[AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2006]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Schlüssige Kündigung durch Rückflug
Steht das gebuchte Pauschal-Hotel am Reiseziel nicht zur
Verfügung und ist die angebotene Ersatzunterkunft unzumutbar,
ist im sofortigen Rückflug des Urlaubers eine konkludente
Kündigung des Reisevertrags nach § 651e BGB wegen eines
erheblichen Mangels iSd § 651c BGB zu sehen. Die grund-
sätzlich erforderliche Fristsetung nach § 651 e Abs 2 BGB
war hier entbehrlich, da der Reiseveranstalter den Mangel
nicht beseitigen ( Abs. 2 Satz 2) konnte.
Vor dem AG Bad Homburg setzte der Kläger im vorliegenden
Fall durch, dass er den vollen Reisepreis zurückerstattet
bekam.AG Bad Homburg, Az.: 2 C 4972/98-10
>> Änderung des Programmablaufs vorbehalten – keine
MinderungWurden Änderungen des Programmablaufs vertraglich vor-
behalten, so stellt eine ebensolche Änderung keinen Reise-
mangel dar. Dies gilt auch für den Fall, daß in der Nähe des
Hotels Baustellen liegen und kein besonderer Blick zu-
gesichert wurde.
Längere Wartezeiten bei der Essensausgabe und das Verteilen
von Essen mit den Händen können indes preismindern wirken.AG Hamburg, 25.5.2003 – Az: 4 C 446/01
>> Hotelsterne müssen neutral vergeben werden!
Es darf von einem Hotel nur mit im Rahmen eines neutralen
Klassifizierungsverfahren verliehenen Sternen für die
Qualität des Hotels geworben werden. Die Vergabe eines
4-Sterne-Symbols mit dem Hinweis im Kleingedruckten, daß es
sich um eine Selbsteinschätzung handelt, ist nicht zulässig.
Es wäre in diesem Fall eindeutig darauf hinzuweisen, daß
die Sterne nicht von einer neutralen Stelle vergeben wurden.
Dies war vorliegend nicht der Fall.LG Lübeck - Az: 13 O 87/05
>> Landung auf Ausweichflughafen – Minderung?
Kommt es zu einer außerplanmäßigen Landung eines Charter-
flugzeugs auf einem Ausweichflughafen mit anschließender
mehrstündiger Weiterbeförderung zum eigentlichen Zielflug-
hafen per Bus, so ist eine Minderung des Reisepreises von
5% gerechtfertigt.AG Gifhorn, 28.9.2004 – Az: 2 C 655/04 (VI)
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Piratenkreuzfahrt mit Rentnern
>> Auf Verkaufsveranstaltung muß hingewiesen werden!
>> Veranstalter muß sich nicht um Visum kümmern
>> Diebstahl im Hotelzimmer durch Begleitung – kein
VersicherungsschutzDen Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99:
AnwaltOnline DirektIm Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 525 Urteile.Weitere Urteile
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************************************************************>> Wie lese ich einen Reiseprospekt?
Der Reiseprospekt soll der zuverlässigen Information des
Reisenden über die Einzelheiten der Reise dienen. Die darin
enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter verbindlich,
das heißt, sie werden Bestandteil des Reisevertrags.
Deshalb hat der Reisende einen Anspruch darauf, daß die im
Prospekt enthaltenen Angaben klar formuliert und vollständig
sind und der Wahrheit entsprechen. Der Reiseveranstalter muß
sich an seinen Katalogangaben festhalten lassen, die Angaben
sind bindend.
Die Katalogangaben müssen deutlich lesbar, klar und voll-
ständig sowie richtig sein. Abweichungen der Wirklichkeit
von den Prospektangaben stellen einen Reisemangel dar, wenn
sie wesentlich sind. Die Mindestangaben, die ein Prospekt
enthalten muß, sind in § 4 InfVO aufgeführt. Im Katalog
müssen sich in jeden Fall die nachfolgenden Angaben finden:- Reisepreis
- Ggf. Höhe einer Anzahlung
- Fälligkeit des (restlichen) ReisepreisesDie Prospektangaben müssen klar sein. Dies bedeutet, daß sie
nach Schriftbild und -größe gut lesbar sind und sich nicht
an versteckter Stelle befinden. Wahrheit der Angaben bedeutet,
daß sich der Reisende ein zutreffendes Bild von der Reise,
insbesondere auch von den Verhältnissen am Reiseziel machen
kann.
Auch ungünstige Umstände müssen genannt werden. Dabei kommt
es bei Beurteilung, ob eine Formulierung hinreichend
eindeutig ist, auf die Sicht eines vernünftigen Kunden an.
Unklarheiten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters, da er
ja für den Inhalt des Prospekts verantwortlich ist.Je nachdem, ob die Angaben von Bedeutung sind, kann es
notwendig sein, Angaben zu Transportmittel, Unterbringung,
Reiseroute, Verpflegung, Visa-Bedingungen, Paßvorschriften
und anderen Formalitäten, Mindesteilnehmerzahl zu machen.Hinsichtlich der Beschreibung der örtlichen Verhältnisse und
landestypischer Besonderheiten gibt es keine Vorschriften -
es ist Sache des Reisenden, sich entsprechend zu informieren.Wird seitens des Veranstalters auf Mißstände, Einschränkungen
oder Mängel hingewiesen, so bestehen wegen dieser keine
Rechte des Reisenden auf Minderung des Reisepreises. Stellen
sich später "Mängel" heraus, die darauf beruhen, daß die
Katalogangaben nicht ausreichend studiert wurden, so sind
auch diese keine Grundlage etwaiger Ansprüche auf Minderung.Bei zahlreichen üblichen Formulierungen haben die Gerichte
inzwischen entschieden, ob sie zulässig sind oder eine
unerlaubte Verschleierung der tatsächlichen Umstände
darstellen.Die allgemeinen Reisebedingungen (AGB) zum Reiserücktritt,
zu den Rücktrittskosten, den Pflichten des Reisekunden, der
Haftung und Ausschlußfristen vor Buchung der Reise sollten
ebenfalls genau durchgelesen werden. Hier kann sich so
manche Überraschung verbergen.>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Haiti vom 30.12.2005
Irak vom 29.11.2005
Afghanistan vom 30.09.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo) vom 27.09.2005
Zentralafrikanische Republik vom 21.09.2005
Somalia vom 01.09.2005In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Vereinzelte Terroranschläge und Terrorgefahr
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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Fax: 01805 402525 3382Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
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vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
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