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[AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2003]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                       Mai 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

>> Preisminderung, wenn die Airline gewechselt wird

 Muß ein Urlauber auf eine andere Fluggesellschaft aus-
weichen, so ist dies ein Reisemangel.
Im vorliegenden Fall wurde für eine Reise nach Thailand
nicht wie gebucht Cathay Pacific sondern China Air ver-
wendet. Die Ankunft war darüber hinaus 10 Stunden verspätet.
Der vorliegende Wechsel der Fluggesellschaft berechtige zu
einer Minderung des Reisepreises um 25%. Die Verspätung
rechtfertige ebenfalls eine Minderung.

AG Hamburg - Az.: 17a C 479/01

>> Hotelwechsel erzwungen - Schadenersatz?

 Ein Hotelwechsel gegen den Willen des Reisenden kann auch
dann legitim sein, wenn ein bestimmtes Hotel vom Reisenden
gezielt ausgesucht wurde.
Im vorliegenden Fall wollte der Reisende im betroffenen
Hotel mit Freunden gemeinsam Urlaub machen und hatte
hierzu eine Pauschalreise gebucht. Das Hotel war jedoch
überbucht, so daß dem Urlauber eine Umbuchung in ein anderes
Hotel angeboten wurde. Der Reisende lehnte den Vorschlag ab
und klagte auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Da
jedoch der gemeinsame Urlaub mit Freunden nicht Bestandteil
der Buchung war, war eine erhebliche Beeinträchtigung oder
gar Vereitelung der Reise nicht gegeben. Die Klage auf
Schadenersatz wurde abgewiesen.

AG Hamburg - Az.: 10 C 278/02

>> Wenn die gebuchte Rundreise einfach gekürzt wird

 Soll eine gebuchte Busrundreise eines Fernreisenden aus-
fallen und der Reisende in eine Tour mit einem reduzierten
Angebot umgebucht werden, so muß dies nicht immer hinge-
nommen werden.
Der Reisende kann ggf. zurück nach Deutschland fliegen, die
Reisekosten und Schadenersatz für nutzlos aufgewendete
Urlaubszeit verlangen.
Im vorliegenden Fall wurde den Reisenden nach ihrer Ankunft
in Australien mitgeteilt, dass deren gebuchte 11-tägige Rund-
reise ausfällt. Der Veranstalter bot an, in eine andere Tour
"einzusteigen", die die gleiche Route fuhr, jedoch 3 Tage
vorab gestartet war. Die Kläger lehnten das Angebot ab und
flogen zurück.
Daß die Kläger einschließlich der Weiterreise zu der alter-
nativen Bustour 4-5 Tage der 11-tägigen Reise verloren
hätten, sei diesen nicht zuzumuten gewesen. Das Gericht
verurteilte den Reiseveranstalter zur Rückzahlung der Reise-
kosten und zur Erstattzng des Preises der Linienflüge für den
Rückflug nebst Taxi- und Hotelkosten. Weiterhin sei
Schadensersatz i.H.v. EURO 72,00 pro Person für 3 Tage vor
Ort sowie für die 10 eigentlich in Australien zu ver-
bringenden Urlaubstage i.H.v. jeweils EURO 36,00 pro Person zu
zahlen.

LG Frankfurt - Az.: 2-19 O 233/02

>> Baulärm und spätere Reklamation

 Ein Reiseveranstalter ist zur Minderung des Reisepreises
bei Baulärm verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der
Reisende dies erst nach einigen Tagen nach Ankunft be-
mängelt. Solch eine späte Reklamation ist kein Indiz dafür,
daß an der Beseitung des Mangels kein Interesse besteht.
Wird daraufhin nicht für Abhilfe gesorgt, so besteht ein
Minderungsanspruch ab Reisebeginn.

LG Hamburg - Az.: 317 S72/01

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wenn das Essen eintönig ist...
>> Minderung und Entschädigung, wenn es zu dick kommt...

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99:
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Weitere Urteile

>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com

 Perlen der Costa Blanca

Die Costa Blanca hat sich in den vergangen Jahren zu einer
der beliebtesten Ferienregionen Spaniens entwickelt. Nicht
nur die breiten feinsandigen Strände und das ganzjährig
milde Klima mit seinen rund 300 Sonnentagen machen diese
Landschaft so attraktiv, sondern auch die vielen Möglich-
keiten, Interessen zu entfalten und gar neue Anregungen zu
finden. Ob Kunst und Kultur, die beeindruckende Flora, der
kulinarische Bereich, die Lebensart oder die traditionellen
Fiestas, alles ist sehr verlockend. Und wem Historisches
nicht ganz so viel bedeutet, dem kann das moderne Spanien
eine Menge Alternativen bieten: Es gibt wunderschöne Aus-
flugsziele, eine breite Palette von Sportangeboten, aber
auch ansprechende Shoppingmiles, Casinos und Amüsier-
betriebe, sowie Theater- und Konzertveranstaltungen und
aktuelle Ausstellungen von internationalem Niveau. Also
beste Voraussetzungen für Leute, die nicht nur Strand-
flirt, Sangria und Sonnenbrand genießen wollen.

(C) 2003 travel24.com

Reisen buchen Sie bequem bei travel24.com:
travel24.com

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*2* Das Thema des Monats

>> Sparreisen

Bei Sparreisen sind im Zeitpunkt der Buchung nur Zielgebiet
und Hotelkategorie bekannt, nicht jedoch das konkrete Hotel.
Diese kann der Veranstalter bis zur Ankunft des Reisenden
im Zielgebiet bestimmen, Zielgebiet (einschließlich zuge-
sagter Besonderheiten wie Skigebiet oder Strandnähe) und
Kategorie (Zahl der Hotelsterne) müssen den vertraglichen
Vereinbarungen entsprechen. Zu einem Umzug während des
Aufenthalts ist der Reisende ohne entsprechende Verein-
barung nicht verpflichtet. Ansonsten gelten alle Vor-
schriften des Reiserechts ohne Einschränkungen.

>> Gewinnreisen

Beim Antritt von Gewinnreisen ist besondere Aufmerksamkeit
geboten. Immer wieder werden angeblich gewonnene Reisen mit
so hohen Nebenkosten für den „Gewinner“ versehen, das der
Gesamtpreis der Reise noch über dem vergleichbarer ent-
geltlicher Angebote liegt. In diesen Fällen liegt eine
sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers vor, die gem.
§ 826 BGB zum Schadensersatz berechtigt. Auch kann die
Buchungserklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123
BGB angefochten werden.Im übrigen gelten für Gewinnreisen
die Vorschriften des Reiserechts ohne Einschränkung, wobei
sämtliche Rechte aus dem Reisevertrag dem Gewinner als
Reiseteilnehmer zustehen - also nicht etwa der Firma,
welche die Reise z.B. im Rahmen eines Preisausschreibens
ausgelobt hat. Der Gewinner kann auch gem. § 651b BGB
einen Ersatzteilnehmer stellen. Eine Auszahlung des
Reisepreises kann der Gewinner nur dann verlangen, wenn
ihm ein entsprechendes Wahlrecht ausdrücklich eingeräumt
worden ist.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> SARS - Stornierung von Reisen

Das Jahresabo Reiserecht erhalten Sie für EURO 22,99:
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*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   Beratung

3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu (ca. 60-90 Emails/Monat im Gesamtbereich). Zusätzlich
   gibt es viele exclusive Extras auf unseren Seiten.
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