[AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2004]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Risiko bei Beherbergungsvertrag
Schließt ein Reisebüro oder ein Reiseveranstalter mit einem
Beherbergungsunternehmen einen Hotelreservierungsvertrag ab,
so liegt ein Beherbungsvertrag vor, wenn zwar die exakte
Anzahl der Teilnehmer noch nicht feststeht, diese jedoch für
die Vertragspartner verbindlich sein soll und Preis, Fällig-
keit des Preises, Art der Zimmer sowie die ungefähre
Bettenanzahl festgelegt wurden.
Würde eine uneingeschränkte Bindung des Veranstalters an die
Vereinbarung ihn mit einem so umfänglichen Risiko belasten,
daß die Bereitschaft hierzu von einem billig und gerecht
denkenden Vertragspartner nicht vorausgesetzt werden darf,
so besteht ein vertragsimmanentes Rücktrittsrecht. In
diesem Fall trägt der Hotelier das Vertragsrisiko, da dieser
besser über kurzfristig frei werdende Räume verfügen kann
als sein Vertragspartner.OLG Hamm – Az: 30 U 216/01
>> Zu wenig Teilnehmer – Wann wird die Reise abgesagt?
Behält sich ein Reiseveranstalter vor, die Reise bei zu
geringer Teilnehmerzahl abzusagen, so ist dies zulässig.
Nach Ansich des Gerichts sind jedoch Angaben darüber zu
machen, wann den Kunden die Absage bei Nichterreichen der
notwendigen Teilnehmerzahl zugehen muß. Aus Kundenschutz-
gründen ist der rechtzeitige Zugang dieser Information
unabdingbar, da andernfalls eine verläßliche Planung und
ggf. eine Neubuchung seitens des Kunden nicht möglich ist.LG München I – Az: 33 0 2642/03
>> Wegen vorgezogenem Flug um den Schlaf gebracht
Im zu entscheidenden Fall wurde der Rückflug von 10.00 auf
2.50 nachts vorgezogen, die Urlauber wurden daher bereits um
halb eins im Hotel abgeholt. Da die Vorverlegung in diesem
Fall eine massive Beeinträchtigung darstellt, schützt auch
eine Klausel der AGB, nach welcher die Flugzeiten geändert
werden dürfen, den Veranstalter nicht.
Da die letzte Nachtruhe des Urlaubs praktisch völlig entfiel,
konnte eine Minderung des Reisepreises erfolgen.AG Bad Homburg – Az: 32 C 2221/03
>> 4 Sterne in Ägypten
Eine Vergleichbarkeit eines 4 Sterne Hotels in Ägypten mit
einem 4 Sterne Hotel in Deutschland kann seitens des
Reisenden nicht erwartet werden. Eine frisch renovierte oder
neu gebaute Anlage kann daher für die Unterbringung nicht
erwartet werden.AG Hamburg – Az: 10 C 60/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wenn das Reisebüro den Flug vermittelt, gilt der verein-
barte Preis
>> Kann Minderung auch für den Lebensgefährten verlangt
werden?
>> Plumpsklo als Toilette?
>> Wenn die Bahn das Gepäck verspätet zustellt...Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline DirektWeitere Urteile
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>> US-Einreisebestimmungen
Der US-Kongress hat ein Gesetz erlassen, wonach Besucher aus
allen 27 Ländern, die bisher ohne Visum in die USA einreisen
können - darunter aus Deutschland -, ab Ende Oktober 2004
Pässe mit biometrischen Merkmalen vorweisen müssen. Ist
ihnen das nicht möglich, sollen sievor der Einreise ein
US-Visum beantragen müssen.Die von den USA gesetzte Frist zur Einführung von Pässen mit
biometrischen Merkmalen soll nach dem Willen von US-Außen-
minister Colin Powell um zwei Jahre verlängert werden.
Powell appellierte an den Kongress, das Gesetz entsprechend
zu ändern. Befreundete Länder wie Deutschland und Groß-
britannien brauchten mehr Zeit, um die Technologie zu ver-
wirklichen. Auch die USA schafften es nicht, die Pässe noch
in diesem Jahr einzuführen. Zudem sei zu befürchten, dass
die Visa-Anträge die US-Botschaften im Ausland völlig über-
lasten würden.Unabhängig hiervon gilt, dass sämtliche USA-Besucher bei
einer Einreise ab dem 1. Oktober 2004 Fingerabdrücke
abgeben müssen und mit persönlichen Angaben und Foto in
einer Kartei gespeichert werden.>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Irak vom 26.04.2004
Liberia vom 05.04.2004
Kongo (Demokratische Republik Kongo) vom 03.04.2004
Somalia vom 29.03.2004
Zentralafrikanische Republik vom 11.03.2004
Afghanistan vom 03.03.2004
Haiti vom 01.03.2004In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> EU-Osterweiterung – Welche Änderungen bringt sie für
Reisen?Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
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