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[AnwaltOnline - Reiserecht April 2006]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                      April 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Baulärm am Urlaubsort

Bei der Beeinträchtigung einer Reise durch eine rund um das
gebuchte Hotel liegende und Tag und Nacht betriebene Groß-
baustelle ist eine Minderung des Reisepreises von 60% sowie
ein Schadensersatzanspruch wegen verdorbenen Urlaubes in
Höhe von 60,- DM/Tag gerechtfertigt.

LG Köln, Urt. v 25.6. 1996; 3 O 27/96

 >> Prospektfotos

Ein Foto im Reisekatalog ist keinesfalls eine zugesicherte
Eigenschaft, eine Abweichung berechtigt somit auch nicht zur
Minderung des Reisepreises. Fotos in Werbeprospekten uns
somit auch Reisekatalogen werden immer von der günstigsten
Seite her aufgenommen - dieses ist allgemein bekannt. Es
handelt sich somit nicht um falsche Prospektangaben, wenn
es am Urlaubsort in Wirklichkeit anders aussieht.
Hier wurde zum Beispiel ein Hotel gebucht, neben dem sich
auf dem Foto keine anderen Gebäude befanden. Tatsächlich war
das Hotel von anderen Gebäuden umgeben. Die freie Lage war
jedoch entsprechend der obigen Ausführung keine zugesicherte
Eigenschaft.

LG München; Urt. v. 28.3.1980 10 O 2364/80

 >> Ungeziefer im Hotelzimmer

Ein erhebliches Vorkommen von Ungeziefer (vorliegend Kaker-
laken und Ameisen) muß im Hotelzimmer nicht geduldet werden.
Kann die Hotelleitung das Ungeziefer nach erfolgter
Beschwerde nicht erfolgreich beseitigen (lassen), so handelt
es sich um einen Reisemangel der zu einer Minderung des
Reisepreises um 15% berechtigt.

AG Baden-Baden – Az: 16 C 89/04

 >> Verschütteter Kaffee - Ägyptische Gesellschaft haftet
    nach ägyptischem Recht

Kommt es während einer internationalen Luftbeförderung durch
Verschulden des Flugpersonals des ausländischen Luftfracht-
führers aufgrund verschütteten heißen Kaffees zu Ver-
brennungen bei einem Pauschalreisenden, so sind Schadens-
ersatzansprüche gegen das Flugunternehmen nach dem Recht
des Hoheitszeichens des Flugzeugs zu beurteilen.
Da es sich bei verschüttetem Kaffee nicht um einen flug-
typischen Unfall handelt, kommt eine Haftung nach dem
Warschauer Abkommen nicht in Betracht.

LG Frankfurt/Main, 16.12.2005 – Az: 2-01 S 182/01

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Dreckiges Ferienhaus – Mangel?
 >> Salmonellenvergiftung – Hotel muß als Verursacher
    nachweisbar sein!
 >> Sturz in Hotel-Lobby – Schadenersatz?
 >> Flug wegen Unfall verpaßt - Schadensersatz?

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 525 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Welche Funktion hat die Reisebestätigung für den Reise-
    vertrag?

Die Aushändigung der Reisebestätigung mit einem bestimmten
Mindestinhalt an den Reisenden ist in § 6 BGB-InfoV vor-
geschrieben. Dieser Vorgang ist nicht etwa gleichbedeutend
mit dem Abschluss des Reisevertrags. Dieser kommt im
allgemeinen dadurch zustande, dass der Reisende ein Angebot
zur Buchung einer bestimmten Reise abgibt und der Reise-
veranstalter dieses Angebot annimmt. Angebot und Annahme
müssen nicht schriftlich erklärt werden, es genügt ein
mündlicher oder telefonischer Abschluss. Die Erklärungen
können natürlich auch per Fax oder E-mail abgegeben werden.
Der Reiseprospekt stellt noch kein Angebot des Reise-
veranstalters dar, sondern nur eine Aufforderung an den
Kunden, seinerseits ein Angebot - häufig als Reiseanmeldung
bezeichnet - abzugeben. Deshalb steht es dem Veranstalter
jederzeit frei, ein Angebot des Kunden, eine bestimmte, im
Prospekt beschriebene Reise zu buchen, nicht anzunehmen,
etwa, weil das gewünschte Hotel ausgebucht ist.
Die Reisebestätigung ist ein Dokument, das den vereinbarten
Vertragsinhalt feststellt. Sie kann auf die Angaben im
Reiseprospekt Bezug nehmen.
Eine Reisebestätigung muss nicht ausgestellt werden, wenn die
Buchungserklärung des Reisenden weniger als 7 Werktage
(Wichtig: auch der Samstag ist ein Werktag!) vor Reisebeginn
abgegeben wird. In diesem Fall muss der Veranstalter den
Reisenden noch vor Reisebeginn zumindest darüber
informieren, wie er sich zu verhalten hat, wenn während der
Reise Mängel auftreten und welche Fristen bei etwaigen
Ansprüchen gegen den Veranstalter einzuhalten sind.

 >> Kann der Reisende den Reisevertrag nachträglich ändern?

Bis zum Beginn der Reise kann der Reisende verlangen, dass
an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter braucht
sich darauf nicht einzulassen, wenn der Dritte den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt, weil er z.B. nicht tropen-
tauglich ist, bei einer Bergtour die vorausgesetzte Erfahrung
als Bergsteiger nicht besitzt. Der Reiseveranstalter braucht
auch keinen Teilnehmer zu akzeptieren, wenn dessen Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen - z.B.
Pass- und Visabestimmungen - entgegen stehen.
Tritt ein neuer Teilnehmer in den Reisevertrag ein, so kann
der Veranstalter den Reisepreis und etwaige Mehrkosten der
Vertragsübertragung nach seiner Wahl vom alten oder vom neuen
Teilnehmer verlangen (§ 651b BGB).

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Irak                                    vom 15.03.2006
Palästinensische Gebiete                vom 14.03.2006
Haiti                                   vom 20.02.2006
Somalia                                 vom 16.02.2006
Afghanistan                             vom 13.02.2006
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 27.09.2005

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Reisebuchung im Internet
 >> Buchung per e-mail

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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*3* Mehr von AnwaltOnline

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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