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* AnwaltOnline - Reiserecht
Juni 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Verweigerung der Fluggastabfertigung
Die Abfertigung des Fluggastes darf
vom Luftfrachtführer
nicht allein aufgrund eines verspäteten
Erscheinens am
Abfertigungsschalter verweigert werden, wenn
der Ab-
fertigungsvorgang noch läuft. Eine Abfertigung
von
Interessenten auf der Warteliste darf nur
kurzfristig vor
Abflug erfolgen.
LG Frankfurt, 15.07.1991 - Az: 2/24 S 344/90
>> Reiserücktritt bei Unwohlsein?
Da es sich bei einem Reiserücktritt
aufgrund von Unwohlsein
nicht um eine unerwartete schwere Erkrankung
handelt, tritt
die Reiserücktrittskostenversicherung
nicht automatisch für
die Stornokosten ein. Dies gilt auch dann,
wenn bei unklarer
Diagnose die Entscheidung, nicht zu verreisen,
vernünftig
erscheint.
AG Hamburg - Az: 13B C 333/01
>> Brillenträger aufgepaßt!
Bei einem Brillenerlust durch überschwappende
Welle bei
Bootsfahrt vor Florida verursacht die Versicherte
den
Schaden durch grobe Fahrlässigkeit,
wenn sie sich als
Brillenträgerin so nah am Bootsrand
aufhält, daß eine Welle
- sei es auch eine starke Welle durch eine
Sturmböe - die
Brille wegreißen kann.
AG München, 10.11.1998, 113 C 30071/98
>> Veranstalter haftet für Hotel
Ein Reiseveranstalter muß Vertragshotels
auf Mängel und
Sicherheitsrisiken hin prüfen, andernfalls
kann der Ver-
anstalter haftbar gemacht werden, wenn eine
Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht vorliegt.
Im vorliegenden Fall stürzte eine Holzpergola
bei einer
Abend-Show auf die unter dieser stehenden
Gäste. Eine
All-inclusive Urlauberin erlitt Prellungen,
Schürfwunden
sowie eine schwere Gehirnerschütterung,
wurde im Kranken-
haus behandelt und anschließend für
mehrere Wochen krank
geschrieben.
Die Krankenversicherung forderte vom Veranstalter
die
Übernahme der Kosten. Zu Recht, wie
das Gericht entschied.
Aufgrund der unterlassenen Prüfung der
Pergolabefestigung
lag eine Verkehrsicherungspflichtverletzung
seitens des
Reiseveranstalters vor.
AG Bad Homburg - Az: 2 C 272/02 [20]
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>> Zu kleines Hotelzimmer - Geld zurück
>> Flieger verpaßt, weil der
Zug zu spät war...
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Weitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Saint-Tropez - zwischen VIPs und Starfotografen
Saint-Tropez war einst ein unverdorbenes Fischerdorf an der
Côte d'Azur. Wo Brigitte Bardot in den 50-er Jahren
Verkehrsstaus auslöste, als sie Shorts mit Vichy-Karos trug.
Wo heute Ferraris hinschwirren. Wo ich mich trotz 20 Jahren
Côte-d'Azur-Erfahrung (gern) blenden lasse. 100.000 Besucher
zur Hochsaison! Ihnen gegenüber stehen 6.000 Einwohner, die
von Juli bis August das Weite auf der atemberaubend schönen
Halbinsel von Saint-Tropez suchen. Oder in hübschen Nachbar-
dörfern wie Gassin und Ramatuelle Unterschlupf finden.
Derweil pflastern selbsternannte Künstler Saint-Tropez'
Quais mit feurigen Fischersfrauen in Öl. Im Vieux Port
docken Jachten an. Davor postiert sind grimmige Jungs, die
aufpassen, dass keiner mitfeiert, der nicht dazugehört.
Inmitten dieser VIP erfüllten Szene haben Benoît und
Anne-
Violaine in einer für schnelle Autos zu engen Nebengasse ein
schlichtes Bistro eröffnet, Le Petit Charron. Bei Benoît
haben
Fotografen Schussverbot. Und die Prominenz weiß das zu
schätzen. Benoîts aufrichtige Küche loben alle
Gourmetbibeln.
Aber wichtiger ist, dass sich Saint-Tropez hier so
präsentiert, wie es einmal war: ein fröhliches Dorf,
in dem
man Urlaub von den Zwängen und Eitelkeiten daheim macht.
(C) 2003 travel24.com
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*2* Das Thema des Monats
>> Geltung der Ferienreiseverordnung
im Jahre 2003
Die Fahrzeitenbeschränkung für die
in § 1 der Ferienreise-
verordnung genannten Fahrzeuge, d.h. für
Lastkraftwagen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über
7,5 t sowie für An-
hänger hinter Lastkraftwagen, gilt auch
in diesem Jahr vom
1. Juli bis 31. August 2003.
Die aktuellen Verbotsstrecken für das
Samstagsfahrverbot
in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sind die
folgenden:
A1 Von Autobahnkreuz
Leverkusen-West über Wuppertal,
Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle
Cloppenburg und
von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
A2/E30 Von Autobahnkreuz Oberhausen
bis Autobahnkreuz
Hannover-Ost
A3 Von Oberhausener
Kreuz bis Autobahndreieck Heumar,
von Mönchhof Dreieck über Frankfurter
Kreuz bis Autobahn-
kreuz Nürnberg
A4/E40 Vom Kirchheimer Dreieck bis Dreieck
Dresden-Nord
A5 Von Hattenbacher
Dreieck über Frankfurt, Karlsruhe
bis Autobahndreieck Neuenburg
A6 Von Anschlussstelle
Schwetzingen-Hockenheim bis
Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A7 Von Anschlussstelle
Schleswig/Jagel bis Anschluss-
stelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Abzweig
A 250 (nördlich
des Horster Dreiecks) über Horster Dreieck,
Hannover,
Kassel, Hattenbacher Dreieck, Autobahnkreuz
Biebelried,
Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck
Allgäu bis
zum Autobahnende bei Attlesee
A8 Von Autobahndreieck
Karlsruhe bis Anschlussstelle
München-West und von Anschlussstelle
München-Ramersdorf bis
Anschlussstelle Bad Reichenhall
A9/E51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck
Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
A10 Berliner Ring,
ausgenommen der Bereich zwischen der
Anschlussstelle Berlin-Spandau über
Autobahndreieck Havel-
land bis Autobahndreieck Oranienburg und
der Bereich
zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis
Autobahndreieck
Werder
A13/E55 Von Anschlussstelle Ortrand bis Dreieck
Dresden-
Nord
A13/E36/E55 Vom Schönefelder
Kreuz bis Autobahndreieck
Spreewald
A45 Von Anschlussstelle
Dortmund-Süd über Westhofener
Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter
Dreieck
A61 Von Autobahnkreuz
Meckenheim über Autobahnkreuz
Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
A81 Von Autobahnkreuz
Weinsberg bis Anschlussstelle
Gärtringen
A92 Von Autobahndreieck
München-Feldmoching bis
Anschlussstelle Oberschleißheim und
von Autobahnkreuz
Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
A93 Von Autobahndreieck
Inntal bis Anschlussstelle
Reischenhart
A99 Von Autobahndreieck
München-Eschenried über
Autobahndreieck München-Feldmoching
und Autobahnkreuz
München-Nord bis Autobahnkreuz München-Süd
A215 Von Autobahndreieck
Bordesholm bis Anschlussstelle
Blumenthal
A831 Von Anschlussstelle
Stuttgart-Vaihingen bis Auto-
bahnkreuz Stuttgart
A980 Von Autobahnkreuz Allgäu
bis Anschlussstelle
Waltenhofen
A995 Von Anschlussstelle
Sauerlach bis Autobahnkreuz
München-Süd
Das Verbot gilt außerdem für folgende
Bundesstraßen außer-
halb geschlossener Ortschaften in beiden
Fahrtrichtungen:
B31 Von Anschlussstelle
Stockach-Ost der A98 bis
Anschlussstelle Sigmarszell der A96
E22 Stralsund bis
Anschlussstelle Rostock Ost der A19
E251 Greifswald bis Berlin
Das Verbot gilt jeweils in beiden Fahrtrichtungen.
>> Hotelsterne
Die Aussagefähigkeit von Hotelsternen
ist leider nicht so
groß, wie man eventuell hoffen mag.
Der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband schreibt zwar zum
einen ganz genau vor,
was bei wie vielen Sternen zu erwarten ist.
Doch durch
Tests von Hotelprüfern kann ein Hotel
auch zu seinen
Sternen kommen.
Im Ausland ist die Situation ähnlich,
und sicher ist der
deutsche Standard dort nicht anzuwenden.
Ausschlag gibt der
örtliche Standard. Sollten Sie mit Ihrem
Hotel nicht
zufrieden sein, so werden Sie es schwer haben
aufgrund der
Sterneangabe im Prospekt einen Mangel geltend
machen zu
können. Vielmehr sollten Sie die angegebenen
Leistungen
prüfen. Denn diese gilt es zu erhalten.
Sterne im Kataglog entsprechen allenfalls
der Einstufung
Ihres Reiseveranstalters - verlassen Sie
sich nicht darauf.
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