[AnwaltOnline - Reiserecht Juli 2005]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Juli 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Auf den Eindruck kommt es an ...
Derjenige, der den Eindruck erweckt, die Gesamtheit der
Vertragsleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen,
ist Reiseveranstalter. Sofern die Leistungen von mehreren
erbracht werden, so ist der derjenige Reiseveranstalter, bei
dem gebucht wird, der die Reisebestätigung erteilt, das
Reiseangebot abgegeben und die Zahlung entgegen genommen
hat.OLG Frankfurt – Az: 16 U 112/98
>> Rückflug 5 Stunden früher
Ein Reisender muß eine Vorverlegung des Rückfluges um 5
Stunden entschädigungslos hinnehmen.AG Düsseldorf - Az: 52 C 19803/94
>> Keine Hinweispflicht auf Thromboserisiko im Flugzeug!
Ein den Sitzplatz freiwillig wechselnder Passagier muß
nicht auf ein möglicherweise erhöhtes Thromboserisko am
neuen Sitzplatz mit weniger Beinfreiheit hingewiesen
werden. Durch den freiwilligen Sitzplatzverzicht sind die
Risiken und Folgen dieser Entscheidung vom Passagier zu
tragen. Da der Betroffene vorliegend selbst an einem Flug-
hafen arbeitet und nur aufgrund seiner Ausbildung auf dem
fraglichen Sitzplatz im Cockpit mitfliegen durfte, hätte
dem Passagier das Thromboserisiko ohnehin bewußt sein
müssen.
Der Passagier scheiterte daher mit seiner Forderung nach
3.450 Euro, da er eine Thrombose aufgrund der beengten
Sitzposition erlitten habe.AG Duisburg - Az: 6 C 2662/04 (nicht rechtskräftig)
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Nicht auf Flughafenpersonal verlassen!
>> Teppichkauf in der Türkei nach deutschem Recht?
>> Schäden bei Transport mit Autoreisezug
>> Wohnmobil gestohlen - Lebensrisiko?Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline DirektIm Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 475 Urteile.Weitere Urteile
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************************************************************>> Last-Minute-Reisen
Mehr als 10 Millionen Deutsche buchen jährlich ihren Urlaub
"last minute", das heißt höchstens 2 Wochen vor Abflug.
Neuerdings werden auch "Super-Last-Minute"- und "Last
Second"- Reisen angeboten, bei denen frühestens 48 Stunden
vor Abflug gebucht werden kann. Diese Angebote werden zu
festen, allerdings gegenüber dem Normalangebot reduzierten
Preisen gemacht. Daneben gibt es "Urlaubsbörsen", bei denen
Reisen - über das Internet - bis kurz vor Reiseantritt zu
Preisen gebucht werden können, deren Höhe sich nach der
Nachfrage richtet.Vertragsinhalt werden bei diesen Reisen ausschließlich die
Informationen, die der Reisende bei der Buchung der Reise
von der Buchungsstelle, also üblicherweise dem Reisebüro,
erhält. Daran ändert auch eine spätere Reisebestätigung
durch den Reiseveranstalter nichts. Erfolgt die Buchung
weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, gelten die
Informationspflichten des Veranstalters nach § 6 InfVO
nicht. Dem Reisenden müssen daher nicht die Allgemeinen
Reise- oder Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluß
vollständig übermittelt werden. Allerdings muß der Reisende
spätestens bei Reiseantritt darüber belehrt werden, wie er
sich zu verhalten hat, wenn Reisemängel auftreten.Bei derartigen Angeboten kommt es zudem darauf an, wie das
Angebot gestaltet ist. Wurde ein Last-Minute-Angebot mittels
Aushang ("Flyer") gemacht, müssen auch nur die dort
angebotenen Leistungen erfüllt werden. Der Reisekatalog
wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsgegenstand.
Der bloße Umstand, daß auch Reisekataloge bereitliegen, mit
deren Hilfe die Hotelausstattung verdeutlicht wird, führt
nicht dazu, daß diese Beschreibungen als versprochene
Leistung anzusehen sind.
Wird eine Last-Minute-Reise hingegen als Angebot aus dem
Reisekatalog zu vergünstigten Preisen angeboten, so gelten
die dortigen Angaben.
Bei Unklarheiten kann man die wichtigen Buchungskriterien
einfach mit in die Reiseanmeldung aufnehmen lassen - hiermit
wird bei einer Last-Minute-Reise der Inhalt des Reise-
vertrages bestimmt, da i.a. keine Zeit für eine schriftliche
Reisebestätigung vorhanden ist.>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Afghanistan vom 15.06.2005
Haiti vom 02.06.2005
Irak vom 10.05.2005
Somalia vom 14.03.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo) vom 07.01.2005
Zentralafrikanische Republik vom 29.04.2004In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Hotelmängel
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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