|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Reiserecht Oktober 2004]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                   Oktober 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Reisemängel nur beanstandet ... Monatsfrist tickt
    weiter!

Ansprüche aufgrund von Reisemängeln sind binnen Monatsfrist
nach dem vertraglichen Reiseende zu stellen. Wurden Mängel
lediglich bei der örtlichen Reiseleitung beanstandet und hat
der Reisende sich hierbei Ersatzansprüche vorbehalten, so
sind Ansprüche nach Reiseende nochmals innerhalb der Monats-
frist geltend zu machen.
Die bloße Beanstandung reicht nicht aus.

LG Düsseldorf – Az: 22 S 271/99

 >> Vereinsreise ohne Mitgliedschaft?

Ein Verein, der ein Nichtmitglied an einer Vereinsreise
teilnehmen läßt, haftet nicht, wenn das Nichtmitglied einen
Unfall erleidet, weil er im Gegensatz zu den Mitgliedern
keine Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Eine diesbezügliche Hinweispflicht des Vereins vor
Reiseantritt besteht nicht.

OLG Celle – Az: 11 U 70/01

 >> Reisemangel, wenn der Opernbesuch schief gelaufen ist?

Wurde eine Opernreise gebucht, dessen Schwerpunkt ein Opern-
besuch war, so liegt ein erheblicher Reisemangel vor, wenn
die Opernkarten entgegen der Ankündigung im Prospekt nicht
im Hotel bereitliegen, sondern an der Abendkasse abgeholt
werden müssen und mehrere Teilnehmer trotz ausdrücklichen
Wunsches bei Buchung während des Opernbesuchs nicht neben-
einander sitzen konnten. Eine Minderung von insgesamt 25%
ist daher gerechtfertigt.

AG Bad Homburg – Az: 2 C 33/02-15

 >> Krank während Jugendreise – ab ins Krankenhaus?

Gegen den Willen eines erkrankten Jugendlichen muß der
Betreuer diesen nur bei einer akuten Notsituation ins
Krankenhaus einweisen lassen.
Eine solche Notsituation liegt nicht vor, wenn der kranke
Jugendliche angibt, solche Beschwerden (akutes Halsweh)
bereits öfters gehabt zu haben und dass Schmerzmittel
ausreichend seien.

LG Halle – Az: 2 T 313/01

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Meer nur über Treppe erreichbar - Minderung?
 >> Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nicht immer für
    Bypass
 >> Behinderte als Reisemangel?
 >> Storno bei Krankheit muß rechtzeitig erfolgen!

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline Direkt

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt fast 400 Urteile.

Weitere Urteile

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Überbuchung

Immer wieder werden Reisende mit dem Problem von überbuchten
Flügen und Hotels konfrontiert. Grundsätzlich gilt es, die
Überbuchung von Linienflügen und Direktbuchungen von der
Überbuchung bei einer Pauschalreise zu unterscheiden.

  > Hotelüberbuchung bei individueller Buchung

Wurde das Hotel selbst und nicht im Rahmen einer Individual-
reise gebucht, so hat der Reisende in Deutschland Glück: Der
Hotelier ist bei einer Überbuchung voll schadenersatz-
pflichtig. Im Ausland gilt das jeweilige Landesrecht. Eine
Geltendmachung von Schadensersatz dürfte im Ausland
regelmäßig langwierig und kostenintensiv sein.

  > Überbuchung bei Linienflügen

Ist ein Linienflug bzw. ein einzeln gebuchter Charterflug
überbucht, so ist dem Betroffenen Schadenersatz gem. der
EU-Verordnung 295/01 zu leisten. Es kann grundsätzlich
zwischen Erstattung des Flugpreises, schnellstmöglicher
Beförderung und dem Flug an einem anderen Tag gewählt
werden.

Je nach Strecke und Verspätungsdauer fällt der Schadenersatz
unterschiedlich aus:

Flüge bis zu 3.500 km
Verspätung bis zu 2 Stunden: EURO 75
Verspätung mehr als 2 Stunden: EURO 150

Flüge über 3.500 km
Verspätung bis zu 4 Stunden: EURO 150
Verspätung mehr als 4 Stunden: EURO 300

Darüber hinaus haben Betroffene Anspruch auf Erstattung der Kosten für
Telefonate, etw. Hotelübernachtungen etc.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Somalia                                 vom 27.09.2004
Afghanistan                             vom 24.09.2004
Haiti                                   vom 21.09.2004
Irak                                    vom 17.09.2004
Zentralafrikanische Republik            vom 06.09.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 15.07.2004

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
  > Hotelüberbuchung bei einer Pauschalreise
  > Überbuchung des Fliegers bei einer Pauschalreise

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Forum Reiserecht

 Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
 beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
 beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
 nicht von AnwaltOnline beantwortet.
 Forum

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 15.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?

 mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2004 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Scharnhorststr. 33 b
                 10115 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com