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[AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2005]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                  Dezember 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Fehlende Klimaanlage in Schiffskabine

Das Fehlen einer im Katalog zugesicherten Klimaanlage in der
Schiffskabine bei hohen Temperaturen und fehlender Durch-
lüftungsmöglichkeit stellt einen schwerwiegenden Reisemangel
dar.

AG Königstein, Urt. v. 8.5.1996; 21 C 97/96

 >> Strandentfernung

Weicht die tatsächliche Entfernung des Strandes von der im
Prospekt zugesicherten Entfernung ab, so ergibt sich ein
Anspruch auf Minderung des Reisepreises um 5%, wenn im
Prospekt 300 m Strandentfernung zugesichert wurden, diese
aber 600 m beträgt.

LG Kleve, Urt. v. 18.6.1997; 4 S 30/97

 >> Veranstalter haftet nicht für Busreise

Hat ein Reiseveranstalter in dem Informationsmaterial
deutlich kenntlich gemacht, daß es bei dem Veranstalter
eines Ausfluges um einen anderen Veranstalter handelt, so
ist er nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es bei
diesem Ausflug zu einem Unfall kommt.

AG Bad Homburg v.d.H., 9.4.2002 – Az: 2 C 3809/02 (23)

 >> Reisebüro darf den Reisepreis nicht verrechnen

Es ist eine Verletzung der Nebenpflicht zur korrekten
Vertragsabwicklung seitens des Reisebüros, wenn diese den
treuhänderisch gezahlten Reisepreis mit einer anderen
Forderung zwischen Reisebüro und Veranstalter verrechnet.
Dies gefährdet die Herausgabe der Reiseunterlagen.

LG Krefeld, 21.6.2002 – Az: 1 S 16/02

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> FKK-Anlage ist Grund für Rücktritt
 >> Rutschige Fliesen
 >> Wenn der Flieger zu früh startet ist die Airline dran
 >> Veranstalter haftet nicht für Arzt

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Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Hinweise für Skireisen

Schneemangel am Urlaubsort berechtigt nicht zur Reise-
preisminderung oder Kündigung des Reisevertrags, da hier
kein Reisemangel oder sonstiger Umstand vorliegt, der dem
Reiseveranstalter zuzurechnen wäre.
Anders kann es aber dann sein, wenn der Reiseveranstalter
Schneesicherheit zugesichert hat, z. B. durch entsprechende
Prospektangaben („ Skilauf während des ganzen Jahres
möglich“).
Wird die Reise mit Skikurs angeboten, hat der Urlauber
einen Anspruch auf einen ausgebildeten Skilehrer, beim
Gruppenskikurs auf Einhaltung der üblichen Gruppengrößen. Ein
Verstoß dagegen stellt einen Reisemangel dar und berechtigt
zur Minderung des Reisepreises.
Bei Eintritt einer Katastrophe, etwa durch Lawinenabgang oder
Straßensperrungen bei Lawinengefahr können sowohl der
Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag wegen
höherer Gewalt kündigen. Kann der Veranstalter die vertrag-
lich geschuldeten Leistungen bis zur Kündigung nur teilweise
erbringen, weil z. B. Lifte nicht laufen oder die Versorgung
des Hotels mit Nahrungsmitteln oder Energie erschwert ist,
liegt ein zur Reisepreisminderung berechtigender Reisemangel
vor. Mehrkosten für die Rückführung des Reisenden nach der
Kündigung müssen er und der Veranstalter je zur Hälfte
tragen; sonstige Mehrkosten trägt der Reisende allein
(§ 651j BGB). Schadensersatzansprüche, z. B. wegen nutzlos
vertaner Urlaubszeit hat der Urlauber nicht, weil der
Veranstalter eine Katastrophe und ihre Folgen nicht
verschuldet hat (§ 651f BGB).

Normales Skifahren gilt arbeitsrechtlich nicht als besonders
gefährliche Sportart, so dass nach einem Skiunfall für die
Krankheitszeit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach
den allgemeinen Bestimmungen gewährt wird. Auch gesetzliche
und private Krankenversicherungen leisten.
Kommt ein Skiurlauber etwa wegen Straßensperrungen verspätet
zurück, verliert er für die Zeit der Verspätung seinen
Lohnanspruch. Ein arbeitsvertragswidriges Verhalten, das den
Arbeitgeber zur Abmahnung oder gar zur Kündigung berechtigen
würde, liegt aber in der Regel mangels Verschulden des
Arbeitnehmers nicht vor. Der Arbeitgeber darf die Ver-
spätungszeit auch nicht eigenmächtig vom verbleibenden
Jahresurlaub des Arbeitnehmers abziehen.

 >> Auf Versicherungsschutz beim Skifahren achten

Sind Skifahrer nicht versichert, können Unfälle teuer werden,
und zwar für Unfallverursacher wie Verletzten gleichermaßen.

Der Verursacher ohne Haftpflichtversicherung haftet für alle
beim Verletzten eintretenden Schäden, u.U. - bei schweren
Verletzungen - ein Leben lang. So sind die Heilungskosten,
Kosten des Verdienstausfalles etc. zu ersetzen.

Der Verletzte, dessen Krankenversicherungsschutz sich nicht
auf Unfälle im Urlaubsland erstreckt, muß - wenn nicht der
Schädiger oder dessen Versicherung zahlt - für die Heilungs-
kosten  und eventuelle Kosten des Heimtransportes selbst
aufkommen.

Es empfiehlt sich daher dringend der Abschluß entsprechender
Versicherungen bzw. die Nachfrage bei der eigenen Ver-
sicherung, ob die beschriebenen Risiken abgedeckt sind.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Irak                                    vom 29.11.2005
Afghanistan                             vom 30.09.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 27.09.2005
Zentralafrikanische Republik            vom 21.09.2005
Haiti                                   vom 15.09.2005
Somalia                                 vom 01.09.2005

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Hotel noch nicht fertig - kündigen?

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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