|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Reiserecht November 2004]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                  November 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Wenn der Koffer nicht rechtzeitig ankommt...

Im vorliegenden Fall hatte eine Reisende, die einen Ägypten-
Urlaub für eine Woche gebucht hatte, ihr Gepäck erst mit
drei Tagen Verspätung erhalten.
Da die Reisende somit fast die Hälfte der Zeit ohne Gepäck
leben mußte lag auch in Hinblick auf die erheblichen
Temperaturen eine erhebliche Beeinträchtigung des Bade-
urlaubs vor, der eine Minderung des Reisepreises i.H.v. 25%
rechtfertigt.

AG Frankfurt/Main - Az: 32 C 1201/97

 >> Reiseleiter nur teilweise da

Ist die angepriesene „ausschließlich deutsch sprechende
Reiseleitung“ einer 1-monatigen USA-Rundreise mit land-
schaftlichen, städtebaulichen und historischen Höhepunkten
lediglich während einer kurzen Rundreise sowie eines Hotel-
aufenthaltes verfügbar, so kann der Reisepreis nach Ansicht
des Gerichts um 20% gemindert werden.

LG Düsseldorf – Az: 22 S 317/96

 >> Hotel „Beach Club“ ohne Strand

Nur aufgrund des Namens “Beach Club” einer Hotelanlage
lassen sich keine reiserechtlichen Ansprüche herleiten, wenn
der Weg zum Strand nicht kurz genug ist. Es kommt ent-
scheidend auf die Katalogangabe zur Strandentfernung an.
Im vorliegenden Fall befand sich im Katalog der Hinweis, daß
die Entfernung zum Strand von einzelnen Gebäuden der Anlage
mehrere hundert Meter betragen kann. Die Forderung des
Reisenden auf Minderung des Reisepreises wurde daher
zurückgewiesen.

OLG Celle – Az: 11 U 251/03

 >> Wann ist ein Hotelzimmer geräumig?

Wird ein Hotelzimmer im Prospekt als geräumig bezeichnet, so
stellt dies keine Zusicherung einer Mindestgröße dar. Bei
der Beschreibung des Raumes als „geräumig“ handelt es sich
um ein Werturteil, die auf einem persönlichen Raumempfinden
beruht. Eine Garantiezusage ist dies indes nicht.
Damit es sich bei einem Zimmer um ein Doppelzimmer handelt,
muß nicht eine bestimmte qm-Zahl erfüllt werden, wie es der
Kläger mit 12 qm forderte. Das Zimmer muß jedoch Platz für
ein Doppelbett und die weitere nötige Möblierung bieten.
Darüber hinaus müssen die Möbel funktionsgerecht nutzbar
sein.

OLG Düsseldorf – Az: 18 U 97/03

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Wenn Kinderbetreuung plötzlich fehlt
 >> Notsitz im Flieger – und nun?
 >> Dolmetscher fehlt
 >> Wenn der Reiseleiter Sonderleistungen zu stark
    bewirbt...

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline Direkt

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt fast 400 Urteile.

Weitere Urteile

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Neue Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
    in die USA

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in
die USA haben sich am 26. Oktober geändert. Alle Reisenden,
auch Kinder jeglichen Alters, benötigen zum Einreisen einen
maschinenlesbaren Reisepass, einen neuen maschinenlesbaren
Kinderpass oder einen neuen maschinenlesbaren vorläufigen
Reisepass.

 >> Wie lese ich einen Reiseprospekt?

Der Reiseprospekt soll der zuverlässigen Information des
Reisenden über die Einzelheiten der Reise dienen. Die darin
enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter verbindlich,
das heißt, sie werden Bestandteil des Reisevertrags.
Deshalb hat der Reisende einen Anspruch darauf, daß die
im Prospekt enthaltenen Angaben klar formuliert und voll-
ständig sind und der Wahrheit entsprechen. Der Reisever-
anstalter muß sich an seinen Katalogangaben festhalten
lassen, die Angaben sind bindend.
Die Katalogangaben müssen deutlich lesbar, klar und voll-
ständig sowie richtig sein. Abweichungen der Wirklichkeit
von den Prospektangaben stellen einen Reisemangel dar, wenn
sie wesentlich sind. Die Mindestangaben, die ein Prospekt
enthalten muß, sind in § 4 InfVO aufgeführt. Im Katalog
müssen sich in jeden Fall die nachfolgenden Angaben finden:

-    Reisepreis
-    Ggf. Höhe einer Anzahlung
-    Fälligkeit des (restlichen) Reisepreises

Die Prospektangaben müssen klar sein. Dies bedeutet, daß
sie nach Schriftbild und -größe gut lesbar sind und sich
nicht an versteckter Stelle befinden. Wahrheit der Angaben
bedeutet, daß sich der Reisende ein zutreffendes Bild von
der Reise, insbesondere auch von den Verhältnissen am
Reiseziel machen kann.
Auch ungünstige Umstände müssen genannt werden. Dabei kommt
es bei Beurteilung, ob eine Formulierung hinreichend
eindeutig ist, auf die Sicht eines vernünftigen Kunden an.
Unklarheiten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters, da er
ja für den Inhalt des Prospekts verantwortlich ist.

Je nachdem, ob die Angaben von Bedeutung sind, kann es
notwendig sein, Angaben zu Transportmittel, Unterbringung,
Reiseroute, Verpflegung, Visa-Bedingungen, Paßvorschriften
und anderen Formalitäten, Mindesteilnehmerzahl zu machen.

Hinsichtlich der Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
und landestypischer Besonderheiten gibt es keine Vor-
schriften - es ist Sache des Reisenden, sich entsprechend
zu informieren.

Wird seitens des Veranstalters auf Mißstände, Ein-
schränkungen oder Mängel hingewiesen, so bestehen wegen
dieser keine Rechte des Reisenden auf Minderung des Reise-
preises. Stellen sich später "Mängel" heraus, die darauf
beruhen, daß die Katalogangaben nicht ausreichend studiert
wurden, so sind auch diese keine Grundlage etwaiger
Ansprüche auf Minderung.

Bei zahlreichen üblichen Formulierungen haben die Gerichte
inzwischen entschieden, ob sie zulässig sind oder eine
unerlaubte Verschleierung der tatsächlichen Umstände
darstellen.

Die allgemeinen Reisebedingungen (AGB) zum Reiserücktritt,
zu den Rücktrittskosten, den Pflichten des Reisekunden, der
Haftung und Ausschlußfristen vor Buchung der Reise sollten
ebenfalls genau durchgelesen werden. Hier kann sich so
manche Überraschung verbergen.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Liberia                                 vom 29.10.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 28.10.2004
Afghanistan                             vom 25.10.2004
Haiti                                   vom 14.10.2004
Irak                                    vom 29.09.2004
Somalia                                 vom 27.09.2004
Zentralafrikanische Republik            vom 06.09.2004

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Reisegepäck - Verspätung und Verlust

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Forum Reiserecht

 Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
 beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
 beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
 nicht von AnwaltOnline beantwortet.
 Forum

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 15.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?

 mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2004 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Scharnhorststr. 33 b
                 10115 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com