|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2003]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                      Juni 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Verweigerung der Fluggastabfertigung

 Die Abfertigung des Fluggastes darf vom Luftfrachtführer
nicht allein aufgrund eines verspäteten Erscheinens am
Abfertigungsschalter verweigert werden, wenn der Ab-
fertigungsvorgang noch läuft. Eine Abfertigung von
Interessenten auf der Warteliste darf nur kurzfristig vor
Abflug erfolgen.

LG Frankfurt, 15.07.1991 - Az: 2/24 S 344/90

 >> Reiserücktritt bei Unwohlsein?

 Da es sich bei einem Reiserücktritt aufgrund von Unwohlsein
nicht um eine unerwartete schwere Erkrankung handelt, tritt
die Reiserücktrittskostenversicherung nicht automatisch für
die Stornokosten ein. Dies gilt auch dann, wenn bei unklarer
Diagnose die Entscheidung, nicht zu verreisen, vernünftig
erscheint.

AG Hamburg - Az: 13B C 333/01

 >> Brillenträger aufgepaßt!

 Bei einem Brillenerlust durch überschwappende Welle bei
Bootsfahrt vor Florida verursacht die Versicherte den
Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, wenn sie sich als
Brillenträgerin so nah am Bootsrand aufhält, daß eine Welle
- sei es auch eine starke Welle durch eine Sturmböe - die
Brille wegreißen kann.

AG München, 10.11.1998, 113 C 30071/98

 >> Veranstalter haftet für Hotel

 Ein Reiseveranstalter muß Vertragshotels auf Mängel und
Sicherheitsrisiken hin prüfen, andernfalls kann der Ver-
anstalter haftbar gemacht werden, wenn eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht vorliegt.
Im vorliegenden Fall stürzte eine Holzpergola bei einer
Abend-Show auf die unter dieser stehenden Gäste. Eine
All-inclusive Urlauberin erlitt Prellungen, Schürfwunden
sowie eine schwere Gehirnerschütterung, wurde im Kranken-
haus behandelt und anschließend für mehrere Wochen krank
geschrieben.
Die Krankenversicherung forderte vom Veranstalter die
Übernahme der Kosten. Zu Recht, wie das Gericht entschied.
Aufgrund der unterlassenen Prüfung der Pergolabefestigung
lag eine Verkehrsicherungspflichtverletzung seitens des
Reiseveranstalters vor.

AG Bad Homburg - Az: 2 C 272/02 [20]

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Zu kleines Hotelzimmer - Geld zurück
 >> Flieger verpaßt, weil der Zug zu spät war...

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline Direkt

Weitere Urteile

>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com

 Saint-Tropez - zwischen VIPs und Starfotografen

Saint-Tropez war einst ein unverdorbenes Fischerdorf an der
Côte d'Azur. Wo Brigitte Bardot in den 50-er Jahren
Verkehrsstaus auslöste, als sie Shorts mit Vichy-Karos trug.
Wo heute Ferraris hinschwirren. Wo ich mich trotz 20 Jahren
Côte-d'Azur-Erfahrung (gern) blenden lasse. 100.000 Besucher
zur Hochsaison! Ihnen gegenüber stehen 6.000 Einwohner, die
von Juli bis August das Weite auf der atemberaubend schönen
Halbinsel von Saint-Tropez suchen. Oder in hübschen Nachbar-
dörfern wie Gassin und Ramatuelle Unterschlupf finden.
Derweil pflastern selbsternannte Künstler Saint-Tropez'
Quais mit feurigen Fischersfrauen in Öl. Im Vieux Port
docken Jachten an. Davor postiert sind grimmige Jungs, die
aufpassen, dass keiner mitfeiert, der nicht dazugehört.
Inmitten dieser VIP erfüllten Szene haben Benoît und Anne-
Violaine in einer für schnelle Autos zu engen Nebengasse ein
schlichtes Bistro eröffnet, Le Petit Charron. Bei Benoît haben
Fotografen Schussverbot. Und die Prominenz weiß das zu
schätzen. Benoîts aufrichtige Küche loben alle Gourmetbibeln.
Aber wichtiger ist, dass sich Saint-Tropez hier so
präsentiert, wie es einmal war: ein fröhliches Dorf, in dem
man Urlaub von den Zwängen und Eitelkeiten daheim macht.

(C) 2003 travel24.com

Reisen buchen Sie bequem bei travel24.com:
travel24.com

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Geltung der Ferienreiseverordnung im Jahre 2003

Die Fahrzeitenbeschränkung für die in § 1 der Ferienreise-
verordnung genannten Fahrzeuge, d.h. für Lastkraftwagen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie für An-
hänger hinter Lastkraftwagen, gilt auch in diesem Jahr vom
1. Juli bis 31. August 2003.

Die aktuellen Verbotsstrecken für das Samstagsfahrverbot
in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sind die folgenden:

A1      Von Autobahnkreuz Leverkusen-West über Wuppertal,
Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und
von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck

A2/E30  Von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz
Hannover-Ost

A3      Von Oberhausener Kreuz bis Autobahndreieck Heumar,
von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahn-
kreuz Nürnberg

A4/E40  Vom Kirchheimer Dreieck bis Dreieck Dresden-Nord

A5      Von Hattenbacher Dreieck über Frankfurt, Karlsruhe
bis Autobahndreieck Neuenburg

A6      Von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis
Autobahnkreuz Nürnberg-Süd

A7      Von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschluss-
stelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Abzweig A 250 (nördlich
des Horster Dreiecks) über Horster Dreieck, Hannover,
Kassel, Hattenbacher Dreieck, Autobahnkreuz Biebelried,
Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis
zum Autobahnende bei Attlesee

A8      Von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle
München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis
Anschlussstelle Bad Reichenhall

A9/E51  Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck
Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing

A10     Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der
Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havel-
land bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich
zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck
Werder

A13/E55 Von Anschlussstelle Ortrand bis Dreieck Dresden-
Nord

A13/E36/E55     Vom Schönefelder Kreuz bis Autobahndreieck
Spreewald

A45     Von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener
Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck

A61     Von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz
Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim

A81     Von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle
Gärtringen

A92     Von Autobahndreieck München-Feldmoching bis
Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz
Neufahrn bis Anschlussstelle Erding

A93     Von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle
Reischenhart

A99     Von Autobahndreieck München-Eschenried über
Autobahndreieck München-Feldmoching und Autobahnkreuz
München-Nord bis Autobahnkreuz München-Süd

A215    Von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle
Blumenthal

A831    Von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Auto-
bahnkreuz Stuttgart

A980    Von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle
Waltenhofen

A995    Von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz
München-Süd

Das Verbot gilt außerdem für folgende Bundesstraßen außer-
halb geschlossener Ortschaften in beiden Fahrtrichtungen:

B31     Von Anschlussstelle Stockach-Ost der A98 bis
Anschlussstelle Sigmarszell der A96

E22     Stralsund bis Anschlussstelle Rostock Ost der A19

E251    Greifswald bis Berlin

Das Verbot gilt jeweils in beiden Fahrtrichtungen.

 >> Hotelsterne

Die Aussagefähigkeit von Hotelsternen ist leider nicht so
groß, wie man eventuell hoffen mag. Der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband schreibt zwar zum einen ganz genau vor,
was bei wie vielen Sternen zu erwarten ist. Doch durch
Tests von Hotelprüfern kann ein Hotel auch zu seinen
Sternen kommen.

Im Ausland ist die Situation ähnlich, und sicher ist der
deutsche Standard dort nicht anzuwenden. Ausschlag gibt der
örtliche Standard. Sollten Sie mit Ihrem Hotel nicht
zufrieden sein, so werden Sie es schwer haben aufgrund der
Sterneangabe im Prospekt einen Mangel geltend machen zu
können. Vielmehr sollten Sie die angegebenen Leistungen
prüfen. Denn diese gilt es zu erhalten.

Sterne im Kataglog entsprechen allenfalls der Einstufung
Ihres Reiseveranstalters - verlassen Sie sich nicht darauf.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Reisebuchung im Internet

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************

*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   Beratung

3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu (ca. 60-90 Emails/Monat im Gesamtbereich). Zusätzlich
   gibt es viele exclusive Extras auf unseren Seiten.
   Für EURO 22,99 im Jahr entgeht Ihnen nichts mehr.

   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.

   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   AnwaltOnline Direkt

4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:

   Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR

   Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR

   Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR

   Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR

   Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR

   Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR

5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.

   Forum für Fragen und Themen zum Reiserecht

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com

    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-news@anwaltonline.org

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=RR

    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-news@anwaltonline.org

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=RR

    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=RR

    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com

    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2003 AnwaltOnline

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com