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* AnwaltOnline - Reiserecht
Dezember 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Muß Reisebüro über
Einreisebestimmungen umfassend
informieren?
Ein Reisebüro muß über Einreisebestimmungen
eines Landes nur
insoweit informieren, als diese für
Staatsbürger des Landes
gelten, in dem die Reise gebucht wurde. Es
kann vom Reise-
büro nicht erwartet werden, daß
das Reisebüro die Einreise-
bestimmungen für Reisende anderer Staatsbürgerschaften
kennt. Dies kann nur für Reisende mit
Staatsbürgerschaft
des Landes, in dem die Reise gebucht wird,
erwartet werden.
LG München I - Az: 6 S 578/04
>> Bettwanzen - Schadenersatz?
Will ein Reiseveranstalter für eine Reisegruppe
eine
Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung
bei einem Hotel
geltend machen, in welchem die Mitglieder
der Reisegruppe
in den Hotelbetten von Wanzen blutig gestochen
wurden und
nach Rückkehr ärztliche Behandlung
in Anspruch nehmen
mußten, so ist es notwendig, daß
die Reisegruppe nachweist,
daß die Bettwanzen nur aufgrund von
Nachlässigkeit des
Hotels Einzug halten konnten. Dieser Nachweis
wurde jedoch
vorliegend nicht erbracht, so daß die
Möglichkeit nicht
auszuschließen war, daß die Reisegruppe
die Wanzen selbst
mitgebracht hatte.
LG Frankfurt – Az: 33 C 655/04-93
>> Scheck eingelöst – Vergleich
angenommen?
Hat ein Reiseveranstalter vom Reisenden geltend
gemachte
Mängel als unbegründet zurückgewiesen
und gleichzeitig zur
gütlichen Regelung einen Verrechnungsscheck
über einen
geringeren als den geforderten Betrag beigelegt,
so ist das
Einlösen des Schecks durch den Reisenden
als konkludente
Annahme des Vergleichsangebotes zu werten.
Ein anderes gilt
nur, wenn sich der fehlende Wille das Angebot
anzunehmen
aus anderen Umständen ergibt (beispielsweise
durch den
eindeutigen Hinweis, der Scheck werde nur
unter Vorbehalt
eingelöst).
LG Kleve – Az: 4 S 24/98
>> Diebstahl auch im Ausland immer sofort
melden
Melden Reisende einen Diebstahl im Ausland
nicht sofort der
Polizei, so kann dies zur Leistungsbefreiung
der Reise-
gepäckversicherung führen. Auch
Sprachprobleme sind nach
Ansicht des Gerichts keine Entschuldigung
für diese Pflicht-
verletzung. Notfalls muß der Reisende
für die Diebstahls-
meldung die Deutsche Botschaft oder einen
Deutschen Konsul
einschalten.
AG Halle-Saalkreis - Az: 94 C 1525/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
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diesen Monat zusätzlich:
>> Reiserücktritt wegen Flugangst
>> Reiseablauf verändert – Minderungsgrund?
>> Wenn das Zimmer zu klein ist...
>> Unfall bei Ausflug – haftet der
Veranstalter?
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Waffen, Artenschutz, Drogen und gefälschte
Marken-
produkte
Schusswaffen und Munition
Müssen bei Einreise aus einem Drittland
bei der deutschen
Grenzzollstelle unaufgefordert angemeldet
werden. Ein
Waffenschein muß außerdem vorgelegt
werden. Bei Reisen
innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist eine
zeitlich
begrenzte Mitnahme von Jagd- und Sportwaffen
samt Munition
mit einem "Europäischen Feuerwaffenpaß"
erlaubt, wenn er
für das jeweilige Land gültig ist
und eine Einladung für
eine entsprechende Sport- oder Jagdveranstaltung
mitgeführt
wird.
Rauschgift
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
bei Ein- oder Aus-
fuhr. Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller
Art werden in
allen Ländern der Welt strafrechtlich
verfolgt. Vielfach
drohen geradezu drakonische Strafen:
In Singapur, Thailand, Indonesien, Malaysia,
den
Philippinen und Brunei kann Rauschgiftbesitz
sogar mit der
Todesstrafe geahndet werden (auch bei Ausländern).
In
Tunesien beträgt schon bei Besitz kleinster
Mengen die
Mindeststrafe ein Jahr. In Saudi-Arabien
droht Drogen-
schmugglern ebenfalls die Todesstrafe. Drogenhändler
müssen
mit öffentlicher Auspeitschung rechnen.
Tiere
Geschützte Pflanzen und wildlebende Tiere
gehören nicht ins
Reisegepäck. Auch ausgestopfte Tiere,
etwa Schildkröten,
oder Souvenirs aus Elfenbein mit nach Hause
zu bringen,
ist verboten. Dies gilt auch für Korallen,
Schalen von
Riesenmuscheln, Fechterschnecken-Gehäuse
und Ähnlichem.
Festzustellen, ob eine am Stand oder im Geschäft
angebotene
Ware seriös ist, stellt sich als schwierig
heraus. Oft kann
das nur ein Fachmann beurteilen.
Produktpiraterie
In letzter Zeit richtet die Zollbehörde
ihr Augenmerk ganz
besonders auf den Handel mit gefälschten
Waren, die
sogenannte Produktpiraterie. Die Palette
ist vielfältig:
Sie reicht von Textilwaren über Spielzeug
bis hin zu Hard-
und Softwareprodukten. Selbst geringe Mengen
solcher
illegal eingeführten Waren werden vom
Zoll beschlagnahmt.
Ein Strafverfahren wird automatisch eingeleitet.
Bargeld
Um Gewinne aus Straftaten aufzuspüren
und die organisierte
Kriminalität zu bekämpfen führen
Zoll und Bundesgrenzschutz
vermehrt Grenzkontrollen durch. Will man
Zahlungsmittel ab
einer Höhe von 15.000 EUR ein- oder
ausführen, so muß das
dem Zollbeamten mitgeteilt werden. Als Zahlungsmittel
werden nicht nur Bargeld, sondern auch Wechsel,
Schecks,
Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und andere
Wertgegen-
stände betrachtet.
Bei der Anmeldung muß erklärt
werden, woher das Geld
stammt, wer darüber verfügen darf
und woher es stammt. Ist
alles in Ordnung, darf man weiterreisen.
Haben die Beamtem
dagegen einen berechtigten Verdacht auf Geldwäsche,
so
werden die Zahlungsmittel sichergestellt
und ein Verfahren
wird eingeleitet.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Zentralafrikanische Republik
vom 29.11.2004
Côte d'Ivoire
vom 26.11.2004
Afghanistan
vom 18.11.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 28.10.2004
Haiti
vom 14.10.2004
Irak
vom 29.09.2004
Somalia
vom 27.09.2004
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Gepäckverlust oder -beschädigung
im Hotel
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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