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* AnwaltOnline - Reiserecht
Juli 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Auf den Eindruck kommt es an ...
Derjenige, der den Eindruck erweckt, die Gesamtheit
der
Vertragsleistungen in eigener Verantwortung
zu erbringen,
ist Reiseveranstalter. Sofern die Leistungen
von mehreren
erbracht werden, so ist der derjenige Reiseveranstalter,
bei
dem gebucht wird, der die Reisebestätigung
erteilt, das
Reiseangebot abgegeben und die Zahlung entgegen
genommen
hat.
OLG Frankfurt – Az: 16 U 112/98
>> Rückflug 5 Stunden früher
Ein Reisender muß eine Vorverlegung
des Rückfluges um 5
Stunden entschädigungslos hinnehmen.
AG Düsseldorf - Az: 52 C 19803/94
>> Keine Hinweispflicht auf Thromboserisiko
im Flugzeug!
Ein den Sitzplatz freiwillig wechselnder Passagier
muß
nicht auf ein möglicherweise erhöhtes
Thromboserisko am
neuen Sitzplatz mit weniger Beinfreiheit
hingewiesen
werden. Durch den freiwilligen Sitzplatzverzicht
sind die
Risiken und Folgen dieser Entscheidung vom
Passagier zu
tragen. Da der Betroffene vorliegend selbst
an einem Flug-
hafen arbeitet und nur aufgrund seiner Ausbildung
auf dem
fraglichen Sitzplatz im Cockpit mitfliegen
durfte, hätte
dem Passagier das Thromboserisiko ohnehin
bewußt sein
müssen.
Der Passagier scheiterte daher mit seiner
Forderung nach
3.450 Euro, da er eine Thrombose aufgrund
der beengten
Sitzposition erlitten habe.
AG Duisburg - Az: 6 C 2662/04 (nicht rechtskräftig)
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>> Nicht auf Flughafenpersonal verlassen!
>> Teppichkauf in der Türkei nach
deutschem Recht?
>> Schäden bei Transport mit Autoreisezug
>> Wohnmobil gestohlen - Lebensrisiko?
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Last-Minute-Reisen
Mehr als 10 Millionen Deutsche buchen jährlich
ihren Urlaub
"last minute", das heißt höchstens
2 Wochen vor Abflug.
Neuerdings werden auch "Super-Last-Minute"-
und "Last
Second"- Reisen angeboten, bei denen frühestens
48 Stunden
vor Abflug gebucht werden kann. Diese Angebote
werden zu
festen, allerdings gegenüber dem Normalangebot
reduzierten
Preisen gemacht. Daneben gibt es "Urlaubsbörsen",
bei denen
Reisen - über das Internet - bis kurz
vor Reiseantritt zu
Preisen gebucht werden können, deren
Höhe sich nach der
Nachfrage richtet.
Vertragsinhalt werden bei diesen Reisen ausschließlich
die
Informationen, die der Reisende bei der Buchung
der Reise
von der Buchungsstelle, also üblicherweise
dem Reisebüro,
erhält. Daran ändert auch eine
spätere Reisebestätigung
durch den Reiseveranstalter nichts. Erfolgt
die Buchung
weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, gelten
die
Informationspflichten des Veranstalters nach
§ 6 InfVO
nicht. Dem Reisenden müssen daher nicht
die Allgemeinen
Reise- oder Geschäftsbedingungen vor
Vertragsschluß
vollständig übermittelt werden.
Allerdings muß der Reisende
spätestens bei Reiseantritt darüber
belehrt werden, wie er
sich zu verhalten hat, wenn Reisemängel
auftreten.
Bei derartigen Angeboten kommt es zudem darauf
an, wie das
Angebot gestaltet ist. Wurde ein Last-Minute-Angebot
mittels
Aushang ("Flyer") gemacht, müssen auch
nur die dort
angebotenen Leistungen erfüllt werden.
Der Reisekatalog
wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
Vertragsgegenstand.
Der bloße Umstand, daß auch Reisekataloge
bereitliegen, mit
deren Hilfe die Hotelausstattung verdeutlicht
wird, führt
nicht dazu, daß diese Beschreibungen
als versprochene
Leistung anzusehen sind.
Wird eine Last-Minute-Reise hingegen als
Angebot aus dem
Reisekatalog zu vergünstigten Preisen
angeboten, so gelten
die dortigen Angaben.
Bei Unklarheiten kann man die wichtigen Buchungskriterien
einfach mit in die Reiseanmeldung aufnehmen
lassen - hiermit
wird bei einer Last-Minute-Reise der Inhalt
des Reise-
vertrages bestimmt, da i.a. keine Zeit für
eine schriftliche
Reisebestätigung vorhanden ist.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Afghanistan
vom 15.06.2005
Haiti
vom 02.06.2005
Irak
vom 10.05.2005
Somalia
vom 14.03.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 07.01.2005
Zentralafrikanische Republik
vom 29.04.2004
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>> Hotelmängel
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*4* Kontakt / Abonnieren
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