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[AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2004]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                      Juni 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Veranstalter haftet nicht immer für Verletzungen beim
    Spielen

Verletzen sich Kinder beim Spielen auf hoteleigenen Anlagen,
so haftet der Reiseveranstalter nicht zwangsläufig. War
seitens des Veranstalters nicht mit durch das Verhalten der
Kinder bedingten Verletzungen zu rechnen, so scheidet die
Haftung des Veranstalters aus.
Vorliegend war ein Kind auf einen Lichtmast der Sportanlage
geklettert. Dieser knickte ein und das Kind zog sich Ver-
letzungen zu. Da der Veranstalter nicht mit diesem Verhalten
rechnen mußte, waren keine besonderen Sicherungsvorkehrungen
erforderlich. Darüber hinaus sprach nichts dafür, daß die
mangelnde Standfestigkeit dem Hotel bekannt war. Die
Schadensersatzklage wurde daher abgewiesen.

LG Düsseldorf - Az: 22 S 681/01

 >> Minderung, wenn die Klimaanlage kaputt ist?

Eine defekte Klimaanlage bei hochsommerlichen Temperaturen
stellt einen Reisemangel dar, der eine Minderung des Reise-
preises um 15% rechtfertigt.

LG Düsseldorf - Az: 22 S 257/02

 >> Taschengeld bei Insolvenz sicher?

Vorausgezahltes Taschengeld ist Teil des Reisepreises, wenn
der Veranstalter es übernommen hat, die Teilnehmer monatlich
mit Taschengeld zu versorgen. Daher ist dieser Betrag im
Insolvenzfall abgesichert und vom Versicherer zu erstatten.

OLG Köln – Az: 9 U 93/02

 >> Muß Hotel vor Rutschgefahr warnen?

Es kann vom Veranstalter nicht verlangt werden, daß in einer
Hotelanlage alle Wege gleich bei welcher Witterung völlig
ohne Gefahr genutzt werden können. Mit zusätzlichen Warn-
tafeln muß nicht vor Gefahren, die einem „ins Auge springen“
gewarnt werden.

OLG Köln – Az: 16 U 31/03

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Schadenersatz auch für die Familie geltend machen?
 >> Zwei Zimmer statt Familienzimmer – Mangel?
 >> Ankunftszeit unzumutbar... Reiserücktritt?
 >> Fluggepäck zu spät erhalten - Schadenersatz?

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Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Freier Flug in die USA

Die EU-Kommission hat sich mit der US-Regierung über einen
besseren Schutz persönlicher Passagierdaten auf USA-Flügen
geeinigt. Die Kommission geht jetzt davon aus, dass die an
die US-Behörden übermittelten Daten "angemessen geschützt"
werden. Nur mit diesem "angemessenen Schutz" dürfen
personenbezogene Daten überhaupt an Länder außerhalb der EU
übermittelt werden. Das US-Ministerium für Heimatschutz hat
jetzt zugestimmt, weniger persönliche Angaben als ursprüng-
lich geplant aus den Datensätzen der Airlines abzurufen.
Diese Daten speichert der US-Heimatschutz jetzt auch für
einen sehr viel kürzeren Zeitraum als anfänglich vorgesehen.
Zum jetzigen Ergebnis sagte der EU-Verhandlungsführer,
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein: "Verhandlungslösungen
sind nie perfekt, vor allem dann nicht, wenn Ihnen ein
Gesetz entgegengehalten wird, das der US-Kongress in der
verständlichen Überzeugung verabschiedet hat, dass es für
den Schutz der USA gegen den Terrorismus unerlässlich ist.
Der Minister für Heimatschutz Tom Ridge war allerdings sehr
konstruktiv; so konnten wir eine ausgewogene Lösung er-
zielen, die von den Mitgliedstaaten mitgetragen wird. Das
Europäische Parlament ist zwar anderer Meinung, die
Kommission vertritt aber die Auffassung, dass die aus-
gehandelte Lösung die Situation für EU-Bürger und -Flug-
gesellschaften verbessern wird, weil damit wichtige Daten-
schutzgarantien der USA wirksam werden und die Rechts-
sicherheit erhöht wird. Wir suchen keine Konfrontation mit
dem Parlament, das uns mit seinem starken politischen Druck
seit März 2003 geholfen hat, der US-Seite Verbesserungen
abzuringen."

Nach den Ereignissen des 11. September 2001 hatten die
Vereinigten Staaten alle Fluggesellschaften verpflichtet,
den Behörden Zugang zu ihren Passagierdaten zu gewähren.
Europäische Airlines hatten gegen diese Regelung allerdings
massive Bedenken angemeldet. Sie hätten bei ihrer Befolgung
gegen das Europäische Datenschutzrecht verstoßen.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt die jetzige
Einigung mit den USA. Dem Europäischen Parlament geht der
aktuelle Kompromiss allerdings nicht weit genug. Die EU-
Parlamentarier möchten einen umfassenden Vertrag mit den
USA aushandeln. Zu weiteren Verhandlungen muss es aber gar
nicht mehr kommen, falls die Internationale Zivilluftfahrt-
organisation (ICAO) bald aktualisierte, international
anerkannte Standards für die Passagierabfertigung aufstellt.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Zentralafrikanische Republik            vom 21.05.2004
Irak                                    vom 26.04.2004
Liberia                                 vom 05.04.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo)    vom 03.04.2004
Somalia                                 vom 29.03.2004
Afghanistan                             vom 03.03.2004
Haiti                                   vom 01.03.2004

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Hotelbuchung im Internet – welche Rechte hat der Kunde?

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