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* AnwaltOnline - Reiserecht
April 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Ersatzunterkunft kann zunächst
grundsätzlich angeboten
werden
Liegen Mängel vor, so ist es zunächst
ausreichend, zu
erkunden, ob der Reisende Interesse an einer
Ersatzunter-
kunft hat. Erst nach generellem Interesse
ist ein konkretes
Angebot zu machen.
AG Kleve - Az: 3 C 543/97
>> Diebstahl aus Tresor – wer zahlt
den Schaden?
Ist der Zimmertresor lediglich in einer Schrankwand
festge-
schraubt und ohne große Schwierigkeiten
zu stehlen, so muß
ein Luxushotel im Falle eines Diebstahls
den Schaden
zumindest teilweise mittragen, wenn der Hotelgast
nicht auf
den mangelnden Sicherheitsstandard hingewiesen
wurde.
Im vorliegenden Fall war es für den
Gast nicht ohne
weiteres erkennbar, daß der Safe ohne
weiteres gestohlen
werden konnte, in welchem er Schmuck und
Bargeld im Gesamt-
wert von über 100.000 Euro verwahrt
hatte.
Da nach Ansicht des Gerichts jedoch eine
erhebliche Mit-
schuld des Gastes vorlag – er hätte
zur eigenen Sicherheit
zumindest einen Teil der Wertgegenstände
im zentralen
Hotelsafe verwahren müssen – mußte
er sich den Schaden mit
dem Hotel teilen.
OLG Karlsruhe - Az: 12 U 142/04
>> Verlorene Fahrausweise sind vom Reiseunternehmer
zu
ersetzen
Wurden Fahrausweise gestohlen oder verloren,
so muß ein Bus-
reiseunternehmer Ersatz ausstellen oder den
Kaufpreis
erstatten, wenn der Kunde die Bezahlung nachweisen
kann.
Eine Klausel, nach für verlorene oder
gestohlene Fahraus-
weise kein Ersatz gewährt wird, ist
nicht zulässig. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn auf den
Fahrscheinen auch
der Name des Fahrgastes verzeichnet wird.
BGH - Az: X ZR 10/04
>> Veraltete Flieger müssen nicht
immer hingenommen werden
Wirbt ein Veranstalter damit, daß eine
Flugreise mit der
jungen und modernen Flotte einer bestimmten
Gesellschaft
durchgeführt wird, so muß er auch
sicherstellen, daß der
Flug tatsächlich mit einem Flugzeug
neueren Baujahrs
erfolgt.
Vorliegend hatte sich der Abflug einer 3-Tages-Reise
um
einen halben Tag verzögert und erfolgte
dann mit einer 24
Jahre alten Boeing anstatt mit dem zugesicherten
modernen
Airbus. Der Reisende war daher berechtigt,
den Reise-
vertrag zu kündigen.
AG Bielefeld - Az: 41 C 888/97
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>> Auch bei Terrorwarnung Stornogebühr?
>> Auch in der ersten Klasse sind Zweite-Klasse
Passagiere
hinzunehmen
>> Anspruchsanmeldung beim Reisebüro?
>> Unfall im Hotel - Minderung auch
für den Ehegatten?
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Hotelsterne
Die Aussagefähigkeit von Hotelsternen
ist leider nicht so
groß, wie man eventuell hoffen mag.
In Deutschland schreibt
der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
zwar ganz genau
vor, was bei wie vielen Sternen zu erwarten
ist. Doch im
Ausland ist der deutsche Standard sicher
nicht anzuwenden,
vielmehr kommen ganz unterschiedliche Maßstäbe
zur
Anwendung: Ausschlag gibt der örtliche
Standard. Sollte ein
Reisender mit seinem Hotel nicht zufrieden
sein, so wird es
dem Reisenden schwerfallen lediglich aufgrund
der Sterne-
angabe im Reiseprospekt einen Mangel geltend
machen zu
können. Vielmehr sollten die angegebenen
Leistungen geprüft
werden und ggf. konkret bemängelt werden
- an diese Angaben
muß sich der Veranstalter nämlich
halten.
Sterne im Reisekatalog entsprechen allenfalls
der Ein-
stufung des Reiseveranstalters - hierauf
sollte man sich
nicht verlassen und die entsprechenden Erläuterungen
genau
studieren.
In Deutschland verbirgt sich unter anderem
die folgende Aus-
stattung hinter den Sternen:
Ein-Sterne-Unterkunft (für einfache Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer
8 qm, der Doppelzimmer 12 qm
- Empfangsdienst
- Mindestens Etagendusche und -WC
- Faxgerät am Empfang
- "erweitertes" Frühstück
- Depotmöglichkeit für die Gäste
Zwei-Sterne-Unterkunft (für mittlere
Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer
12 qm, der Doppelzimmer 16 qm
- Dusche oder Bad/WC in mindestens 70% der
Zimmer
- Farbfernseher in mindestens 70% der Zimmer
- Frühstücksbuffett
- Getränke müssen erhältlich
sein
- Pro Bett eine Sitzgelegenheit
- Ein Tisch
Drei-Sterne-Unterkunft (für gehobene
Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer
14 qm, der Doppelzimmer 18 qm
- Dusche oder Bad/WC in allen Zimmern
- Farbfernseher in allen Zimmern
- Rezeption 24 Stunden täglich erreichbar
und 12 Stunden täglich besetzt
- Getränkeangebot auf jedem Zimmer
- Bargeldlose Zahlung möglich
- Mind. 1 Restaurant
Vier-Sterne-Unterkunft (für hohe Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer
16 qm, der Doppelzimmer 22 qm
- Frühstück und weitere Speisen
auf über Zimmerservice erhältlich
- Mini-Bar oder 24-Stunden Zimmerservice
- Bademäntel auf Wunsch
- Fön und Kosmetikspiegel in allen Zimmern
- Sessel oder Couch in allen Zimmern
- Möglichkeit, Gästewäsche
zu waschen und zu bügeln
- Lobby, Restaurant und Hotelbar
Fünf-Sterne-Unterkunft (für höchste
Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer
18 qm, der Doppelzimmer 26 qm
- Zimmer und Suiten vorhanden
- Rezeption 24 Stunden täglich besetzt
- Concierge
- Zusätzliche Waschbecken, Safe und
Kosmetikartikel im Zimmer
- Empfangshalle, Restaurant und Hotelbar
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Kirgisistan
vom 30.03.2005
Somalia
vom 14.03.2005
Haiti
vom 11.03.2005
Irak
vom 18.02.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 07.01.2005
Afghanistan
vom 13.12.2004
Zentralafrikanische Republik
vom 29.11.2004
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
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diesen Monat zusätzlich:
>> Landesüblichkeitsklausel /
Was ist landesüblich?
>> Besserer Rechtsschutz für Fluggäste
>> Neue Rechte für Fahrgäste
öffentlicher Verkehrsmittel
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