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[AnwaltOnline - Reiserecht April 2005]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                     April 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Ersatzunterkunft kann zunächst grundsätzlich angeboten
    werden

Liegen Mängel vor, so ist es zunächst ausreichend, zu
erkunden, ob der Reisende Interesse an einer Ersatzunter-
kunft hat. Erst nach generellem Interesse ist ein konkretes
Angebot zu machen.

AG Kleve - Az: 3 C 543/97

 >> Diebstahl aus Tresor – wer zahlt den Schaden?

Ist der Zimmertresor lediglich in einer Schrankwand festge-
schraubt und ohne große Schwierigkeiten zu stehlen, so muß
ein Luxushotel im Falle eines Diebstahls den Schaden
zumindest teilweise mittragen, wenn der Hotelgast nicht auf
den mangelnden Sicherheitsstandard hingewiesen wurde.
Im vorliegenden Fall war es für den Gast nicht ohne
weiteres erkennbar, daß der Safe ohne weiteres gestohlen
werden konnte, in welchem er Schmuck und Bargeld im Gesamt-
wert von über 100.000 Euro verwahrt hatte.
Da nach Ansicht des Gerichts jedoch eine erhebliche Mit-
schuld des Gastes vorlag – er hätte zur eigenen Sicherheit
zumindest einen Teil der Wertgegenstände im zentralen
Hotelsafe verwahren müssen – mußte er sich den Schaden mit
dem Hotel teilen.

OLG Karlsruhe - Az: 12 U 142/04

 >> Verlorene Fahrausweise sind vom Reiseunternehmer zu
    ersetzen

Wurden Fahrausweise gestohlen oder verloren, so muß ein Bus-
reiseunternehmer Ersatz ausstellen oder den Kaufpreis
erstatten, wenn der Kunde die Bezahlung nachweisen kann.
Eine Klausel, nach für verlorene oder gestohlene Fahraus-
weise kein Ersatz gewährt wird, ist nicht zulässig. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn auf den Fahrscheinen auch
der Name des Fahrgastes verzeichnet wird.

BGH - Az: X ZR 10/04

 >> Veraltete Flieger müssen nicht immer hingenommen werden

Wirbt ein Veranstalter damit, daß eine Flugreise mit der
jungen und modernen Flotte einer bestimmten Gesellschaft
durchgeführt wird, so muß er auch sicherstellen, daß der
Flug tatsächlich mit einem Flugzeug neueren Baujahrs
erfolgt.
Vorliegend hatte sich der Abflug einer 3-Tages-Reise um
einen halben Tag verzögert und erfolgte dann mit einer 24
Jahre alten Boeing anstatt mit dem zugesicherten modernen
Airbus. Der Reisende war daher berechtigt, den Reise-
vertrag zu kündigen.

AG Bielefeld - Az: 41 C 888/97

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Auch bei Terrorwarnung Stornogebühr?
 >> Auch in der ersten Klasse sind Zweite-Klasse Passagiere
    hinzunehmen
 >> Anspruchsanmeldung beim Reisebüro?
 >> Unfall im Hotel - Minderung auch für den Ehegatten?

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Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 450 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Hotelsterne

Die Aussagefähigkeit von Hotelsternen ist leider nicht so
groß, wie man eventuell hoffen mag. In Deutschland schreibt
der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband zwar ganz genau
vor, was bei wie vielen Sternen zu erwarten ist. Doch im
Ausland ist der deutsche Standard sicher nicht anzuwenden,
vielmehr kommen ganz unterschiedliche Maßstäbe zur
Anwendung: Ausschlag gibt der örtliche Standard. Sollte ein
Reisender mit seinem Hotel nicht zufrieden sein, so wird es
dem Reisenden schwerfallen lediglich aufgrund der Sterne-
angabe im Reiseprospekt einen Mangel geltend machen zu
können. Vielmehr sollten die angegebenen Leistungen geprüft
werden und ggf. konkret bemängelt werden - an diese Angaben
muß sich der Veranstalter nämlich halten.

Sterne im Reisekatalog entsprechen allenfalls der Ein-
stufung des Reiseveranstalters - hierauf sollte man sich
nicht verlassen und die entsprechenden Erläuterungen genau
studieren.

In Deutschland verbirgt sich unter anderem die folgende Aus-
stattung hinter den Sternen:

Ein-Sterne-Unterkunft (für einfache Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 8 qm, der Doppelzimmer 12 qm
- Empfangsdienst
- Mindestens Etagendusche und -WC
- Faxgerät am Empfang
- "erweitertes" Frühstück
- Depotmöglichkeit für die Gäste

Zwei-Sterne-Unterkunft (für mittlere Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 12 qm, der Doppelzimmer 16 qm
- Dusche oder Bad/WC in mindestens 70% der Zimmer
- Farbfernseher in mindestens 70% der Zimmer
- Frühstücksbuffett
- Getränke müssen erhältlich sein
- Pro Bett eine Sitzgelegenheit
- Ein Tisch

Drei-Sterne-Unterkunft (für gehobene Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 14 qm, der Doppelzimmer 18 qm
- Dusche oder Bad/WC in allen Zimmern
- Farbfernseher in allen Zimmern
- Rezeption 24 Stunden täglich erreichbar und 12 Stunden täglich besetzt
- Getränkeangebot auf jedem Zimmer
- Bargeldlose Zahlung möglich
- Mind. 1 Restaurant

Vier-Sterne-Unterkunft (für hohe Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 16 qm, der Doppelzimmer 22 qm
- Frühstück und weitere Speisen auf über Zimmerservice erhältlich
- Mini-Bar oder 24-Stunden Zimmerservice
- Bademäntel auf Wunsch
- Fön und Kosmetikspiegel in allen Zimmern
- Sessel oder Couch in allen Zimmern
- Möglichkeit, Gästewäsche zu waschen und zu bügeln
- Lobby, Restaurant und Hotelbar

Fünf-Sterne-Unterkunft (für höchste Ansprüche):

- Mindestgröße der Einzelzimmer 18 qm, der Doppelzimmer 26 qm
- Zimmer und Suiten vorhanden
- Rezeption 24 Stunden täglich besetzt
- Concierge
- Zusätzliche Waschbecken, Safe und Kosmetikartikel im Zimmer
- Empfangshalle, Restaurant und Hotelbar

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Kirgisistan                             vom 30.03.2005
Somalia                                 vom 14.03.2005
Haiti                                   vom 11.03.2005
Irak                                    vom 18.02.2005
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 07.01.2005
Afghanistan                             vom 13.12.2004
Zentralafrikanische Republik            vom 29.11.2004

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Landesüblichkeitsklausel / Was ist landesüblich?
 >> Besserer Rechtsschutz für Fluggäste
 >> Neue Rechte für Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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 beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
 beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
 nicht von AnwaltOnline beantwortet.
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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