden, so liegt bei
einer Pauschalreise ein Reisemangel vor. Orientierungsmaßstab
ist hier Art. 6 I der VO (EG) Nr. 261/2004.

AG Duisburg, 11.1.2006 - Az: 73 C 4598/05

 >> Ständiger Wasserausfall - Mangel!

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall gab es im Hotel
täglich von 8 bis 10 Uhr sowie von 18 bis 20 Uhr keine
Wasserversorgung. Da es sich hierbei um "duschintensive"
Zeiten handelt, in denen ein besonderer Bedarf an einer
funktionierenden Wasserversorgung besteht, liegt in diesem
Fall ein Reisemangel vor.
Da im konkreten Fall auch die Klimaanlage des Zimmers nicht
funktionierte und nachts Temperaturen von bis zu 25°
herrschten, sprach das Gericht insgesamt eine Minderungsquote
von 15% zu.

LG Duisburg - Az: 12 S 26/05

 >> Entschädigungsforderung und Fristablauf

Auch dann, wenn eine Entschädigungsforderung per Fax um
22.58 Uhr am letzten Tag der 4-Wochen-Frist zur Anspruchs-
anmeldung abgeschickt wird, ist die Frist gewahrt. Die
Forderung kann nicht mit der Begründung zurückgewiesen
werden, diese hätte zu während der Geschäftszeiten eingehen
müssen.

Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden jedoch einen
entscheidenden Fehler begangen, der zur Zurückweisung der
Klage führte: Die Forderung wurde lediglich angekündigt und
nicht konkret aufgelistet.

AG Hamburg, 29.11.2005 - Az: 23A C 353/05

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Zwangsumbuch ist Nichtbeförderung
 >> Keine Entschädigung für erbrachte Leistungen bei einer
    abgebrochenen Reise
 >> Wenn das Mittagessen abends wieder auftaucht...
 >> Mit politischen Konflikten muß gerechnet werden

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 575 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Wieviel Zeit habe ich, um meine Ansprüche gegen den
    Veranstalter durchzusetzen?

  > Innerhalb welcher Zeit müssen die Ansprüche beim
    Veranstalter gemeldet werden?

Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen Minderung oder
Rückzahlung des Reisepreises oder auf Schadensersatz muss
der Reisende innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend
machen (§ 651g Abs.1BGB). Dabei kommt es nicht auf das
tatsächliche Reiseende an, sondern auf den Zeitpunkt, zu
dem die Reise nach dem Reisevertrag planmäßig beendet sein
soll. Dieser Punkt kann bei Abbruch der Reise oder bei
Verspätungen wesentlich sein. Der Reiseveranstalter ist
verpflichtet, den Reisenden im Reiseprospekt oder in der
Reisebestätigung hinzuweisen und dabei anzugeben, an welche
Stelle der Reisende sich mit seinen Ansprüchen wenden muss
(§§ 6, 8 BGB-InfoV).

Die Frist berechnet sich so, dass sie mit dem Ende des
Tages abläuft, der mit seiner Zahl dem Tag des geplanten
Reiseendes entspricht (§ 188 BGB). Ist also z.B. das plan-
mäßige Ende auf den 26.09. vorgesehen, sind etwaige
Ansprüche bis zum 26.10. geltend zu machen. Fällt das
Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen
Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ende des
nächsten Werktags (§ 193 BGB). Beginnt die Frist an einem
31. eines Monats und hat der darauf folgende Monat weniger
Tage, läuft die Frist am Monatsletzten ab (§ 188 Abs.3 BGB).
Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch dann
geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne
sein Verschulden verhindert war, z.B. wegen schwerer
Erkrankung, bei nicht voraussehbarer Verzögerung der
Postzustellung oder bei fehlender Information durch den
Reiseveranstalter über Ausschlussfrist und Kontaktstelle.
In diesem Fall muss die Anzeige aber unverzüglich erfolgen,
nachdem das Hindernis beseitigt ist.

In bestimmten Fällen ist die Ausschlussfrist auf Grund
international gültiger Vorschriften verkürzt: bei Verspätung
des Fluggepäcks auf 21 Tage und bei Kreuzfahrten in
internationalen Gewässern für Gepäckschäden auf spätestens
15 Tage nach Übergabe des Gepäcks. Eine bestimmte Form für
die Anzeige ist nicht vorgeschrieben, Schriftform aber
dringend zu empfehlen. Da der Reisende im Streitfall
beweisen muss, dass die Anzeige dem Veranstalter rechtzeitig
zugegangen ist, ist Einschreiben mit Rückschein anzuraten.

  > Wann verjähren meine Ansprüche?

Die Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter
wegen Minderung oder Rückzahlung des Reisepreises oder auf
Schadensersatz verjähren nach Ablauf von 2 Jahren nach dem
planmäßigen Reiseende (§ 651g Abs.2 BGB). (Zur Frist-
berechnung vgl. "Innerhalb welcher Zeit müssen die Ansprüche
beim Veranstalter gemeldet werden?")

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Niger                                   vom 28.08. 2006
Libanon: Südlibanon                     vom 25.08.2006
Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen vom 17.08.2006
Nigeria                                 vom 14.08.2006
(für die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom)
Haiti                                   vom 11.08.2006
Irak                                    vom 19.07.2006
Somalia                                 vom 30.06.2006
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 26.06.2006
Afghanistan                             vom 13.02.2006

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Time-Sharing

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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