[AnwaltOnline - Reiserecht November 2004]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht November 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Wenn der Koffer nicht rechtzeitig ankommt...
Im vorliegenden Fall hatte eine Reisende, die einen Ägypten-
Urlaub für eine Woche gebucht hatte, ihr Gepäck erst mit
drei Tagen Verspätung erhalten.
Da die Reisende somit fast die Hälfte der Zeit ohne Gepäck
leben mußte lag auch in Hinblick auf die erheblichen
Temperaturen eine erhebliche Beeinträchtigung des Bade-
urlaubs vor, der eine Minderung des Reisepreises i.H.v. 25%
rechtfertigt.AG Frankfurt/Main - Az: 32 C 1201/97
>> Reiseleiter nur teilweise da
Ist die angepriesene „ausschließlich deutsch sprechende
Reiseleitung“ einer 1-monatigen USA-Rundreise mit land-
schaftlichen, städtebaulichen und historischen Höhepunkten
lediglich während einer kurzen Rundreise sowie eines Hotel-
aufenthaltes verfügbar, so kann der Reisepreis nach Ansicht
des Gerichts um 20% gemindert werden.LG Düsseldorf – Az: 22 S 317/96
>> Hotel „Beach Club“ ohne Strand
Nur aufgrund des Namens “Beach Club” einer Hotelanlage
lassen sich keine reiserechtlichen Ansprüche herleiten, wenn
der Weg zum Strand nicht kurz genug ist. Es kommt ent-
scheidend auf die Katalogangabe zur Strandentfernung an.
Im vorliegenden Fall befand sich im Katalog der Hinweis, daß
die Entfernung zum Strand von einzelnen Gebäuden der Anlage
mehrere hundert Meter betragen kann. Die Forderung des
Reisenden auf Minderung des Reisepreises wurde daher
zurückgewiesen.OLG Celle – Az: 11 U 251/03
>> Wann ist ein Hotelzimmer geräumig?
Wird ein Hotelzimmer im Prospekt als geräumig bezeichnet, so
stellt dies keine Zusicherung einer Mindestgröße dar. Bei
der Beschreibung des Raumes als „geräumig“ handelt es sich
um ein Werturteil, die auf einem persönlichen Raumempfinden
beruht. Eine Garantiezusage ist dies indes nicht.
Damit es sich bei einem Zimmer um ein Doppelzimmer handelt,
muß nicht eine bestimmte qm-Zahl erfüllt werden, wie es der
Kläger mit 12 qm forderte. Das Zimmer muß jedoch Platz für
ein Doppelbett und die weitere nötige Möblierung bieten.
Darüber hinaus müssen die Möbel funktionsgerecht nutzbar
sein.OLG Düsseldorf – Az: 18 U 97/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wenn Kinderbetreuung plötzlich fehlt
>> Notsitz im Flieger – und nun?
>> Dolmetscher fehlt
>> Wenn der Reiseleiter Sonderleistungen zu stark
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AnwaltOnline DirektIm Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt fast 400 Urteile.Weitere Urteile
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>> Neue Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
in die USADie Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in
die USA haben sich am 26. Oktober geändert. Alle Reisenden,
auch Kinder jeglichen Alters, benötigen zum Einreisen einen
maschinenlesbaren Reisepass, einen neuen maschinenlesbaren
Kinderpass oder einen neuen maschinenlesbaren vorläufigen
Reisepass.>> Wie lese ich einen Reiseprospekt?
Der Reiseprospekt soll der zuverlässigen Information des
Reisenden über die Einzelheiten der Reise dienen. Die darin
enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter verbindlich,
das heißt, sie werden Bestandteil des Reisevertrags.
Deshalb hat der Reisende einen Anspruch darauf, daß die
im Prospekt enthaltenen Angaben klar formuliert und voll-
ständig sind und der Wahrheit entsprechen. Der Reisever-
anstalter muß sich an seinen Katalogangaben festhalten
lassen, die Angaben sind bindend.
Die Katalogangaben müssen deutlich lesbar, klar und voll-
ständig sowie richtig sein. Abweichungen der Wirklichkeit
von den Prospektangaben stellen einen Reisemangel dar, wenn
sie wesentlich sind. Die Mindestangaben, die ein Prospekt
enthalten muß, sind in § 4 InfVO aufgeführt. Im Katalog
müssen sich in jeden Fall die nachfolgenden Angaben finden:- Reisepreis
- Ggf. Höhe einer Anzahlung
- Fälligkeit des (restlichen) ReisepreisesDie Prospektangaben müssen klar sein. Dies bedeutet, daß
sie nach Schriftbild und -größe gut lesbar sind und sich
nicht an versteckter Stelle befinden. Wahrheit der Angaben
bedeutet, daß sich der Reisende ein zutreffendes Bild von
der Reise, insbesondere auch von den Verhältnissen am
Reiseziel machen kann.
Auch ungünstige Umstände müssen genannt werden. Dabei kommt
es bei Beurteilung, ob eine Formulierung hinreichend
eindeutig ist, auf die Sicht eines vernünftigen Kunden an.
Unklarheiten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters, da er
ja für den Inhalt des Prospekts verantwortlich ist.Je nachdem, ob die Angaben von Bedeutung sind, kann es
notwendig sein, Angaben zu Transportmittel, Unterbringung,
Reiseroute, Verpflegung, Visa-Bedingungen, Paßvorschriften
und anderen Formalitäten, Mindesteilnehmerzahl zu machen.Hinsichtlich der Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
und landestypischer Besonderheiten gibt es keine Vor-
schriften - es ist Sache des Reisenden, sich entsprechend
zu informieren.Wird seitens des Veranstalters auf Mißstände, Ein-
schränkungen oder Mängel hingewiesen, so bestehen wegen
dieser keine Rechte des Reisenden auf Minderung des Reise-
preises. Stellen sich später "Mängel" heraus, die darauf
beruhen, daß die Katalogangaben nicht ausreichend studiert
wurden, so sind auch diese keine Grundlage etwaiger
Ansprüche auf Minderung.Bei zahlreichen üblichen Formulierungen haben die Gerichte
inzwischen entschieden, ob sie zulässig sind oder eine
unerlaubte Verschleierung der tatsächlichen Umstände
darstellen.Die allgemeinen Reisebedingungen (AGB) zum Reiserücktritt,
zu den Rücktrittskosten, den Pflichten des Reisekunden, der
Haftung und Ausschlußfristen vor Buchung der Reise sollten
ebenfalls genau durchgelesen werden. Hier kann sich so
manche Überraschung verbergen.>> Aktuelle Reisewarnungen
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Liberia vom 29.10.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo) vom 28.10.2004
Afghanistan vom 25.10.2004
Haiti vom 14.10.2004
Irak vom 29.09.2004
Somalia vom 27.09.2004
Zentralafrikanische Republik vom 06.09.2004In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Reisegepäck - Verspätung und VerlustOnline finden Sie viele weitere Beiträge.
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