[AnwaltOnline - Reiserecht April 2005]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht April 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
* ISSN: 1511-8975 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************
*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Ersatzunterkunft kann zunächst grundsätzlich angeboten
werdenLiegen Mängel vor, so ist es zunächst ausreichend, zu
erkunden, ob der Reisende Interesse an einer Ersatzunter-
kunft hat. Erst nach generellem Interesse ist ein konkretes
Angebot zu machen.AG Kleve - Az: 3 C 543/97
>> Diebstahl aus Tresor – wer zahlt den Schaden?
Ist der Zimmertresor lediglich in einer Schrankwand festge-
schraubt und ohne große Schwierigkeiten zu stehlen, so muß
ein Luxushotel im Falle eines Diebstahls den Schaden
zumindest teilweise mittragen, wenn der Hotelgast nicht auf
den mangelnden Sicherheitsstandard hingewiesen wurde.
Im vorliegenden Fall war es für den Gast nicht ohne
weiteres erkennbar, daß der Safe ohne weiteres gestohlen
werden konnte, in welchem er Schmuck und Bargeld im Gesamt-
wert von über 100.000 Euro verwahrt hatte.
Da nach Ansicht des Gerichts jedoch eine erhebliche Mit-
schuld des Gastes vorlag – er hätte zur eigenen Sicherheit
zumindest einen Teil der Wertgegenstände im zentralen
Hotelsafe verwahren müssen – mußte er sich den Schaden mit
dem Hotel teilen.OLG Karlsruhe - Az: 12 U 142/04
>> Verlorene Fahrausweise sind vom Reiseunternehmer zu
ersetzenWurden Fahrausweise gestohlen oder verloren, so muß ein Bus-
reiseunternehmer Ersatz ausstellen oder den Kaufpreis
erstatten, wenn der Kunde die Bezahlung nachweisen kann.
Eine Klausel, nach für verlorene oder gestohlene Fahraus-
weise kein Ersatz gewährt wird, ist nicht zulässig. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn auf den Fahrscheinen auch
der Name des Fahrgastes verzeichnet wird.BGH - Az: X ZR 10/04
>> Veraltete Flieger müssen nicht immer hingenommen werden
Wirbt ein Veranstalter damit, daß eine Flugreise mit der
jungen und modernen Flotte einer bestimmten Gesellschaft
durchgeführt wird, so muß er auch sicherstellen, daß der
Flug tatsächlich mit einem Flugzeug neueren Baujahrs
erfolgt.
Vorliegend hatte sich der Abflug einer 3-Tages-Reise um
einen halben Tag verzögert und erfolgte dann mit einer 24
Jahre alten Boeing anstatt mit dem zugesicherten modernen
Airbus. Der Reisende war daher berechtigt, den Reise-
vertrag zu kündigen.AG Bielefeld - Az: 41 C 888/97
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Auch bei Terrorwarnung Stornogebühr?
>> Auch in der ersten Klasse sind Zweite-Klasse Passagiere
hinzunehmen
>> Anspruchsanmeldung beim Reisebüro?
>> Unfall im Hotel - Minderung auch für den Ehegatten?Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline DirektIm Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 450 Urteile.Weitere Urteile
************************************************************
************************************************************>> Hotelsterne
Die Aussagefähigkeit von Hotelsternen ist leider nicht so
groß, wie man eventuell hoffen mag. In Deutschland schreibt
der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband zwar ganz genau
vor, was bei wie vielen Sternen zu erwarten ist. Doch im
Ausland ist der deutsche Standard sicher nicht anzuwenden,
vielmehr kommen ganz unterschiedliche Maßstäbe zur
Anwendung: Ausschlag gibt der örtliche Standard. Sollte ein
Reisender mit seinem Hotel nicht zufrieden sein, so wird es
dem Reisenden schwerfallen lediglich aufgrund der Sterne-
angabe im Reiseprospekt einen Mangel geltend machen zu
können. Vielmehr sollten die angegebenen Leistungen geprüft
werden und ggf. konkret bemängelt werden - an diese Angaben
muß sich der Veranstalter nämlich halten.Sterne im Reisekatalog entsprechen allenfalls der Ein-
stufung des Reiseveranstalters - hierauf sollte man sich
nicht verlassen und die entsprechenden Erläuterungen genau
studieren.In Deutschland verbirgt sich unter anderem die folgende Aus-
stattung hinter den Sternen:Ein-Sterne-Unterkunft (für einfache Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer 8 qm, der Doppelzimmer 12 qm
- Empfangsdienst
- Mindestens Etagendusche und -WC
- Faxgerät am Empfang
- "erweitertes" Frühstück
- Depotmöglichkeit für die GästeZwei-Sterne-Unterkunft (für mittlere Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer 12 qm, der Doppelzimmer 16 qm
- Dusche oder Bad/WC in mindestens 70% der Zimmer
- Farbfernseher in mindestens 70% der Zimmer
- Frühstücksbuffett
- Getränke müssen erhältlich sein
- Pro Bett eine Sitzgelegenheit
- Ein TischDrei-Sterne-Unterkunft (für gehobene Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer 14 qm, der Doppelzimmer 18 qm
- Dusche oder Bad/WC in allen Zimmern
- Farbfernseher in allen Zimmern
- Rezeption 24 Stunden täglich erreichbar und 12 Stunden täglich besetzt
- Getränkeangebot auf jedem Zimmer
- Bargeldlose Zahlung möglich
- Mind. 1 RestaurantVier-Sterne-Unterkunft (für hohe Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer 16 qm, der Doppelzimmer 22 qm
- Frühstück und weitere Speisen auf über Zimmerservice erhältlich
- Mini-Bar oder 24-Stunden Zimmerservice
- Bademäntel auf Wunsch
- Fön und Kosmetikspiegel in allen Zimmern
- Sessel oder Couch in allen Zimmern
- Möglichkeit, Gästewäsche zu waschen und zu bügeln
- Lobby, Restaurant und HotelbarFünf-Sterne-Unterkunft (für höchste Ansprüche):
- Mindestgröße der Einzelzimmer 18 qm, der Doppelzimmer 26 qm
- Zimmer und Suiten vorhanden
- Rezeption 24 Stunden täglich besetzt
- Concierge
- Zusätzliche Waschbecken, Safe und Kosmetikartikel im Zimmer
- Empfangshalle, Restaurant und Hotelbar>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Kirgisistan vom 30.03.2005
Somalia vom 14.03.2005
Haiti vom 11.03.2005
Irak vom 18.02.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo) vom 07.01.2005
Afghanistan vom 13.12.2004
Zentralafrikanische Republik vom 29.11.2004In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Landesüblichkeitsklausel / Was ist landesüblich?
>> Besserer Rechtsschutz für Fluggäste
>> Neue Rechte für Fahrgäste öffentlicher VerkehrsmittelOnline finden Sie viele weitere Beiträge.
Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline Direkt************************************************************
************************************************************Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
BeratungKostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrechthttp://www.anwon.net/newsletter.asp
Forum Reiserecht
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.
Forum************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
http://www.anwon.net/newsletter.aspWerbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 17.000 Abonnenten und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.comInhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2005 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Scharnhorststr. 33 b
10115 Berlin
Fax: 01805 402525 3382Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com