[AnwaltOnline - Reiserecht Juli 2003]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Juli 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Geld zurück, wenn Kurklinik in der Einflugschneise liegt
Verschweigt der Betreiber einer Kurklinik in seiner
Werbung, dass das Haus in der Einflugschneise eines Flug-
hafens liegt, so kann das Geld zurückverlangt werden.
Im vorliegenden Fall wurde mit dem Text "friedlicher, vom
Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührter Bereich,
umschlossen von beweideten Hügeln, Wäldern und Feldern"
geworben. Dass der Luftraum in der Einflugschneise lag,
wurde in der Beschreibung "vergessen".LG Paderborn - Az: 5 S 110/02
>> Reisebüro zahlt Ersatzflug, wenn der Kunde fehl-
informiert wurdeInformiert das Reisebüro den Kunden nicht über eine Vor-
verlegung des Abfluges, so kann der Reisende einen Ersatz-
flug auf Kosten des Reisebüros buchen.
Im zu entscheidenden Fall erhielten die Reisenden drei Tage
vor Abflug die Tickets und eine Bestätigung der Flugzeiten
von ihrem Reisebüro. Die Fluggesellschaft hatte dem Reise-
büro jedoch zehn Tage zuvor mitgeteilt, dass der Abflug um
einige Stunden vorverlegt wurde. Die Reisenden verpassten
daher ihr Flugzeug. Da die Fluggesellschaft den Nachweis
erbringen konnte, dass ihr Fax das Reisebüro tatsächlich
erreicht haben musste, war von einer fahrlässigen Pflicht-
verletzung des Reisebüros auszugehen. Dieses musste für die
Kosten des Ersatzfluges aufkommen.AG Frankfurt - Az: 29 C 7150/02-85
>> Pauschalreisen dürfen mit zusätzlichen Angeboten
gekoppelt werdenZur Freiheit des Wettbewerbers gehört es, Waren und Dienst-
leistungen zu Gesamtangeboten zusammenzustellen und dem-
entsprechend zu bewerben. Wirkt ein entsprechendes Angebot
anlockend, so ist dies nicht wettbewerbswidrig, sondern
stellt vielmehr die erwünschte Folge des Wettbewerbers dar.
Im zu entscheidenden Fall hat ein Touristikveranstalter eine
Ski-Pauschalreise inklusive Ski-Ausrüstung angeboten und
beworben.BGH - Az: I ZR 253/00
>> Reiserücktritt bei Gastroenteritis?
Eine unerwartet schwere Erkrankung, die der Eintritt der
Reiserücktrittskostenversicherung i.d.R. erfordert, liegt
nicht vor, wenn dem Reisenden eine Gastroenteritis attes-
tiert wird, bei der Diagnose aber lediglich ein Behandlungs-
termin stattfand und das Attest keinen Hinweis auf einen
festgestellten schweren Krankheitszustand enthält.AG Bottrop - Az: 10 C 202/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Flugangst ist allgemeines Lebensrisiko!
>> Rückflug vorverlegt - MinderungDas Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline DirektWeitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Wer auch immer Marokko erschaffen hat: Er hat die Farb-
palette kräftig angemischt. Das Land zwischen Atlantik und
Atlasgebirge glänzt, schillert, prunkt und glitzert. Eine
Reise zu leuchtenden Wüsten, bunten Märkten und strahlenden
Städten.
Marokko leuchtet. Auf den Märkten - schon von weitem sicht-
bar - die Gewürze, zu farbenfrohen Kegeln aufgetürmt: Zimt,
Kurkuma, Ingwer. Und natürlich Safran, das teuerste Gewürz
der Welt und schon im Altertum von Homer und Hippokrates als
"König der Pflanzen" gerühmt. Vom arabischen Wort zafaran
hat es seinen Namen und bedeutet schlicht "Farbe" oder "gelb
färben". Wie mit Safran eingefärbt wirkt oft auch das Land,
wenn der Reisende im hellen Sonnenlicht durch die Sahara
fährt. Er findet die ganze Palette der Pastelltöne: das
Ocker der Lehmburgen an der Straße der Kasbahs, die vorbei-
ziehenden Dromedare, die changierende Vielfalt der Farben
des Sandes, von strahlendem Weiß an den Stränden Essaouiras
bis zum leuchtenden Gelb der Dünen im Licht der über der
Wüste aufgehenden Sonne.(C) 2003 travel24.com
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>> Reisegewinne
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche
Maßnahmen. So bedienen sich Reiseveranstalter in Zeiten
wirtschaftlicher Krisen gerne eines besonderen Marketing-
instrumentes: der Reisegewinne! Verbraucher erhalten
Glückwunschschreiben oder überraschende Telefonanrufe, im
Rahmen derer ihnen der Gewinn eines kostenlosen Hotelaufent-
haltes oder eines Reisegutscheines mitgeteilt wird. Auch
Umfragen oder Preisausschreiben sind beliebte Mittel, um
Reisegewinne an den Verbraucher zu bringen. Als Dankeschön
für die Teilnahme an einer Umfrage oder als Gewinn erhalten
die Teilnehmer dann beispielsweise einen Gutschein für
einen Hotelaufenthalt.Bevor eine solche "geschenkte" Reise angetreten wird,
sollte sich der Gewinner jedoch genau erkundigen, welche
Leistungen im Einzelnen sein Gewinn umfasst. In der Regel
wird der Reiseveranstalter lediglich Teilleistungen kosten-
los erbringen wollen, wie z.B. den Hotelaufenthalt, nicht
aber die Mahlzeiten etc. Für ergänzende Leistungen muss der
Reisende dann bezahlen.Auch für gewonnene Reisen gilt das Pauschalreiserecht. Zwar
kann der Gewinner, wenn er die Reise nicht antreten möchte,
die Auszahlung des Reisepreises nicht verlangen. Gibt aber
das Hotel Anlass zu Beschwerden, kann der Reisende nach den
auch für entgeltliche Pauschalreisen geltenden Vorschriften
einen Hotelwechsel bzw. Schadenersatz verlangen oder auf
Kosten des Veranstalters vorzeitig die Rückreise antreten.
Selbst einen Sicherungsschein muss der Reiseveranstalter
dem Reisenden aushändigen. Ein solcher Sicherungsschein
deckt die Kosten einer Rückreise vom Reiseort im Falle der
Insolvenz des Reiseveranstalters.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Bessere Haftungsregelungen zugunsten Seereisender
>> Einreise in die USA nur noch mit maschinenlesbarem Pass
>> Neue Pässe ab 1. Juli 2003Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
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sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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