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* AnwaltOnline - Reiserecht
Oktober 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Reiseleitung bei Unfall informieren!
Informieren Reisende die Reiseleitung nicht
über einen
Unfall am Urlaubsort, so kann dies dazu führen,
daß der
Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld
verloren
geht. Die Kontaktaufnahme ist nicht durch
Informieren des
Hotelpersonals ersetzbar. Ein Unfall ist
in jedem Fall bei
der Reiseleitung anzuzeigen – ggf. auch telefonisch
oder
durch eine Urlaubsbegleitung – da dem Vertreter
des
Veranstalters die Möglichkeit gegeben
werden muß, das
Unfallgeschehen prüfen zu lassen und
aktenkundig zu machen.
Andernfalls ist ein Anspruch wegen Verletzung
der
Verkehrssicherungspflicht gegenüber
Reiseveranstalters
verwirkt.
AG Duisburg – Az: 50 C 6449/03
>> Zimmersafe nicht benutzt – keine
Haftung!
Ein im Zimmer kostenlos zur Verfügung
gestellter Safe muß
zur Verwahrung von wertvollem Schmuck genutzt
werden. Wird
dieser stattdessen offen auf dem Zimmertisch
gelegt, so
kommt eine Haftung von Hotelier oder Veranstalter
aufgrund
der Schwere des Mitverschuldens des Reisenden
nicht in
Betracht, wenn der Schmuck offenbar mittels
Nachschlüssel
nachts aus dem Zimmer entwendet wird.
Daran ändert auch der Umstand nichts,
daß der Veranstalter
den Reisenden nicht darüber aufgeklärt
hat, daß durch
Schrägstellung des Zimmerschlosses ein
Eindringen mittels
Nachschlüssel verhindert werden kann.
OLG Köln, 28.7.2004 – Az: 16 U 36/04
>> Poolverletzung kein Reisemangel
Ein Reisemangel liegt nicht bei jeder Verletzung
vor, die
ein Reisender erleiden kann. Dies ist insbesondere
bei
Verletzungen der Fall, die einem auch im
privaten Alltag
passieren können. Hält sich der
Reisende in Poolnähe auf,
wo Ballspiele nicht verboten sind bzw. ausdrücklich
ein
Wasserballspiel angekündigt wurde, so
muß sich der Reisende
entsprechend einrichten und Sorge tragen,
nicht von einem
Ball im Gesicht getroffen zu werden.
OLG Düsseldorf, 19.8.2004 – Az: I-12
U 49/04
>> Mängelrüge zur Weiterleitung
an das Reisebüro?
a) Für eine Reisemängelrüge
gemäß § 651 g Abs. 1 BGB reicht
es aus, daß der Reisende erklärt,
den Vorfall nicht auf
sich beruhen lassen zu wollen, und dabei
die Mängel nach
Ort, Zeit, Geschehensablauf und Schadensfolgen
so konkret
beschreibt, daß der Reiseveranstalter
die zur Aufklärung
des Sachverhalts gebotenen Maßnahmen
zur Wahrung seiner
Interessen ergreifen kann.
b) Die Ausschlußfrist von einem Monat
nach § 651 g Abs. 1
BGB ist jedenfalls gewahrt, wenn der Reisende
seine Mängel-
rüge bei dem Reisebüro, über
das er die Reise gebucht hat,
abgibt und sie von diesem innerhalb der Monatsfrist
an den
Reiseveranstalter weitergeleitet wird.
BGH, 11.1.2005 - Az: X ZR 163/02
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>> Ruhige Lage - ruhiges Hotel?
>> Keine Minderung bei Hinweis auf
Fluglärm
>> Verkehrslärm muß hingenommen
werden
>> Anspruch auf eigenen Hotelwechsel?
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Rechte des Reisenden bei Streik
Die Gewerkschaft hat es angekündigt:
Der Luftverkehr soll
bestreikt werden. Für viele Reisende,
die von einer Streik-
maßnahme betroffen sind, stellt sich
die Frage, welche
Rechte ihnen zustehen.
Zunächst einmal wird die Fluggesellschaft
in aller Regel
von sich aus bemüht sein, den Schaden
so gering wie möglich
zu halten und Reisende, deren Flug nicht
starten kann, auf
andere Flüge umzubuchen. Erleidet der
Reisende durch hier-
durch entstehende Verspätungen Schäden,
etwa weil ein
geplanter Geschäftstermin platzt, ist
die Fluggesellschaft
allerdings nicht einstandspflichtig. Die
gesetzliche Haftung
greift nämlich allenfalls dann, wenn
die Fluggesellschaft
die Verspätung zu vertreten hat. Das
allerdings ist nicht
der Fall, wenn die Verzögerung auf einen
Streik des Personals
zurückzuführen ist. Gleiches gilt,
wenn die Fluggesellschaft
wegen Streiks in Einzelfällen oder auch
über einen längeren
Zeitraum überhaupt nicht in der Lage
ist, gebuchte Flüge
durchzuführen. Auch hier ist ihr kein
Verschulden
anzulasten, Schadenersatzansprüche bestehen
nicht.
Wird allerdings der Flug nicht durchgeführt,
hat der
Reisende zumindest einen Anspruch auf Rückerstattung
des
gezahlten Reisepreises.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Afghanistan
vom 30.09.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 27.09.2005
Zentralafrikanische Republik
vom 21.09.2005
Haiti
vom 15.09.2005
Somalia
vom 01.09.2005
Irak
vom 29.07.2005
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>> Allgemeines Lebensrisiko
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