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* AnwaltOnline - Reiserecht
Juni 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Kategorisierung des Veranstalters
gilt!
Unabhängig vom verwendeten „Sternesystem“
des Reisever-
anstalters kann von einem 4-„Sterne“ Hotel
erwartet werden,
daß die Möbel der Zimmer nicht
verschmutzt sind, das Pool-
wasser sauber ist und ein Menü des gehobenen
Standards zur
Verfügung steht. Wenn die Hotelanlage
dem in keiner Weise
entspricht, haben die Reisenden Anspruch
auf Erstattung
des Reisepreises.
Im vorliegenden Fall konnten die Reisenden,
die einen All-
Inclusive-Urlaub in einem Ferienclub auf
Kreta gebucht
hatten, glaubhaft machen, daß Swimmingpool,
Zimmermöbel
sowie Fitnessgeräte verschmutzt waren,
die Verpflegung
(verkochte Gerichte mit bescheidener Auswahl)
mangelhaft
und die Tischhygiene des Personals ekelerregend
waren.
OLG Celle – Az: 11 U 170/03
>> Wann ist das Reisebüro Vermittler?
Es richtet sich nach der Sicht des Reisenden,
wenn es um die
Frage geht, ob ein Reisebüro als Vermittler
oder Reisever-
anstalter anzusehen ist. Eine Vermittlungstätigkeit
muß
unmißverständlich erkennbar sein.
Im Zweifel ist der Vermittler als Reiseveranstalter
anzusehen.
AG Nürnberg – Az: 12 C 7332/95
>> Wer die Reise kündigen will,
sollte nicht zu lange
warten!
Will ein Reisender aufgrund erheblicher Mängel
der Reise,
für die keine Abhilfe geschaffen wurde,
kündigen, so ist
dies innerhalb einer angemessenen Zeit zu
tun.
Wartet der Reisende längere Zeit ab
und nimmt die Reise-
leistungen wahr, so steht eine verspätete
Kündigung im
Widerspruch zum eigenen Verhalten.
OLG Düsseldorf - Az: 18 U 170/96
>> Deutsche Fluggesellschaft zugesichert
– spanische
erhalten
Wurde einem Reisenden bei Buchung vom Reisebüro
zugesichert,
daß der Flug mit einer deutschen Fluggesellschaft
durch-
geführt werden würde, kann unter
Umständen den Reisevertrag
kündigen, wenn das bereitgestellte Flugzeug
einer spanischen
Fluggesellschaft angehört. Dies gilt
auch dann, wenn die
ausländische Fluggesellschaft ein Tochterunternehmen
einer
deutschen Gesellschaft ist und die Flugzeuge
in Deutschland
gewartet werden.
Vorliegend hatte der Reisende bei Buchung
deutlich gemacht,
aufgrund früherer negativer Erlebnisse
nicht mit einer
ausländischen Gesellschaft fliegen zu
wollen. Daher stellte
die Beförderung nach Ansicht des Gerichts
einen erheblichen
(subjektiven) Reisemangel dar, der den Reisenden
berechtigt,
den Reiseantritt zu verweigern und den Reisepreis
zurück-
zuverlangen.
LG Köln – Az: 11 S 200/99
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>> Rückflugzeit 9 ½ Stunden
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>> Flugangst – Versicherung zahlt!
>> Flugsicherheitsgebühr nicht
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Anzahlung auf den Reisepreis
Nach den Bestimmungen des BGB wird der Reisepreis
eigent-
lich erst am Ende der Reise fällig.
Eine Anzahlung auf den
Reisepreis kann also vom Reisenden nur dann
verlangt
werden, wenn dies gesondert vereinbart ist,
was üblicher-
weise in AGB geschieht.
Bei Pauschalreisen kann eine vereinbarte
Anzahlung zudem
erst nach vorheriger Übergabe eines
Sicherungsscheines
gefordert werden - wird kein Sicherungsschein
ausgehändigt,
muß der gesamte Reisepreis erst nach
Ende der Reise ent-
richtet werden.
Nach der Rechtsprechung sind Vereinbarungen
über An-
zahlungen enge Schranken gesetzt.
Mit der Aushändigung des Sicherungsscheins
und der Reise-
bestätigung als Beleg für den Vertragsschluss
ist eine
Anzahlung von 10% bis zu 15% des Reisepreises
und bis zu
250 EUR zulässig, wenn dies durch die
Vorleistungen des
Reiseveranstalters gerechtfertigt ist. Großzügiger
ent-
schied hier jedoch das OLG Köln (Az:
16 U 12/05), das
eine Anzahlung i.H.v. 20% im Massentourismus
für zulässig
erachtete. Der Sicherungsschein schützt
den Reisenden für
den Fall daß der Veranstalter zahlungsunfähig
wird oder
Konkurs anmeldet.
Der Restbetrag des Reisepreises kann bei
entsprechender
Vereinbarung zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn
Zug um
Zug gegen Aushändigung sämtlicher
Reiseunterlagen
beansprucht werden.
Urteil des OLG Köln:
Eine Anzahlung i.H.v. 20% des Reisepreises
ist nach Ansicht
des Gerichts nicht zu hoch, da der Veranstalter
mit der
Organisation in Vorleistung treten muß
und auch das Risiko
eines ggf. nicht solventen Kunden zu tragen
hat.
Da es sich bei Pauschalreisen um ein Massengeschäft
handelt,
kann nicht in jedem Einzelfall die Bonität
gesondert
geprüft werden – gegen dieses Risiko
muß sich der Veran-
stalter adäquat absichern können.
Darüber hinaus ist der
Verbraucher seit einiger Zeit gegen eine
Insolvenz des
Veranstalters versichert, so daß das
Geld im Ernstfall
nicht verloren ist.
OLG Köln - Az: 16 U 12/05
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung
wurde Revision zum
Bundesgerichtshof zugelassen.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Afghanistan
vom 19.05.2005
Irak
vom 10.05.2005
Haiti
vom 03.05.2005
Somalia
vom 14.03.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 07.01.2005
Zentralafrikanische Republik
vom 29.11.2004
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kommt ...
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*4* Kontakt / Abonnieren
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