[AnwaltOnline - Reiserecht März 2003]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht März 2003 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Unzulässige Preisänderungsklausel
Die in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preis-
änderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich,
wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reise-
bestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unver-
züglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon
in Kenntnis gesetzt." verstößt gegen das Transparenzgebot
des § 9 Abs. 1 AGBG und ist daher unwirksam.BGH, 19.11.2002, Az.: X ZR 253/01
>> Austauschschüler müssen die Regeln der Gastfamilie
befolgenDie Regeln der Gastgeberfamilie sind von Jugendlichen beim
Schüleraustausch respektvoll zu akzeptieren und zu befolgen.
Andernfalls können Sie gegebenenfalls vorzeitig nach Hause
geschickt werden. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem
Fall nicht.Im vorliegenden Fall hatte der Austauschschüler den Computer
seiner Gastgeberfamilie missbraucht, um Pornoseiten und
Pornofilme aus dem Internet zu laden. Um Geld zu verdienen,
wollte er diese über einen anderen Server anbieten. Da der
Jugendliche die Familie umgehend verlassen musste und nach
einem dreiwöchigen Aufenthalt bei einer Mitarbeiterin der
Organisation nach Deutschland geschickt wurde, verklagten
seine Eltern die Organisation zur Rückzahlung der Kosten.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da gegen die elementaren
Grundsätze eines Austauschprogramms verstoßen wurde. Eine
Verpflichtung, eine erneute Gastfamilie zu finden, bestand
nicht, da das Risiko bestand, dass auch dort gegen inner-
familiäre Regeln grob verstoßen würde.LG Frankfurt, Az: 2-19 O 87/02
>> Abflug eineinhalb Tage verspätetet - Schadensersatz
Da eine Abflugsverspätung von eineinhalb Tagen eine erheb-
liche Beeinträchtigung der Urlaubsreise darstellt, ist ein
Schadensersatzanspruch in einem solchen Fall gerechtfertigt.
Ist die Verspätung auf einen Organisationsfehler des Reise-
veranstalters zurückzuführen, so kann darüber hinaus für
zwei Tage eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden.
Im vorliegenden Fall hatte der Veranstalter eine falsche
Abflugzeit genannt. Daraufhin verpasste der Kläger den Flug,
sodass sich die Ankunft am Urlaubsort 44 Stunden verzögerte.
Das Gericht entschied, dass zwei Urlaubstage nicht bezahlt
werden müssen. Darüber hinaus sei eine Entschädigung in Höhe
von 100 DM für den immateriellen Schaden des Urlaubsver-
lustes angemessen.AG Hamburg-Blankenese - Az.: 508 C 136/02
>> Ausschlussfrist für deliktische Ansprüche unwirksam
Eine Klausel in AGB eines Reiseveranstalters, wonach An-
sprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der für reise-
vertragliche Ansprüche geltenden Ausschlussfrist von einem
Monat anzumelden sind, ist unwirksam.OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 23.1.2002 - Az.: 16 U 27/02
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>> Fluggesellschaft muss nicht vor Thrombosegefahr warnen
>> Strenge Aufklärungspflichten bei FallschirmspringerkursFür EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline DirektWeitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Bangkok - Metropole zwischen Tradition und Moderne
Bangkok wirkt für viele Besucher auf den ersten Blick
faszinierend und verwirrend zugleich. Unzählige Sehens-
würdigkeiten, davon allein ca. 400 Tempel, preisgünstige
Einkaufsmöglichkeiten, Tausende von Restaurants, die kuli-
narische Köstlichkeiten servieren, und ein vielfältiges
Nachtleben lassen die Herzen eines jeden Touristen höher
schlagen. Kein Zweifel, Bangkok gehört zu den aufregendsten
Metropolen Südostasiens. Gleichzeitig verlangt die Sechs-
Millionen Stadt ihren Besuchern auch einiges an Toleranz,
Stressresistenz und Geduld ab, denn es gibt kein konkretes
Stadtzentrum zur besseren Orientierung, außerdem liegen
viele Sehenswürdigkeiten so weit auseinander, dass die
Reise von A nach B zum reinsten Abenteuer wird, und nicht
zu vergessen der chaotische Verkehr, der meist in einem
einzigen riesigen Stau endet. Wer sich aber trotz aller
Widrigkeiten fallen lässt, um hinter die Fassade Bangkoks
zu schauen, wird ein ganz anderes Bangkok entdecken:
faszinierend, ursprünglich und ganz einfach fesselnd.
Erleben Sie mit uns den Charme und den Charakter dieser
ganz besonderen Stadt.Die gut verträgliche, leichte und gesunde Thai-Küche wird zu
den Besten der Welt gerechnet. Das milde Klima, fruchtbarer
Boden und das Meer haben eine unglaubliche Fülle an
Gewürzen, Obst, Gemüse und Meerestieren hervorgebracht,
deren Farbenpracht und Gerüche einen bei einem Gang durch
Bangkoks bunte Märkte in Entzücken versetzen. Gegessen wird
immer und überall. Auch an den Garküchen auf der Strasse
lässt sich prima speisen, insofern man vor Bananenblättern
als Geschirr nicht zurückschreckt. Aus Rücksicht auf den
Magen sollte man das Wasser, das zur Erfrischung gereicht
wird, lieber stehen lassen - ansonsten ist einem in der
Mehrzahl der Fälle Montezumas Rache sicher.(C) 2003 travel24.com
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>> Neue US-Einreisebestimmungen
Seit Anfang März untersucht US-Grenzpersonal alle Personen,
die in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen wollen,
auf die Mitführung radioaktiver Substanzen hin.
Der US-Zoll, die Einwanderungsbehörden und andere Ein-
richtungen wurden flächendeckend mit Detektoren ausge-
stattet, die aus ein bis zwei Metern Entfernung radioaktive
Strahlung entdecken könnten. Bereits nach den Terroran-
schlägen am 11. September waren diese Geräte vereinzelt zum
Einsatz gekommen.
Hintergrund der Maßnahme ist die zunehmende Sorge der US-
Behörden, Terroristen könnten strahlende Substanzen ins Land
schaffen und diese zum Bau so genannter "schmutziger" Bomben
verwenden.Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Geld zurück bei SchneemangelFür EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
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