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* AnwaltOnline - Reiserecht
April 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Bei Last-Minute Ersatzreisende stellen?
Kann ein Reisender eine gebuchte Last-Minute-Reise
nicht
wahrnehmen, so kann er bis zum Abflug einen
Ersatzreisenden
stellen, der die Vertragsbedingungen erfüllt.
Entstehen
durch den Tausch Kosten, können diese
in Rechnung gestellt
werden.
AG Baden-Baden - Az: 6 C 53/94
>> Auch im Urlaub im Stehen pinkeln?
Im vorliegenden Fall versuchte ein Reisender
eine Minderung
des Urlaubspreises zu erhalten. Er gab ab,
dass seine
Urlaubsfreude erheblich geschmälert
wurde, weil die Klo-
brille immer wieder herunterfiel. Dies habe
ihn in der Folge
gezwungen, im Sitzen zu urinieren.
Da das Gericht der Argumentation nicht folgen
konnte, wurde
die Klage abgewiesen.
AG Hannover – Az: 509 C 1603/98
>> Auch bei Sprachproblemen ist Gepäckdiebstahl
vor Ort
zu melden!
Wollen Reisende bei einem Gepäckdiebstahl
ihre Reisegepäck-
versicherung in Anspruch nehmen, so ist der
Diebstahl vor
Ort bei der zuständigen Polizei zu melden
– auch dann, wenn
Sprachprobleme des Opfers vor Ort bestehen.
Unterläßt es der
Bestohlene aufgrund (angeblicher) Sprachprobleme,
die
Polizei vor Ort zu informieren und eine Stehlgutliste
einzureichen, so kann die Reisegepäckversicherung
nicht in
Anspruch genommen werden. Es ist dem Betroffenem
zumutbar,
ggf. einen Dolmetscher zur Hilfe bei der
Anzeige hinzu-
zuziehen.
AG München - Az: 191 C 7216/03
>> Stornokosten – haftet der Ehegatte?
Bucht ein Ehegatte eine teure Fernreise, so
ist der andere
Ehegatte nicht automatisch verpflichtet,
die Kosten für den
Fall zu übernehmen, daß der Buchende
die Kosten nicht
bezahlen kann. Im vorliegenden Fall hatte
ein Ehepartner
eine teure Fernreise gebuchte, diese dann
jedoch storniert
und die in Rechnung gestellten Stornokosten
nicht beglichen.
Nach Ansicht des Gerichts kann sich das Reisebüro
nicht an
den anderen Ehegatten wenden.
OLG Köln, 2 U 86/90
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diesen Monat zusätzlich:
>> Medizinische Hilfe – Was ist im
Urlaub zu erwarten
>> Risiko bei Beherbergungsvertrag
>> Zu wenig Teilnehmer – Wann wird
die Reise abgesagt?
>> Wegen vorgezogenem Flug um den Schlaf
gebracht
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Reiseabsage
Die Möglichkeit, die Reise abzusagen
muss - abgesehen von
der Möglichkeit einer Absage wegen höherer
Gewalt - im
Reisevertrag ausdrücklich und eindeutig
vorgesehen sein
(§ 651a BGB). Dafür gelten aber
folgende Voraussetzungen.
Eine Absage der Reise durch den Veranstalter
ist nur dann
zulässig, wenn die Reise nicht durchgeführt
werden kann,
weil eine im Reisevertrag vorausgesetzte
Mindestteilnehmer-
zahl nicht erreicht wird.
Hat der Veranstalter einen Reiseprospekt herausgegeben,
muss
darin auf mögliche Absagen hingewiesen
werden. Ansonsten
muss die Reisebestätigung den Hinweis
enthalten. Dazu
gehören auch Angaben über eine
etwaige Mindestteilnehmerzahl
und den Zeitpunkt, bis zu dem eine Absage
möglich ist.
Die Absageerklärung des Veranstalters
muss dem Reisenden
unverzüglich zugehen, nachdem der Veranstalter
von dem Grund
dafür Kenntnis erlangt hat. Eine Absageerklärung
muss der
Reisende in jedem Fall innerhalb der im Reisevertrag
ver-
einbarten Frist vor Antritt der Reise erhalten.
Bei einer Absage der Reise kann der Reisende
vom Reisever-
anstalter verlangen, dass dieser ihm die
Teilnahme an einer
anderen mindestens gleichwertigen Reise ermöglicht.
Voraus-
setzung dafür ist allerdings, dass der
Veranstalter in
seinem Angebot eine entsprechende Reise ohne
Aufpreis führt.
Seinen Wunsch nach einer Ersatzreise muss
der Reisende dem
Veranstalter gegenüber unverzüglich
erklären, nachdem ihm
die Absage bekannt gegeben worden ist.
Bei einer unberechtigten Absage macht sich
der Veranstalter
dem Reisenden gegenüber schadensersatzpflichtig
(§ 651f
BGB). Bei einer berechtigten Absage erlöschen
die gegen-
seitigen Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag;
der
Reisende erhält eine etwaige Anzahlung
zurück.
>> Rückerstattung von Gebühren
bei Stornierung eines
Fluges
Kunden von Ryanair werden künftig bei
einer Flug-
Stornierung Anrecht auf die Rückerstattung
gezahlter
Steuern und Gebühren haben. Dies ist
das Ergebnis einer
gerichtlichen Auseinandersetzung der Fluglinie
mit der
Wettbewerbszentrale, mit dem sich Ryanair
im Rahmen eines
vor dem Landgericht Köln geführten
Rechtsstreits im Ver-
gleichswege letztlich einverstanden erklärt
hatte.
Ryanair sagte zu, künftig in seinen Allgemeinen
Geschäfts-
bedingungen für Beförderungsverträge
mit Verbrauchern die
Klausel "Sämtliche bezahlten Beträge
(einschließlich
Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar"
nicht mehr zu
verwenden. Zudem darf sich Ryanair künftig
auch bei der
Abwicklung bestehender Verträge nicht
auf diese Klausel
berufen.
Die Wettbewerbszentrale hatte die Klausel
als "unzulässige
Verbraucher-Benachteiligung" beanstandet.
Denn Steuern und
Gebühren seien Fluggast-bezogene Kosten,
die nur anfielen,
wenn der Passagier den Flug tatsächlich
antrete. Sei dies
dahingegen nicht der Fall, müssten die
Steuern und Gebühren
von der Fluggesellschaft nicht an den Abgaben-Gläubiger
entrichtet werden. Die Fluggesellschaft sei
in diesem Fall
um die Steuern und Gebühren bereichert.
Der Fall dürfte auch Auswirkungen auf
vergleichbare
Klauseln anderer Fluggesellschaften haben.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
vom 29.03.2004
Somalia
vom 29.03.2004
Côte d'Ivoire
vom 26.03.2004
Irak
vom 11.03.2004
Zentralafrikanische Republik
vom 11.03.2004
Afghanistan
vom 03.03.2004
Haiti
vom 01.03.2004
Liberia
vom 23.01.2004
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