[AnwaltOnline
- Reiserecht Oktober 2002]
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* AnwaltOnline - Reiserecht
Oktober 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Anfechtung der Reisebestätigung
Der Reiseveranstalter kann eine Reisebestätigung wegen
Irrtums anfechten, die infolge fehlerhafter Eingabe des
Buchungscodes in den Computer durch das eingeschaltete
Reisebüro einen zu niedrigen Reisepreis ausweist. Eine der-
artige Anfechtung hat zur Folge, dass ein Vertrag zu den
Konditionen der angefochtenen Reisebestätigung nicht zu-
stande kommt. Der Reisende kann die Durchführung der Reise
zu den Konditionen nicht verlangen.
AG Bad Homburg, Urt. v. 4.7.2001, Az.: 2 C 677/01-21
>> Unterbringung in unteren Etagen / Unzureichende
Klimatisierung
1. Wird ein Reisender im 2. Stock eines fünfstöckigen
Hotels untergebracht, obschon Unterbringung in einer der
oberen Etagen vereinbart war, rechtfertigt dies die
Minderung des Reisepreises für jeden Tag der Unterbringung
um 5% des Reisepreises. Hinzu kommt eine Minderung in Höhe
des hälftigen Tagesreisepreises für den Umzugstag in
das
obere Stockwerk.
2. Führt die Klimatisierung in einem Hotel auf Gran Canaria
zu einer Temperatur von immer noch 25,6 Grad, so kann
hieraus eine Minderung von 5% des Reisetagespreises abge-
leitet werden.
AG Bad Homburg, Urt. v. 11.6.2002, Az.: 2 C 718/02 (19)
>> Eigenmächtige Verlängerung des Hotelaufenthalt während
Pauschalreise
Verlängern Pauschalreisende den Aufenthalt am Urlaubsort
eigenmächtig durch Absprache mit dem Hotel, ist der Reise-
veranstalter nicht verpflichtet, den Rückflug in die Heimat
zu dem vom Reisenden gewählten späteren Termin zu gewähr-
leisten. Dies entschied das Amtsgericht Bad Homburg in
einem Fall, in dem der vom Reisenden gebuchte Urlaub auf
Kuba mit dem Rückflug am 14. Februar enden sollte. Die
Kläger verlängerten allerdings am Urlaubsort ihren Aufent-
halt um fünf Tage, obgleich der Reiseleiter sie darauf
hinwies, dass ein Rückflug zu dem vom Kläger gewählten
späteren Termin nur dann möglich sei, wenn im Flugzeug
noch
Sitzplätze frei sein sollten. Da dies letztlich nicht der
Fall war, konnten die Kläger erst am 23. Februar nach
Deutschland zurückfliegen. Ihre Schadenersatzklage wies das
Gericht als unbegründet ab, weil der beklagte Reiseveran-
stalter einen Rückflug am 19. Februar nicht geschuldet habe.
AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1985/01 (20)
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Weitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Nord - Thailand & Laos: Reise an den Rand der Zeit
Die Bergwelt im Norden Thailands verspricht Begegnungen mit
alten Traditionen und eine Reise an den Rand der Zeit. Das
pralle Leben überrennt jeden, der in Chiang Rai, der Haupt-
stadt von Thailands nördlichster Provinz, aus dem Flugzeug
steigt – ob beim Neujahrsfest "Songkran" im April, das mit
einer riesigen Wasserschlacht gefeiert wird, auf einem der
vielen Essensmärkte oder einfach nur im Straßengewühl
zwischen Mopeds und Tuktuks. Später, auf dem Weg zu den
Bergvölkern scheint die Stadt dann Lichtjahre entfernt.
Götter und Geister
Eine halbe Million Menschen zählen die "Chao Khao", die
Bergvölker, im Norden des Landes. Manche halten sich ver-
steckt, andere hat die Regierung zwangsumgesiedelt, um die
Brandrodung und den Opiumhandel in den Griff zu bekommen.
Die Meo, Yao, Lahu, Lisu, Akha und Karen sind Völker mit
eigenen Traditionen, Gesetzen und Geistern. Und mit eigenen
Geschichten, die seit Generationen erzählt werden: von A E
Ma, der Frau, die die Erde, und G’ui Sha, dem Mann, der den
Himmel erschaffen hat. Von Baum-, Berg-, Tal- und Wasser-
geistern, die Menschen krank machen und die man mit
Schweine- und Hühneropfern besänftigt.
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*2* Das Thema des Monats
>> Pflicht zur Anbringung des D-Schildes
Steuern deutsche Autofahrer ein Reiseziel
außerhalb der
Europäischen Union an, benötigen
sie für ihr Fahrzeug
weiterhin grundsätzlich das große
ovale D-Schild. Insofern
ist unerheblich, ob das Fahrzeug schon über
das neue Euro-
Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen
ver-
fügt, oder ob noch ein altes Kennzeichen
angebracht ist.
Eine Ausnahme bildet die Schweiz. Dort reicht
das kleine D
im Euro-Nummernschild aus.
Auch in den EU-Staaten besteht weiterhin
die Pflicht zur
Führung des D-Schildes, wenn an Auto
oder Motorrad noch die
alten polizeilichen Kennzeichen angebracht
sind. Reisende,
die ohne das vorgeschriebene Nationalitätenkennzeichen
gefasst werden, müssen teils empfindliche
Geldbußen ge-
wärtigen. So muss z.B. in Italien ein
Verwarnungsgeld von
60 Euro bezahlt werden, in Österreich
werden bis zu 35 Euro
fällig. In Tschechien schließlich
werden Autoreisende ohne
D-Schild um 15 Euro "erleichtert".
Von der vorbezeichneten Pflicht sind lediglich
diejenigen
Autofahrer befreit, deren Fahrzeug schon
über ein EU-
Nummernschild verfügt und die in eines
der 15 EU-Mitglieds-
länder reisen. EU-weit wird das alte
Länderkennzeichen
durch das Eurokennzeichen mit integriertem
blauen
Nationalitätszeichen ersetzt.
Im übrigen ist für das ovale D-Schild
eine Breite von 17,5
und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben.
Das
bedeutet, dass die im Handel erhältlichen
kleinen D-Schilder
ebenso wenig erlaubt sind wie Schilder mit
Landes- oder
Stadtwappen.
Quelle: ADAC
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