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[AnwaltOnline - Reiserecht April 2003]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                     April 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

>> In Ferienfreizeiten sind nur ungefährliche Spiele
   erlaubt

 Betreuer von Ferienfreizeiten für Schulkinder dürfen nur
ungefährliche Spiele veranstalten. In einer solchen Freizeit
hatte ein 10 Jahre alter Schüler beim Hockeyspiel zwei
Schneidezähne verloren. Das Gericht verurteilte den Veran-
stalter der Freizeit zur Zahlung von 1500 Mark Schmerzens-
geld sowie zu Schadenersatz in unbestimmter Höhe für
eventuelle spätere Folgen der Verletzung.Das Gericht führte
aus: Die Eltern des Schülers hätten sich darauf verlassen
dürfen, dass in der Ferienfreizeit "nur ungefährliche Spiele
stattfinden, maximal Fußball. Die Verletzungsgefahr bei dem
Hockeyspiel mit einem Hartgummi-Puck und ohne Schutz-
kleidung sei für Veranstalter und Betreuer klar erkennbar
gewesen. Zwar könne es auch beim Fußball zu Verletzungen
kommen. Ein mit Luft gefüllter Lederball sei als Spielgerät
aber generell ungefährlich.

AG Frankfurt - Az: 30 C 340/02- 47

>> Unterlassene Rückbestätigung und pflichtwidriges Verhalten
   des Reiseveranstalters

Ein Mitverschulden gegenüber einer Pflichtwidrigkeit des
Reiseveranstalters tritt u.U. vollständig zurück. Dieser
kann sich nicht auf eine unterlassene Rückbestätigung des
Fluges durch den Reisenden berufen.

AG Wiesbaden, 20.9.2000 - Az: 93 C 2764/00-29

>> Reiseziel kurzfristig änderbar?

 Wird kurz vor Urlaubsbeginn das Reiseziel vom Veranstalter
wegen Hotelüberbuchung geändert, so muss dies nicht hinge-
nommen werden. Gegebenenfalls besteht sogar Anspruch auf
Schadensersatz aufgrund vertaner Urlaubszeit.
Im vorliegenden Fall erhielten die Kläger vier Tage vor
Urlaubsbeginn - 3 Tage vor Heiligabend - eine Nachricht des
Veranstalters, dass das vorgesehene Hotel überbucht sei.
Den Klägern wurde daraufhin angeboten, auf eine andere Insel
der Malediven auszuweichen. Am folgenden Tag lehnten die
Kläger dieses Angebot ab, weil sie die Insel bereits kannten
und ihre Ferien dort nicht verbringen wollten. Daraufhin
schlug der Veranstalter eine dritte Insel als Alternative
vor. Eine Klärung war jedoch kurz vor dem Wochenende - an
einem Freitag - nicht mehr möglich, so dass die Kläger die
Reise stornierten.
Die erfolgte Ablehnung der vorgeschlagenen Ersatzinsel war
vom Veranstalter hinzunehmen, nachdem die vertraglich
zusagte Reise vom Veranstalter aufgekündigt wurde. Eine
längere Prüfung, ob die gewünschte Alternativinsel möglich
ist, mussten die Kläger so kurz vor Weihnachten nicht ein-
räumen. Den Klägern wurde daraufhin Schadenersatz wegen
vertaner Urlaubszeit in Höhe von 3000 EUR zugesprochen.
Dies entsprach zirka 60 Prozent der geplanten Reisekosten.

OLG Celle - Az.: 11 U 1/02

>> Vorsicht, Stufe!

 1. Wird die Verkehrssicherngspflicht durch den Leistungs-
ergbringer vor Ort verletzt, so kann dies gleichzeitig eine
Verletzung der Fürsorge- und Obhutspflicht des Reiseveran-
stalters sein. Dieses berechtigt zur Minderung, da es sich
sodann um einen Reisemangel handelt.
Das Verschulden des Leistungserbringers wird in diesem Fall
dem Veranstalter zugerechnet und begründet die vertragliche
Haftung des Reiseveranstalters.

2. Wurde in einem Hotel eine Stufe angebracht, die aus einer
Gehrichtung nur schwer erkennbar war, so kann das Fehlen von
ausreichenden Markierungen auch im außereuropäischen Ausland
ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht sein.

OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - Az: 20 U 30/02

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>> Durchfahrt verboten!
>> Falsche Etage und zu schlappe Klimaanlage

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Weitere Urteile

>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com

 Sylt

 Wind, Wind, überall Wind. Nähert man sich der Insel Sylt,
wird man sofort von einer frischen Brise empfangen. Auf die
Frage, warum Sylt als Urlaubsziel ausgewählt wurde, kommt
dann auch oft die Antwort „Wegen des Klimas, der Luft“. Doch
nicht nur das gesunde Klima zieht die Menschen an, es ist
auch das Zusammenspiel von Wind, Wellen, Strand und Natur.
Doch Sylt heißt neben Watt und Surfen auch Fischbrötchen
und Scampis verspeisen, Radtouren und Promis-gucken.
Entdecken Sie die moderne „Inselhauptstadt“ Westerland, die
bisweilen umstrittenes, aber für Sylt unverwechselbares
Großstadtflair bietet. Kampen, der berühmteste Ort an der
Nordsee, präsentiert sich als Tummelplatz für die High
Society und überrascht gleichzeitig durch einen atem-
beraubenden Reichtum an Naturerlebnissen. Das „grüne Herz
der Insel“, Keitum, gilt als das schönste Dorf der Insel
und List, der nördlichste Ort Deutschlands, beeindruckt
durch spektakuläre Landschaft mit Wanderdünen, Wattwiesen
und der Heide.

(C) 2003 travel24.com

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*2* Das Thema des Monats

>> Irakkrieg - Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Im Auswärtigen Amt steht ein Bürgerservice-Telefon für
Reisehinweise unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
030 / 5000 2000
Weitere Informationen unter: www.auswaertiges-amt.de

Im Hinblick auf die Rechte des Reisekunden ist folgendes zu
beachten: Gibt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für
eine bestimmte Region heraus, kann die Reise sowohl vom
Veranstalter als auch vom Reisenden wegen höherer Gewalt
gekündigt werden. Dies gilt allerdings nur, sofern der
Gegenstand der Reisewarnung - hier also der Irakkrieg -
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war.

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Zweitpass kann für Reisen in den Nahen Osten hilfreich
   sein

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*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
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2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
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