AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Reiserecht September 2002]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                 September 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

>> Schwerpunkt der Reise verändert

 Behält sich der Reiseveranstalter Änderungen des Reiseab-
laufes in den Allgemeinen Reisebedingungen vor, so dürfen
diese nur Details des Programms betreffen.
Im vorliegenden Fall buchte der Reisende eine Ägypten-Reise,
die eine 8-tägige Nilkreuzfahrt umschloß. Vor Ort wurde der
Reisende jedoch informiert, daß die Kreuzfahrt um 1 1/2 Tage
verkürzt wurde. Da die Dauer der Kreuzfahrt in Anbetracht
der Vielzahl von derartigen Angeboten ein entscheidendes
Kriterium für die Buchung sei, bestand ein Recht der
Minderung. Da aufgrund der Verkürzung zudem an 2 Tagen kein
Mittag- und Abendessen zur Verfügung stand, sei eine
Minderung von 80% für die betroffenen Tage angemessen.

AG Hamburg-Altona - AZ: 319 C 132/01

>> Anspruch auf nebeneinander liegende Plätze im Flugzeug?

Pauschalreisende haben keinen Anspruch darauf, nebeneinader
liegende Plätze im Flugzeug zu erhalten. Dies gilt auch bei
Familien mit Kleinkindern.
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger getrennte Sitzplätze
erhalten. Da üblicherweise die Plätze in der Reihenfolge
des Check-Ins vergeben werden und die Kläger zu den letzten
gehörten, die das Gepäck am Check-In Schalter aufgaben,
bestand kein Anspruch auf eine andere Sitzplatzverteilung.

AG Düsseldorf - AZ: 50 C 18568/01

>> Wegfall wichtiger Teile einer Pauschalreise

 Ein erheblicher Reisemangel besteht bei Ausfall wichtiger
Teile einer Pauschalreise. Dies gilt auch bei einer abge-
sagten speziellen Stadtrundfahrt und auch dann, wenn Flug
und Unterkunft im Vergleich dazu deutlich teurer sind.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin eine Parisreise mit
einer Führung "Erwandern der Stadt Paris zu Fuß mit einem
örtlichen Reiseführer" gebucht. Die Führung fiel jedoch aus,
die Klägerin erhielt 15% des Reisepreises erstattet, ver-
langte jedoch eine Minderung des restlichen Reisepreises um
28%. Das Gericht gestand Ihr diese zu, da die Reise im
erheblichen Umfang mangelhaft war. Der vorrangige Reisezweck
habe gerade in der Teilnahme an den Stadtspaziergängen
bestanden.

AG Frankfurt - AZ: 30C 2184/01

>> "Kerosin-Vorbehalt" - Reiseveranstalter muss Papiere
   aushändigen

 Die Aushändigung der Reiseunterlagen darf nicht verweigert
werden, wenn der sogenannte Kerosin-Zuschlag nur unter Vor-
behalt gezahlt wurde bzw. die Zahlung nur unter Vorbehalt
angeboten wurde. Hierbei ist maßgeblich, daß ansonsten ein
unzulässiger Druck auf die Reisenden ausgeübt würde, indem
der Eindruck vermittelt wird, daß der Zuschlag hingenommen
werde müsse.
Im vorliegenden Fall hatte der Reiseveranstalter gemäß
Urteilsspruch nicht nur unzulässigen Druck ausgeübt sondern
auch den falschen Eindruck vermittelt, daß mit einem Ver-
zicht auf den Vorbehalt etwaige spätere Rückzahlungsan-
sprüche ausgeschlossen würden. Dieses ist rechtlich jedoch
nicht korrekt.
 
OLG Frankfurt - AZ: 6 U 50/01

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Kaputte Fliesen im Hotelpool
>> Versprechungen in Reisekatalog - Haftungsgrund?

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline Direkt

Weitere Urteile

>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com

 Japan - schlaflos in Tokio

Vergangenheit trifft Zukunft
 
Die Hauptstadt verfügt über keinen einheitlichen Stadtkern,
sie besitzt mehrere Zentren, die entlang der Trasse liegen:
Shibuya, Shinjuku, Ikebukuro und Ueno zum Beispiel. Neben
der Ueno Station schlängelt sich die Ameyoko Straße. Ver-
kaufsstände reihen sich aneinander wie vor 40 Jahren, sind
überladen mit Taschen, Gemüse, T-Shirts und Meerestieren.
Ein ähnliches Flair wie Ueno verströmt Asakusa. Im Tempel-
bezirk am Rand des Sumida-Flusses finden die knipsenden
Touristen reichlich Motive des traditionellen Japans. Auf
der anderen Seite des Flusses wird die Vergangenheit von
der Zukunft abgelöst. Dort hat Designer Philippe Starck
dem Verwaltungsgebäude der Asahi-Brauerei ein Dach aufge-
setzt, das an eine mehrstöckige Schaumkrone erinnert. Am
Kai legt der Waterbus ab und fährt hinunter zur Bucht von
Tokio. Hier wächst ein Utopia den Wolken entgegen: Odaiba
heißt das aufgeschüttete Neuland, mit Parks und Strand-
promenaden, wilder Astro-Architektur und Einkaufspassagen.
Abends heißen die Hot Spots Shibuya, Harajuku, und Shinjuku.
Im 41. Stock des Shinjuku Park Tower etwa, in der Peak
Lounge, trinken die Gäste Cocktails zwischen Bambus-
sträuchern und Lampen aus handgeschöpftem Papier, und lassen
das Lichtermeer der Stadt in ihre Herzen strömen. Wenn dann
die Rechnung kommt - eine kleine Schale Limonengrastee für
50 Mark - verzieht niemand eine Miene. Dieser Ausblick war
es wert.

(C) 2002 travel24.com

Reisen buchen Sie bequem bei travel24.com:
travel24.com

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Schlechtes Essen und Servicemängel

Ist das Essen im gebuchten Hotel schlecht oder stimmt der
Service, den der Reisende billigerweise erwarten darf,
nicht, kann in der Regel der Reisepreis gemindert werden.

Kommen etwa ungenießbare oder gar verdorbene Gerichte auf
den Tisch, können Reisende 20 bis 30% des Reisepreises
zurückerstattet verlangen. Ist das Essen zu kalt, kann bei
Vollpension-Buchung unter Umständen eine Reisepreis-
minderung von 10% gerechtfertigt sein. In Einzelfällen
sprachen Gerichte dem Reisenden wegen verdorbenen Essens
auch schon einen Anspruch auf Rückerstattung des kompletten
Reisepreises zuzüglich Schadenersatz wegen nutzlos auf-
gewendeter Reisezeit zu. So gab etwa das Landgericht
Düsseldorf der Klage einer Reisenden statt, die sich an
einem Hotelbufett mit Salmonellen infiziert hatte
(Az.: 22 S 443/99). Wird dem Urlauber verschmutztes
Geschirr zugemutet, können bis zu 15% des Reisepreises
zurückverlangt werden. Wird nur ein Buffet geboten, ob-
schon der Katalog Service am Tisch versprach, ist bei
Vollpension ebenfalls eine Rückerstattung bis zu 15%
möglich. Schließlich urteilte das Amtsgericht Düsseldorf,
daß ein Reisender, der beim Abendessen im Hotel in eine
"Essensschicht" eingeteilt worden war, den Reisepreis um
10% mindern könne (Az.: 52 C 2500/01).

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Leitfaden für Wassersportler
 >> Falsche Versprechungen bei Kaffeefahrten
 >> Attest bei Reiserücktritt wegen Krankheit
 >> Ersatzunterkunft immer Reisemangel

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline Direkt

************************************************************

*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   Beratung

3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
   Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
   mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!

   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.

   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   AnwaltOnline Direkt

4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:

   Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR

   Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR

   Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR

   Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR

   Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR

   Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR

5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.

   Forum für Fragen und Themen zum Reiserecht

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com

    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-news@anwaltonline.org

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=RR

    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-news@anwaltonline.org

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=RR

    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=RR

    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com

    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Anwalt - Das Magazin und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben