[AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2003]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2003 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Verweigerung der Fluggastabfertigung
Die Abfertigung des Fluggastes darf vom Luftfrachtführer
nicht allein aufgrund eines verspäteten Erscheinens am
Abfertigungsschalter verweigert werden, wenn der Ab-
fertigungsvorgang noch läuft. Eine Abfertigung von
Interessenten auf der Warteliste darf nur kurzfristig vor
Abflug erfolgen.LG Frankfurt, 15.07.1991 - Az: 2/24 S 344/90
>> Reiserücktritt bei Unwohlsein?
Da es sich bei einem Reiserücktritt aufgrund von Unwohlsein
nicht um eine unerwartete schwere Erkrankung handelt, tritt
die Reiserücktrittskostenversicherung nicht automatisch für
die Stornokosten ein. Dies gilt auch dann, wenn bei unklarer
Diagnose die Entscheidung, nicht zu verreisen, vernünftig
erscheint.AG Hamburg - Az: 13B C 333/01
>> Brillenträger aufgepaßt!
Bei einem Brillenerlust durch überschwappende Welle bei
Bootsfahrt vor Florida verursacht die Versicherte den
Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, wenn sie sich als
Brillenträgerin so nah am Bootsrand aufhält, daß eine Welle
- sei es auch eine starke Welle durch eine Sturmböe - die
Brille wegreißen kann.AG München, 10.11.1998, 113 C 30071/98
>> Veranstalter haftet für Hotel
Ein Reiseveranstalter muß Vertragshotels auf Mängel und
Sicherheitsrisiken hin prüfen, andernfalls kann der Ver-
anstalter haftbar gemacht werden, wenn eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht vorliegt.
Im vorliegenden Fall stürzte eine Holzpergola bei einer
Abend-Show auf die unter dieser stehenden Gäste. Eine
All-inclusive Urlauberin erlitt Prellungen, Schürfwunden
sowie eine schwere Gehirnerschütterung, wurde im Kranken-
haus behandelt und anschließend für mehrere Wochen krank
geschrieben.
Die Krankenversicherung forderte vom Veranstalter die
Übernahme der Kosten. Zu Recht, wie das Gericht entschied.
Aufgrund der unterlassenen Prüfung der Pergolabefestigung
lag eine Verkehrsicherungspflichtverletzung seitens des
Reiseveranstalters vor.AG Bad Homburg - Az: 2 C 272/02 [20]
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Zu kleines Hotelzimmer - Geld zurück
>> Flieger verpaßt, weil der Zug zu spät war...Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline DirektWeitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Saint-Tropez - zwischen VIPs und Starfotografen
Saint-Tropez war einst ein unverdorbenes Fischerdorf an der
Côte d'Azur. Wo Brigitte Bardot in den 50-er Jahren
Verkehrsstaus auslöste, als sie Shorts mit Vichy-Karos trug.
Wo heute Ferraris hinschwirren. Wo ich mich trotz 20 Jahren
Côte-d'Azur-Erfahrung (gern) blenden lasse. 100.000 Besucher
zur Hochsaison! Ihnen gegenüber stehen 6.000 Einwohner, die
von Juli bis August das Weite auf der atemberaubend schönen
Halbinsel von Saint-Tropez suchen. Oder in hübschen Nachbar-
dörfern wie Gassin und Ramatuelle Unterschlupf finden.
Derweil pflastern selbsternannte Künstler Saint-Tropez'
Quais mit feurigen Fischersfrauen in Öl. Im Vieux Port
docken Jachten an. Davor postiert sind grimmige Jungs, die
aufpassen, dass keiner mitfeiert, der nicht dazugehört.
Inmitten dieser VIP erfüllten Szene haben Benoît und Anne-
Violaine in einer für schnelle Autos zu engen Nebengasse ein
schlichtes Bistro eröffnet, Le Petit Charron. Bei Benoît haben
Fotografen Schussverbot. Und die Prominenz weiß das zu
schätzen. Benoîts aufrichtige Küche loben alle Gourmetbibeln.
Aber wichtiger ist, dass sich Saint-Tropez hier so
präsentiert, wie es einmal war: ein fröhliches Dorf, in dem
man Urlaub von den Zwängen und Eitelkeiten daheim macht.(C) 2003 travel24.com
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>> Geltung der Ferienreiseverordnung im Jahre 2003
Die Fahrzeitenbeschränkung für die in § 1 der Ferienreise-
verordnung genannten Fahrzeuge, d.h. für Lastkraftwagen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie für An-
hänger hinter Lastkraftwagen, gilt auch in diesem Jahr vom
1. Juli bis 31. August 2003.Die aktuellen Verbotsstrecken für das Samstagsfahrverbot
in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sind die folgenden:A1 Von Autobahnkreuz Leverkusen-West über Wuppertal,
Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und
von Anschlussstelle Oyten bis Horster DreieckA2/E30 Von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz
Hannover-OstA3 Von Oberhausener Kreuz bis Autobahndreieck Heumar,
von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahn-
kreuz NürnbergA4/E40 Vom Kirchheimer Dreieck bis Dreieck Dresden-Nord
A5 Von Hattenbacher Dreieck über Frankfurt, Karlsruhe
bis Autobahndreieck NeuenburgA6 Von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis
Autobahnkreuz Nürnberg-SüdA7 Von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschluss-
stelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Abzweig A 250 (nördlich
des Horster Dreiecks) über Horster Dreieck, Hannover,
Kassel, Hattenbacher Dreieck, Autobahnkreuz Biebelried,
Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis
zum Autobahnende bei AttleseeA8 Von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle
München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis
Anschlussstelle Bad ReichenhallA9/E51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck
Potsdam) bis Anschlussstelle München-SchwabingA10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der
Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havel-
land bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich
zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck
WerderA13/E55 Von Anschlussstelle Ortrand bis Dreieck Dresden-
NordA13/E36/E55 Vom Schönefelder Kreuz bis Autobahndreieck
SpreewaldA45 Von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener
Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter DreieckA61 Von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz
Koblenz bis Autobahndreieck HockenheimA81 Von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle
GärtringenA92 Von Autobahndreieck München-Feldmoching bis
Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz
Neufahrn bis Anschlussstelle ErdingA93 Von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle
ReischenhartA99 Von Autobahndreieck München-Eschenried über
Autobahndreieck München-Feldmoching und Autobahnkreuz
München-Nord bis Autobahnkreuz München-SüdA215 Von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle
BlumenthalA831 Von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Auto-
bahnkreuz StuttgartA980 Von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle
WaltenhofenA995 Von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz
München-SüdDas Verbot gilt außerdem für folgende Bundesstraßen außer-
halb geschlossener Ortschaften in beiden Fahrtrichtungen:B31 Von Anschlussstelle Stockach-Ost der A98 bis
Anschlussstelle Sigmarszell der A96E22 Stralsund bis Anschlussstelle Rostock Ost der A19
E251 Greifswald bis Berlin
Das Verbot gilt jeweils in beiden Fahrtrichtungen.
>> Hotelsterne
Die Aussagefähigkeit von Hotelsternen ist leider nicht so
groß, wie man eventuell hoffen mag. Der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband schreibt zwar zum einen ganz genau vor,
was bei wie vielen Sternen zu erwarten ist. Doch durch
Tests von Hotelprüfern kann ein Hotel auch zu seinen
Sternen kommen.Im Ausland ist die Situation ähnlich, und sicher ist der
deutsche Standard dort nicht anzuwenden. Ausschlag gibt der
örtliche Standard. Sollten Sie mit Ihrem Hotel nicht
zufrieden sein, so werden Sie es schwer haben aufgrund der
Sterneangabe im Prospekt einen Mangel geltend machen zu
können. Vielmehr sollten Sie die angegebenen Leistungen
prüfen. Denn diese gilt es zu erhalten.Sterne im Kataglog entsprechen allenfalls der Einstufung
Ihres Reiseveranstalters - verlassen Sie sich nicht darauf.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
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