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* AnwaltOnline - Reiserecht
Juni 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Veranstalter haftet nicht immer für
Verletzungen beim
Spielen
Verletzen sich Kinder beim Spielen auf hoteleigenen
Anlagen,
so haftet der Reiseveranstalter nicht zwangsläufig.
War
seitens des Veranstalters nicht mit durch
das Verhalten der
Kinder bedingten Verletzungen zu rechnen,
so scheidet die
Haftung des Veranstalters aus.
Vorliegend war ein Kind auf einen Lichtmast
der Sportanlage
geklettert. Dieser knickte ein und das Kind
zog sich Ver-
letzungen zu. Da der Veranstalter nicht mit
diesem Verhalten
rechnen mußte, waren keine besonderen
Sicherungsvorkehrungen
erforderlich. Darüber hinaus sprach
nichts dafür, daß die
mangelnde Standfestigkeit dem Hotel bekannt
war. Die
Schadensersatzklage wurde daher abgewiesen.
LG Düsseldorf - Az: 22 S 681/01
>> Minderung, wenn die Klimaanlage kaputt
ist?
Eine defekte Klimaanlage bei hochsommerlichen
Temperaturen
stellt einen Reisemangel dar, der eine Minderung
des Reise-
preises um 15% rechtfertigt.
LG Düsseldorf - Az: 22 S 257/02
>> Taschengeld bei Insolvenz sicher?
Vorausgezahltes Taschengeld ist Teil des Reisepreises,
wenn
der Veranstalter es übernommen hat,
die Teilnehmer monatlich
mit Taschengeld zu versorgen. Daher ist dieser
Betrag im
Insolvenzfall abgesichert und vom Versicherer
zu erstatten.
OLG Köln – Az: 9 U 93/02
>> Muß Hotel vor Rutschgefahr
warnen?
Es kann vom Veranstalter nicht verlangt werden,
daß in einer
Hotelanlage alle Wege gleich bei welcher
Witterung völlig
ohne Gefahr genutzt werden können. Mit
zusätzlichen Warn-
tafeln muß nicht vor Gefahren, die
einem „ins Auge springen“
gewarnt werden.
OLG Köln – Az: 16 U 31/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
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>> Schadenersatz auch für die
Familie geltend machen?
>> Zwei Zimmer statt Familienzimmer
– Mangel?
>> Ankunftszeit unzumutbar... Reiserücktritt?
>> Fluggepäck zu spät erhalten
- Schadenersatz?
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Freier Flug in die USA
Die EU-Kommission hat sich mit der US-Regierung
über einen
besseren Schutz persönlicher Passagierdaten
auf USA-Flügen
geeinigt. Die Kommission geht jetzt davon
aus, dass die an
die US-Behörden übermittelten Daten
"angemessen geschützt"
werden. Nur mit diesem "angemessenen Schutz"
dürfen
personenbezogene Daten überhaupt an
Länder außerhalb der EU
übermittelt werden. Das US-Ministerium
für Heimatschutz hat
jetzt zugestimmt, weniger persönliche
Angaben als ursprüng-
lich geplant aus den Datensätzen der
Airlines abzurufen.
Diese Daten speichert der US-Heimatschutz
jetzt auch für
einen sehr viel kürzeren Zeitraum als
anfänglich vorgesehen.
Zum jetzigen Ergebnis sagte der EU-Verhandlungsführer,
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein: "Verhandlungslösungen
sind nie perfekt, vor allem dann nicht, wenn
Ihnen ein
Gesetz entgegengehalten wird, das der US-Kongress
in der
verständlichen Überzeugung verabschiedet
hat, dass es für
den Schutz der USA gegen den Terrorismus
unerlässlich ist.
Der Minister für Heimatschutz Tom Ridge
war allerdings sehr
konstruktiv; so konnten wir eine ausgewogene
Lösung er-
zielen, die von den Mitgliedstaaten mitgetragen
wird. Das
Europäische Parlament ist zwar anderer
Meinung, die
Kommission vertritt aber die Auffassung,
dass die aus-
gehandelte Lösung die Situation für
EU-Bürger und -Flug-
gesellschaften verbessern wird, weil damit
wichtige Daten-
schutzgarantien der USA wirksam werden und
die Rechts-
sicherheit erhöht wird. Wir suchen keine
Konfrontation mit
dem Parlament, das uns mit seinem starken
politischen Druck
seit März 2003 geholfen hat, der US-Seite
Verbesserungen
abzuringen."
Nach den Ereignissen des 11. September 2001
hatten die
Vereinigten Staaten alle Fluggesellschaften
verpflichtet,
den Behörden Zugang zu ihren Passagierdaten
zu gewähren.
Europäische Airlines hatten gegen diese
Regelung allerdings
massive Bedenken angemeldet. Sie hätten
bei ihrer Befolgung
gegen das Europäische Datenschutzrecht
verstoßen.
Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt
die jetzige
Einigung mit den USA. Dem Europäischen
Parlament geht der
aktuelle Kompromiss allerdings nicht weit
genug. Die EU-
Parlamentarier möchten einen umfassenden
Vertrag mit den
USA aushandeln. Zu weiteren Verhandlungen
muss es aber gar
nicht mehr kommen, falls die Internationale
Zivilluftfahrt-
organisation (ICAO) bald aktualisierte, international
anerkannte Standards für die Passagierabfertigung
aufstellt.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Zentralafrikanische Republik
vom 21.05.2004
Irak
vom 26.04.2004
Liberia
vom 05.04.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 03.04.2004
Somalia
vom 29.03.2004
Afghanistan
vom 03.03.2004
Haiti
vom 01.03.2004
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>> Hotelbuchung im Internet – welche
Rechte hat der Kunde?
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