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* AnwaltOnline - Reiserecht
April 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Baulärm am Urlaubsort
Bei der Beeinträchtigung einer Reise durch eine rund um das
gebuchte Hotel liegende und Tag und Nacht betriebene Groß-
baustelle ist eine Minderung des Reisepreises von 60% sowie
ein Schadensersatzanspruch wegen verdorbenen Urlaubes in
Höhe von 60,- DM/Tag gerechtfertigt.
LG Köln, Urt. v 25.6. 1996; 3 O 27/96
>> Prospektfotos
Ein Foto im Reisekatalog ist keinesfalls eine zugesicherte
Eigenschaft, eine Abweichung berechtigt somit auch nicht zur
Minderung des Reisepreises. Fotos in Werbeprospekten uns
somit auch Reisekatalogen werden immer von der günstigsten
Seite her aufgenommen - dieses ist allgemein bekannt. Es
handelt sich somit nicht um falsche Prospektangaben, wenn
es am Urlaubsort in Wirklichkeit anders aussieht.
Hier wurde zum Beispiel ein Hotel gebucht, neben dem sich
auf dem Foto keine anderen Gebäude befanden. Tatsächlich
war
das Hotel von anderen Gebäuden umgeben. Die freie Lage war
jedoch entsprechend der obigen Ausführung keine zugesicherte
Eigenschaft.
LG München; Urt. v. 28.3.1980 10 O 2364/80
>> Ungeziefer im Hotelzimmer
Ein erhebliches Vorkommen von Ungeziefer (vorliegend Kaker-
laken und Ameisen) muß im Hotelzimmer nicht geduldet werden.
Kann die Hotelleitung das Ungeziefer nach erfolgter
Beschwerde nicht erfolgreich beseitigen (lassen), so handelt
es sich um einen Reisemangel der zu einer Minderung des
Reisepreises um 15% berechtigt.
AG Baden-Baden – Az: 16 C 89/04
>> Verschütteter Kaffee - Ägyptische Gesellschaft
haftet
nach ägyptischem Recht
Kommt es während einer internationalen Luftbeförderung
durch
Verschulden des Flugpersonals des ausländischen Luftfracht-
führers aufgrund verschütteten heißen Kaffees zu
Ver-
brennungen bei einem Pauschalreisenden, so sind Schadens-
ersatzansprüche gegen das Flugunternehmen nach dem Recht
des Hoheitszeichens des Flugzeugs zu beurteilen.
Da es sich bei verschüttetem Kaffee nicht um einen flug-
typischen Unfall handelt, kommt eine Haftung nach dem
Warschauer Abkommen nicht in Betracht.
LG Frankfurt/Main, 16.12.2005 – Az: 2-01 S 182/01
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Dreckiges Ferienhaus – Mangel?
>> Salmonellenvergiftung – Hotel muß als Verursacher
nachweisbar sein!
>> Sturz in Hotel-Lobby – Schadenersatz?
>> Flug wegen Unfall verpaßt - Schadensersatz?
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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 525 Urteile.
Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Welche Funktion hat die Reisebestätigung
für den Reise-
vertrag?
Die Aushändigung der Reisebestätigung
mit einem bestimmten
Mindestinhalt an den Reisenden ist in §
6 BGB-InfoV vor-
geschrieben. Dieser Vorgang ist nicht etwa
gleichbedeutend
mit dem Abschluss des Reisevertrags. Dieser
kommt im
allgemeinen dadurch zustande, dass der Reisende
ein Angebot
zur Buchung einer bestimmten Reise abgibt
und der Reise-
veranstalter dieses Angebot annimmt. Angebot
und Annahme
müssen nicht schriftlich erklärt
werden, es genügt ein
mündlicher oder telefonischer Abschluss.
Die Erklärungen
können natürlich auch per Fax oder
E-mail abgegeben werden.
Der Reiseprospekt stellt noch kein Angebot
des Reise-
veranstalters dar, sondern nur eine Aufforderung
an den
Kunden, seinerseits ein Angebot - häufig
als Reiseanmeldung
bezeichnet - abzugeben. Deshalb steht es
dem Veranstalter
jederzeit frei, ein Angebot des Kunden, eine
bestimmte, im
Prospekt beschriebene Reise zu buchen, nicht
anzunehmen,
etwa, weil das gewünschte Hotel ausgebucht
ist.
Die Reisebestätigung ist ein Dokument,
das den vereinbarten
Vertragsinhalt feststellt. Sie kann auf die
Angaben im
Reiseprospekt Bezug nehmen.
Eine Reisebestätigung muss nicht ausgestellt
werden, wenn die
Buchungserklärung des Reisenden weniger
als 7 Werktage
(Wichtig: auch der Samstag ist ein Werktag!)
vor Reisebeginn
abgegeben wird. In diesem Fall muss der Veranstalter
den
Reisenden noch vor Reisebeginn zumindest
darüber
informieren, wie er sich zu verhalten hat,
wenn während der
Reise Mängel auftreten und welche Fristen
bei etwaigen
Ansprüchen gegen den Veranstalter einzuhalten
sind.
>> Kann der Reisende den Reisevertrag
nachträglich ändern?
Bis zum Beginn der Reise kann der Reisende
verlangen, dass
an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter
braucht
sich darauf nicht einzulassen, wenn der Dritte
den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt, weil
er z.B. nicht tropen-
tauglich ist, bei einer Bergtour die vorausgesetzte
Erfahrung
als Bergsteiger nicht besitzt. Der Reiseveranstalter
braucht
auch keinen Teilnehmer zu akzeptieren, wenn
dessen Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen - z.B.
Pass- und Visabestimmungen - entgegen stehen.
Tritt ein neuer Teilnehmer in den Reisevertrag
ein, so kann
der Veranstalter den Reisepreis und etwaige
Mehrkosten der
Vertragsübertragung nach seiner Wahl
vom alten oder vom neuen
Teilnehmer verlangen (§ 651b BGB).
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Irak
vom 15.03.2006
Palästinensische Gebiete
vom 14.03.2006
Haiti
vom 20.02.2006
Somalia
vom 16.02.2006
Afghanistan
vom 13.02.2006
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 27.09.2005
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Reisebuchung im Internet
>> Buchung per e-mail
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
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