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* AnwaltOnline - Reiserecht
Juli 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Geld zurück, wenn Kurklinik
in der Einflugschneise liegt
Verschweigt der Betreiber einer Kurklinik
in seiner
Werbung, dass das Haus in der Einflugschneise
eines Flug-
hafens liegt, so kann das Geld zurückverlangt
werden.
Im vorliegenden Fall wurde mit dem Text "friedlicher,
vom
Getriebe städtischen Lebens weitgehend
unberührter Bereich,
umschlossen von beweideten Hügeln, Wäldern
und Feldern"
geworben. Dass der Luftraum in der Einflugschneise
lag,
wurde in der Beschreibung "vergessen".
LG Paderborn - Az: 5 S 110/02
>> Reisebüro zahlt Ersatzflug,
wenn der Kunde fehl-
informiert wurde
Informiert das Reisebüro den Kunden
nicht über eine Vor-
verlegung des Abfluges, so kann der Reisende
einen Ersatz-
flug auf Kosten des Reisebüros buchen.
Im zu entscheidenden Fall erhielten die Reisenden
drei Tage
vor Abflug die Tickets und eine Bestätigung
der Flugzeiten
von ihrem Reisebüro. Die Fluggesellschaft
hatte dem Reise-
büro jedoch zehn Tage zuvor mitgeteilt,
dass der Abflug um
einige Stunden vorverlegt wurde. Die Reisenden
verpassten
daher ihr Flugzeug. Da die Fluggesellschaft
den Nachweis
erbringen konnte, dass ihr Fax das Reisebüro
tatsächlich
erreicht haben musste, war von einer fahrlässigen
Pflicht-
verletzung des Reisebüros auszugehen.
Dieses musste für die
Kosten des Ersatzfluges aufkommen.
AG Frankfurt - Az: 29 C 7150/02-85
>> Pauschalreisen dürfen mit zusätzlichen
Angeboten
gekoppelt werden
Zur Freiheit des Wettbewerbers gehört
es, Waren und Dienst-
leistungen zu Gesamtangeboten zusammenzustellen
und dem-
entsprechend zu bewerben. Wirkt ein entsprechendes
Angebot
anlockend, so ist dies nicht wettbewerbswidrig,
sondern
stellt vielmehr die erwünschte Folge
des Wettbewerbers dar.
Im zu entscheidenden Fall hat ein Touristikveranstalter
eine
Ski-Pauschalreise inklusive Ski-Ausrüstung
angeboten und
beworben.
BGH - Az: I ZR 253/00
>> Reiserücktritt bei Gastroenteritis?
Eine unerwartet schwere Erkrankung,
die der Eintritt der
Reiserücktrittskostenversicherung i.d.R.
erfordert, liegt
nicht vor, wenn dem Reisenden eine Gastroenteritis
attes-
tiert wird, bei der Diagnose aber lediglich
ein Behandlungs-
termin stattfand und das Attest keinen Hinweis
auf einen
festgestellten schweren Krankheitszustand
enthält.
AG Bottrop - Az: 10 C 202/02
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>> Flugangst ist allgemeines Lebensrisiko!
>> Rückflug vorverlegt - Minderung
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Weitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Wer auch immer Marokko erschaffen hat: Er hat die Farb-
palette kräftig angemischt. Das Land zwischen Atlantik und
Atlasgebirge glänzt, schillert, prunkt und glitzert. Eine
Reise zu leuchtenden Wüsten, bunten Märkten und strahlenden
Städten.
Marokko leuchtet. Auf den Märkten - schon von weitem sicht-
bar - die Gewürze, zu farbenfrohen Kegeln aufgetürmt:
Zimt,
Kurkuma, Ingwer. Und natürlich Safran, das teuerste Gewürz
der Welt und schon im Altertum von Homer und Hippokrates als
"König der Pflanzen" gerühmt. Vom arabischen Wort zafaran
hat es seinen Namen und bedeutet schlicht "Farbe" oder "gelb
färben". Wie mit Safran eingefärbt wirkt oft auch das
Land,
wenn der Reisende im hellen Sonnenlicht durch die Sahara
fährt. Er findet die ganze Palette der Pastelltöne: das
Ocker der Lehmburgen an der Straße der Kasbahs, die vorbei-
ziehenden Dromedare, die changierende Vielfalt der Farben
des Sandes, von strahlendem Weiß an den Stränden Essaouiras
bis zum leuchtenden Gelb der Dünen im Licht der über
der
Wüste aufgehenden Sonne.
(C) 2003 travel24.com
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*2* Das Thema des Monats
>> Reisegewinne
Außergewöhnliche Situationen erfordern
außergewöhnliche
Maßnahmen. So bedienen sich Reiseveranstalter
in Zeiten
wirtschaftlicher Krisen gerne eines besonderen
Marketing-
instrumentes: der Reisegewinne! Verbraucher
erhalten
Glückwunschschreiben oder überraschende
Telefonanrufe, im
Rahmen derer ihnen der Gewinn eines kostenlosen
Hotelaufent-
haltes oder eines Reisegutscheines mitgeteilt
wird. Auch
Umfragen oder Preisausschreiben sind beliebte
Mittel, um
Reisegewinne an den Verbraucher zu bringen.
Als Dankeschön
für die Teilnahme an einer Umfrage oder
als Gewinn erhalten
die Teilnehmer dann beispielsweise einen
Gutschein für
einen Hotelaufenthalt.
Bevor eine solche "geschenkte" Reise angetreten
wird,
sollte sich der Gewinner jedoch genau erkundigen,
welche
Leistungen im Einzelnen sein Gewinn umfasst.
In der Regel
wird der Reiseveranstalter lediglich Teilleistungen
kosten-
los erbringen wollen, wie z.B. den Hotelaufenthalt,
nicht
aber die Mahlzeiten etc. Für ergänzende
Leistungen muss der
Reisende dann bezahlen.
Auch für gewonnene Reisen gilt das Pauschalreiserecht.
Zwar
kann der Gewinner, wenn er die Reise nicht
antreten möchte,
die Auszahlung des Reisepreises nicht verlangen.
Gibt aber
das Hotel Anlass zu Beschwerden, kann der
Reisende nach den
auch für entgeltliche Pauschalreisen
geltenden Vorschriften
einen Hotelwechsel bzw. Schadenersatz verlangen
oder auf
Kosten des Veranstalters vorzeitig die Rückreise
antreten.
Selbst einen Sicherungsschein muss der Reiseveranstalter
dem Reisenden aushändigen. Ein solcher
Sicherungsschein
deckt die Kosten einer Rückreise vom
Reiseort im Falle der
Insolvenz des Reiseveranstalters.
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>> Bessere Haftungsregelungen zugunsten
Seereisender
>> Einreise in die USA nur noch mit
maschinenlesbarem Pass
>> Neue Pässe ab 1. Juli 2003
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*3* Neues bei AnwaltOnline
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Urteilsdatenbank für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
Informationen.
Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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