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[AnwaltOnline - Reiserecht Oktober 2003]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                   Oktober 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Endpreis bei Online-Buchungssystemen: sofort angeben?

Der Endpreis einer Reise muss von Anbietern von Reser-
vierungssystemen für Flug-und Pauschalreisen im Internet
nicht sofort angegeben werden. Der Anwender muss jedoch
von Anfang an klar und unmissverständlich auf zusätzliche
Gebühren und Steuern hingewiesen werden.
 
BGH - Az: I ZR 222/00

 >> Für Reisebuchung braucht Minderjähriger die Einwilligung
    der Eltern

Ein Reisevertrag, der von einem Minderjährigen ohne Wissen
der Eltern gebucht wurde, ist ungültig. Ein Zahlungsanspruch
seitens des Reiseveranstalters besteht nicht.
Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein
Minderjähriger eine Reise ohne vorherige Einwilligung oder
nachträgliche Genehmigung der Eltern gebucht. Die Klage des
Reiseveranstalters auf Zahlung des Reisepreises wurde ab-
gewiesen. Für einen gültigen Reisevertrag wäre die Ein-
willigung des gesetzlichen Vertreters erforderlich gewesen
(§ 107 BGB). Betrügerisches Verhalten war dem Jugendlichen
ebenfalls nicht nachzuweisen. Vielmehr sollte die Reise
ohne Wissen der Mutter gebucht werden, wobei sich der
Jugendliche jedoch übernahm. Dies stellt jedoch kein
betrügerisches Verhalten dar.
 
AG Pinneberg - Az: 62 C 202/02

 >> Kündigung bei Verkürzung der Nachtruhe

Wird bei einer Städtetour von fünf Tagen die Abflugzeit so
verlegt , dass dadurch am Anreisetag die Nachtruhe so stark
verkürzt wird, dass nicht mehr von den angekündigten vier
vollen Übernachtungen die Rede sein kann, darf der Reise-
vertrag gekündigt werden. Die Klägerin hatte eine Pauschal-
reise nach Istanbul gebucht. Die Reise sollte fünf Tage
dauern und vier Übernachtungen enthalten. In den Reise-
unterlagen wurde ihr jedoch mitgeteilt, dass die Maschine
beim Hinflug erst um 23.55 Uhr in Istanbul landen werde.
Daraufhin kündigte die Klägerin und verlangte die Rück-
zahlung des Reisepreises.Das Gericht gab ihr Recht: Es sei
nicht davon auszugehen, dass die Klägerin vor 1.00 Uhr ins
Bett gekommen wäre. Das sei jedoch eine unangemessene
Verkürzung der Nachtruhe. Die im Katalog versprochenen
Leistungen von vier Übernachtungen hätten folglich nicht
im vollen Umfang erbracht werden können.

AG Rheine - Az: 14 C 716/02

 >> Keine eigenmächtige Hotelumbuchung

Wenn Urlauber eigenmächtig ein beanstandetes Hotel umbuchen,
können sie nicht mit einer Übernahme der Mehrkosten durch
den Reiseveranstalter rechnen. Auch kann eine nachträgliche
Preisminderung wegen der Mängel dann nicht geltend gemacht
werden. Dem Reiseveranstalter muss immer die Möglichkeit
eingeräumt werden, Abhilfe zu schaffen oder den Gästen ein
anderes Hotel zuzuweisen.Die Klägerin hatte ein Vier-Sterne-
Hotel auf Fuerteventura gebucht. Sie wurde aber in einem
Hotel der spanischen Drei-Sterne-Kategorie unterbracht, das
ihren Angaben zufolge Mängel in den Zimmern aufwies und
stark verdreckt gewesen sei. Die Klägerin setzte sich
daraufhin zwar mit ihrer Reiseleiterin in Kontakt, bezog
aber noch am selben Tag ein anderes Hotel, ohne dem Veran-
stalter zuvor eine Frist zur Behebung der Mängel zu setzen.

LG Kleve - Az: 12 S 332/02

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Grundpflichten eines Reiseveranstalters
 >> Reisemangel All-Inclusive-Armband?
 >> Blick auf Bauruine als Reisemangel
 >> Informationspflicht bei Änderung der Abflugzeit

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Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Reisen mit Kindern - was ist zu beachten

Beim Reisevertrag sind die mitreisenden Kinder i.a. nicht
Vertragspartner des Reiseveranstalters, also nicht Reisende
i.S. des Reisevertragsrecht. Sie haben also keine unmittel-
baren vertraglichen Ansprüche gegen den Veranstalter. Wirken
sich Reisemängel nur auf mitreisende Kinder aus, so ist zu
prüfen, inwieweit die Reiseleistung insgesamt mangelhaft
ist. Danach berechnet sich dann eine etwaige Minderung. Ver-
tragliche Schadensersatzansprüche stehen den Kindern un-
mittelbar zu, da der Reisevertrag  ihnen gegenüber "Schutz-
wirkung für Dritte" hat.

Entscheidungen, die sich mit mitreisenden Kindern be-
schäftigen, liegen in mehreren Bereichen vor:

Kinder erleben Urlaub anders als Erwachsene. Bei ihnen kommt
es i.a. nicht auf den Erholungswert, sondern auf den
Erlebniswert des Urlaubs an (AG Kleve, NJW-RR 1999, 489).
Sie sind noch nicht in der Lage, zwischen Urlaubszeit und
sonstiger Zeit zu differenzieren und können demnach auch
keine Urlaubsfreude entwickeln (AG Bad Homburg, RRa 1999,
165). Deshalb wird Schadensersatz wegen nutzlos aufge-
wendeter Urlaubszeit (§ 651f Abs.2 BGB) bei Kleinkindern
nicht zugebilligt. Die Grenze wird zum Teil erst mit der
Einschulung gezogen (LG Hannover, NJW-RR, 1162). Bei
größeren Kindern wird der Schadensersatzanspruch auf Grund
Schätzung nach Alter abgestuft gewährt. Das LG Hannover hat
in der zitierten Entscheidung einem 7 - jährigen Kind 20 DM
pro Tag zugebilligt.

Fehlt am Urlaubsort die im Katalog beschriebene Kinderbe-
treuung ohne Altersbeschränkung, so liegt ein Reisemangel
vor, wenn der Reiseteilnehmer wegen des geschlossenen
Kindergartens ein Kleinkind ständig beaufsichtigen muss. Das
LG Frankfurt (NJW-RR 1997, 820) hielt in einem solchen Fall
eine Minderung des Reisepreises von 25% für gerechtfertigt,
das OLG Nürnberg bei ähnlicher Situation 20% (RRa 2000, 91)
und das AG Hamburg (RRa 2000, 143) nur 10%. Das OLG Nürnberg
hat im übrigen in der zitierten Entscheidung einen Grund zur
Kündigung des Reisevertrags wegen des Mangels und einen
Anspruch wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit verneint. Ein
Reisemangel liegt auch vor, wenn das zugesagte Kinderessen
nur aus Pommes Frites mit Ketchup besteht (LG Frankfurt/M,
TranspR 1990, 306).

Müssen ein oder mehrere Kinder bei den Eltern schlafen, weil
das extra gebuchte Kinderzimmer nicht vorhanden ist, kann
der Reispreis nach AG Düsseldorf (RRa 1997, 101) um 25%
gemindert werden. Nach OLG Frankfurt/M ist der Reisemangel
in einem solchen Fall so erheblich, dass er zur Kündigung
des Reisevertrags gem. § 651e Abs. 1 BGB berechtigt ist.
Dagegen sieht das AG Bad Homburg (NJW-RR 1996, 306) keinen
Kündigungsgrund darin, dass die als Betreuerin für die
Kinder mitreisende Großmutter nicht, wie vorgesehen, im
selben Hotel, sondern 10 Autominuten entfernt untergebracht
wird und deshalb die Kinder nicht betreuen kann.

Von einem Kinderspielplatz ausgehender Lärm (AG Freiburg
(Breisgau), RRa 1198, 54) , oder der Lärm spielender Kinder
in einer Ferienhausanlage (AG Syke, Urt. v. 30.03.1995,
11 C 283/94) begründen keinen Reisemangel.

 >> USA verschieben neue Einreisebestimmungen für Touristen

Nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes haben die USA die
Einführung ihrer veränderten Einreisebestimmungen für
Touristen um ein Jahr verschoben.
Ursprünglich sollten ab 1. Oktober dieses Jahres visafreie
Einreisen für deutsche Staatsangehörige nur noch mit einem
maschinenlesbaren und fälschungssicheren Reisepass
(Europass) möglich sein. Diese neuen Bestimmungen gelten
jetzt erst ab dem 26. Oktober 2004.

Bei kurzfristig geplanten Urlaubsreisen in die USA können
deutsche Staatsbürger jetzt weiterhin auch mit einem
gültigen vorläufigen Reisepass (grüner Einband) reisen.
Für minderjährige deutsche Staatsangehörige werden noch
immer ein Kinderausweis mit Lichtbild bzw. der Eintrag des
Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils
anerkannt.

Für die Beantragung des Kinderausweises oder die Eintragung
der Personalien in den Reisepass eines Elternteils ist
neben der Vorlage der Geburtsurkunde und zwei Lichtbildern
auch die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorge-
berechtigten erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten den
Antrag nicht gemeinsam stellen.

Reisende, die ab dem 26.10.2004 in den USA Urlaub machen
wollen und noch nicht im Besitz eines maschinenlesbaren und
fälschungssicheren Reisepass sind, sollten diesen
beantragen. Kinder benötigen für die Einreise in die USA
dann ebenfalls einen eigenen maschinenlesbaren Europass.

Weitere Informationen dazu sind im Internet unter
www.auswaertiges-amt.de
www.usembassy.de/travel/dindex.htm

Quelle: PM des Stadt Magdeburg

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