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* AnwaltOnline - Reiserecht
August 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Kosten eines Krankenhausaufenthalts
im Ausland
a) Zur Wirksamkeit einer Subsidiaritätsklausel
in der Reise-
versicherung (hier: Kosten eines Krankenhausaufenthalts
im
Ausland und Rücktransportkosten).
b) Tritt der nur subsidiär leistungspflichtige
Reisever-
sicherer aufgrund einer Verpflichtung zur
Vorleistung für
Krankheits- und Rücktransportkosten
in Vorlage, so handelt
der private Krankenversicherer im Regelfall
treuwidrig,
wenn er sich ihm gegenüber auf ein in
der Krankenver-
sicherung vereinbartes Abtretungsverbot (hier:
§ 6 Abs. 6
MB/KK 94) beruft.
BGH, 21.4.2004 - IV ZR 113/03
>> Reisevertragliche Ausschlußfrist
auch auf Sozialver-
sicherungsträger
anwendbar
Versäumt eine Krankenkasse eines verletzten
Pauschal-
reisenden die Ausschlußfrist des §
651 g BGB, so verliert
sie ihren Anspruch gegen den Veranstalter,
sofern Sie vom
Schaden Kenntnis hatte und ihre Ansprüche
nicht unverzüglich
angemeldet hat.
BGH – Az: X ZR 171/03
>> Reise um einen Tag vorverlegt – Rücktrittsrecht?
Es ist ein die Reise objektiv erheblich beeinträchtigender
Mangel, wenn eine Reise um einen ganzen Tag
vorverlegt wird.
Daher berechtigt dies den Reisenden zum Reiserücktritt.
AG München – Az: 272 C 6400/03
>> Buffet bei Billigreise - was ist
drin?
Wurde eine günstige Pauschalreise in
einem einfachen Ferien-
club gebucht, so kann bei einem Buffet weder
eine besondere
Vielfalt noch Reichhaltigkeit erwartet werden.
Das Gericht
wies daher die Klage auf eine Minderung des
Reisepreises um
20% einer Urlauberin ab, die das Frühstücksbuffet
aus
Hörnchen, Zwieback, Dosenobst und Marmelade
sowie das sehr
einfache Abendbuffet als Mangel angesehen
hatte.
AG München - Az: 172 C 3946/01
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>> Hotel ist noch nicht fertig ...
Minderung?
>> Bei Beschwerden Namen und Buchungsnummer
angeben
>> Bei schwerer Krankheit sofort stornieren!
>> Wenn die Kreuzfahrt zu spät
losgeht...
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Die Rechte von Flugpassagieren sind
ab 01.07.2004 ver-
bessert worden
Am 28.6.2004 sind das Montréaler Übereinkommen,
die EG-
Verordnung Nr. 889/2002 und das Gesetz zur
Harmonisierung
des Haftungsrechts im Luftverkehr in Kraft
getreten. Das
Gesetz regelt die Haftung für Passagier-
und Güterschäden
im internationalen und nationalen Luftverkehr.
Das neue
Schadensersatzrecht gilt bei internationalen
Luft-
beförderungen zwischen den derzeit 54
Vertragsstaaten des
Montréaler Übereinkommens (darunter
alle alten EU-Mit-
gliedstaaten, USA, Kanada und Japan), bei
Luftbeförderungen
durch ein Luftfahrtunternehmen der EU sowie
bei allen Luft-
beförderungen innerhalb Deutschlands.
Zukünftig gilt:
· Jeder, der sich vertraglich zu einer
Luftbeförderung
verpflichtet, muss eine Haftpflichtversicherung
abschließen.
· Während die Airline und der
Pauschalreiseveranstalter bei
internationalen Luftbeförderungen
bisher für unfall-
bedingte Personenschäden (Tod,
Körperverletzung) ohne
Verschuldensnachweis bis zu einer
Schadenshöhe von 27.355
Euro hafteten, müssen sie künftig
für diese Schäden
unbegrenzt einstehen.
· Nur wenn die Airline oder der Pauschalreiseveranstalter
nachweisen kann, dass der Schaden
ohne ihr Verschulden
eingetreten ist, können sie ihre
Haftung für Personen-
schäden auf etwa 120.000 Euro
beschränken.
· Bei nachgewiesener verschuldeter
Verspätung der Airline
muss der entstandene Schaden des Flugreisenden
(Hotel-
übernachtung, Verpflegung, entgangener
Geschäftsgewinn)
bis zu einem Betrag von 5.000 Euro
ersetzt werden.
· Zerstörte, beschädigte,
abhanden gekommene oder verspätet
abgelieferte Gepäckstücke
müssen künftig bis zu einem
Betrag von 1.200 Euro, beförderte
Güter bis zu einem
Betrag von 20,5 Euro je Kilogramm
ersetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Irak
vom 20.07.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 15.07.2004
Somalia
vom 18.06.2004
Afghanistan
vom 11.06.2004
Haiti
vom 01.06.2004
Zentralafrikanische Republik
vom 21.05.2004
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>> Zollvorschriften
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*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
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