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* AnwaltOnline - Reiserecht
November 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Wenn der Koffer nicht rechtzeitig
ankommt...
Im vorliegenden Fall hatte eine Reisende,
die einen Ägypten-
Urlaub für eine Woche gebucht hatte,
ihr Gepäck erst mit
drei Tagen Verspätung erhalten.
Da die Reisende somit fast die Hälfte
der Zeit ohne Gepäck
leben mußte lag auch in Hinblick auf
die erheblichen
Temperaturen eine erhebliche Beeinträchtigung
des Bade-
urlaubs vor, der eine Minderung des Reisepreises
i.H.v. 25%
rechtfertigt.
AG Frankfurt/Main - Az: 32 C 1201/97
>> Reiseleiter nur teilweise da
Ist die angepriesene „ausschließlich
deutsch sprechende
Reiseleitung“ einer 1-monatigen USA-Rundreise
mit land-
schaftlichen, städtebaulichen und historischen
Höhepunkten
lediglich während einer kurzen Rundreise
sowie eines Hotel-
aufenthaltes verfügbar, so kann der
Reisepreis nach Ansicht
des Gerichts um 20% gemindert werden.
LG Düsseldorf – Az: 22 S 317/96
>> Hotel „Beach Club“ ohne Strand
Nur aufgrund des Namens “Beach Club” einer
Hotelanlage
lassen sich keine reiserechtlichen Ansprüche
herleiten, wenn
der Weg zum Strand nicht kurz genug ist.
Es kommt ent-
scheidend auf die Katalogangabe zur Strandentfernung
an.
Im vorliegenden Fall befand sich im Katalog
der Hinweis, daß
die Entfernung zum Strand von einzelnen Gebäuden
der Anlage
mehrere hundert Meter betragen kann. Die
Forderung des
Reisenden auf Minderung des Reisepreises
wurde daher
zurückgewiesen.
OLG Celle – Az: 11 U 251/03
>> Wann ist ein Hotelzimmer geräumig?
Wird ein Hotelzimmer im Prospekt als geräumig
bezeichnet, so
stellt dies keine Zusicherung einer Mindestgröße
dar. Bei
der Beschreibung des Raumes als „geräumig“
handelt es sich
um ein Werturteil, die auf einem persönlichen
Raumempfinden
beruht. Eine Garantiezusage ist dies indes
nicht.
Damit es sich bei einem Zimmer um ein Doppelzimmer
handelt,
muß nicht eine bestimmte qm-Zahl erfüllt
werden, wie es der
Kläger mit 12 qm forderte. Das Zimmer
muß jedoch Platz für
ein Doppelbett und die weitere nötige
Möblierung bieten.
Darüber hinaus müssen die Möbel
funktionsgerecht nutzbar
sein.
OLG Düsseldorf – Az: 18 U 97/03
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>> Wenn Kinderbetreuung plötzlich
fehlt
>> Notsitz im Flieger – und nun?
>> Dolmetscher fehlt
>> Wenn der Reiseleiter Sonderleistungen
zu stark
bewirbt...
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Neue Einreisebestimmungen für
deutsche Staatsangehörige
in die USA
Die Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige in
die USA haben sich am 26. Oktober geändert.
Alle Reisenden,
auch Kinder jeglichen Alters, benötigen
zum Einreisen einen
maschinenlesbaren Reisepass, einen neuen
maschinenlesbaren
Kinderpass oder einen neuen maschinenlesbaren
vorläufigen
Reisepass.
>> Wie lese ich einen Reiseprospekt?
Der Reiseprospekt soll der zuverlässigen
Information des
Reisenden über die Einzelheiten der
Reise dienen. Die darin
enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter
verbindlich,
das heißt, sie werden Bestandteil des
Reisevertrags.
Deshalb hat der Reisende einen Anspruch darauf,
daß die
im Prospekt enthaltenen Angaben klar formuliert
und voll-
ständig sind und der Wahrheit entsprechen.
Der Reisever-
anstalter muß sich an seinen Katalogangaben
festhalten
lassen, die Angaben sind bindend.
Die Katalogangaben müssen deutlich lesbar,
klar und voll-
ständig sowie richtig sein. Abweichungen
der Wirklichkeit
von den Prospektangaben stellen einen Reisemangel
dar, wenn
sie wesentlich sind. Die Mindestangaben,
die ein Prospekt
enthalten muß, sind in § 4 InfVO
aufgeführt. Im Katalog
müssen sich in jeden Fall die nachfolgenden
Angaben finden:
- Reisepreis
- Ggf. Höhe einer
Anzahlung
- Fälligkeit des (restlichen)
Reisepreises
Die Prospektangaben müssen klar sein.
Dies bedeutet, daß
sie nach Schriftbild und -größe
gut lesbar sind und sich
nicht an versteckter Stelle befinden. Wahrheit
der Angaben
bedeutet, daß sich der Reisende ein
zutreffendes Bild von
der Reise, insbesondere auch von den Verhältnissen
am
Reiseziel machen kann.
Auch ungünstige Umstände müssen
genannt werden. Dabei kommt
es bei Beurteilung, ob eine Formulierung
hinreichend
eindeutig ist, auf die Sicht eines vernünftigen
Kunden an.
Unklarheiten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters,
da er
ja für den Inhalt des Prospekts verantwortlich
ist.
Je nachdem, ob die Angaben von Bedeutung sind,
kann es
notwendig sein, Angaben zu Transportmittel,
Unterbringung,
Reiseroute, Verpflegung, Visa-Bedingungen,
Paßvorschriften
und anderen Formalitäten, Mindesteilnehmerzahl
zu machen.
Hinsichtlich der Beschreibung der örtlichen
Verhältnisse
und landestypischer Besonderheiten gibt es
keine Vor-
schriften - es ist Sache des Reisenden, sich
entsprechend
zu informieren.
Wird seitens des Veranstalters auf Mißstände,
Ein-
schränkungen oder Mängel hingewiesen,
so bestehen wegen
dieser keine Rechte des Reisenden auf Minderung
des Reise-
preises. Stellen sich später "Mängel"
heraus, die darauf
beruhen, daß die Katalogangaben nicht
ausreichend studiert
wurden, so sind auch diese keine Grundlage
etwaiger
Ansprüche auf Minderung.
Bei zahlreichen üblichen Formulierungen
haben die Gerichte
inzwischen entschieden, ob sie zulässig
sind oder eine
unerlaubte Verschleierung der tatsächlichen
Umstände
darstellen.
Die allgemeinen Reisebedingungen (AGB) zum
Reiserücktritt,
zu den Rücktrittskosten, den Pflichten
des Reisekunden, der
Haftung und Ausschlußfristen vor Buchung
der Reise sollten
ebenfalls genau durchgelesen werden. Hier
kann sich so
manche Überraschung verbergen.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Liberia
vom 29.10.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 28.10.2004
Afghanistan
vom 25.10.2004
Haiti
vom 14.10.2004
Irak
vom 29.09.2004
Somalia
vom 27.09.2004
Zentralafrikanische Republik
vom 06.09.2004
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Reisegepäck - Verspätung
und Verlust
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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