|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Reiserecht Juli 2002]

************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                      Juli 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

>> Verspätete Rückkehr

 Eine Reisepreisminderung wegen verspäteter Rückkehr
scheidet jedenfalls dann nicht aus, wenn die zusätzliche
Reisezeit in diversen Flugzeugen auf einer anderen Rück-
flug-Route bzw. auf Flughäfen verbracht werden muss.

Amtsgericht Königstein, 26.3. 2001 - 21C 1585/00 (12)
Quelle: NJW RR 2002, 633

>> Vorverlegung des Rückfluges

 Wenn die Flugzeiten im Katalog nicht angegeben sind und im
Flugschein unter Änderungsvorbehalt mitgeteilt werden,
stellt die vor Verlegung des Rückfluges mit einer Charter-
maschine von 14:35 auf 6:10 bei einer Pauschalreise keinen
Mangel dar.

Amtsgericht Bad Homburg, 30.11.2000 - 2 C 3320/0 0 (18)
Quelle: NJW RR 2002, 636.

>> Wechsel der Fluggesellschaft

 Werden im Katalog eines Reiseveranstalters mehrere Flug-
gesellschaften genannt, so stellt dies noch keine Zu-
sicherung da, dass die Reise nur mit einer dieser Gesell-
schaften durchgeführt werden soll. Der Einsatz einer anderen
Fluggesellschaft berechtigt selbst dann, wenn die Flug-
leistung nicht mittleren Standard erreicht, bei einer Reise
in die Türkei für 2 Personen zu 2000 DM allenfalls zu einer
Minderung des Reisepreises um zehn Prozent. Eine Rücktritt
vom Reisevertrag kommt, weil die Beeinträchtigung nicht
erheblich ist, nicht in Betracht.

Amtsgericht Hamburg, Urt. vom 21.11.2001 - 10C 400/01.
Quelle: NJW RR 2002, 6. 38.
ebenso: Landgericht Bonn, Urt. vom 7.3.2001 - 5 S 165/0 0

>> Haftung des Veranstalters für ein Lawinenunglück

 Ein Lawinenunglück, das die Reisenden einer Skitouren-
Wanderwoche bei einem Anstieg auf einem Hang mit einer
Neigung nahe 40 Grad ereilt, stellt einen Reisemangel dar,
wenn die Touren in dem Katalog als " sichere, sanfte An-
stiege mit Genussabfahrten " beschrieben worden sind und
führt zu einer Haftung des Reiseveranstalters auf Schadens-
ersatz wegen Nichterfüllung wenn er die gesetzliche Ver-
mutung, dass er den Mangel zu vertreten habe, nicht wider-
legen kann. Der Entlastungsbeweis ist nicht geführt, wenn
die Bergführer, für die der Reiseveranstalter gem. § 278
BGB haftet, den Weg über den Hang durch einen Umweg hätten
vermeiden können, der einen Mehraufwand an Zeit von fünf
bis zehn Minuten gekostet hätte.

OLG München, Urt. vom 24.1.2002 - 8 U 2053/01
Quelle: NJW RR 2002, 694. (Leitsatz der Redaktion)

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Minderungsquoten und anderes
>> Unmissverständlicher Anspruch gegenüber Reiseveranstalter

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline Direkt

Weitere Urteile

>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com

 Ägypten - im Land der Pharaonen

 Ägypten - hinter diesem klangvollen Namen verbergen sich -
geschichtlich gesehen - Pyramiden, Pharaonen und die Sphinx,
denn vor etwa 5.000 Jahren entstand hier eine der ersten
Hochkulturen der Menschheitsgeschichte. Das faszinierende
Land hat aber wesentlich mehr zu bieten als "nur" kultur-
geschichtliche Zeugnisse aus vergangenen Zeiten. Der nord-
ostafrikanische Wüstenstaat lockt zum Beispiel Tauchfreunde
in sein legendäres Gebiet am Roten Meer, das zu den
schönsten Revieren überhaupt zählt. Die brodelnde Haupt-
stadt Kairo gehört zu den größten Metropolen der Welt und
auch einen Ausflug ins Gelobte Land, die Halbinsel Sinai
sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen. Trotz der
ständigen Entstehung moderner Siedlungen lassen die
Erinnerungen an biblische Ereignisse dieses Fleckchen Erde
in einem ganz besonderen und mysteriösen Licht erscheinen.
Wer lieber auf den Spuren der Pharaonen wandeln will,
sollte sich wie die gottähnlichen Könige auf eine Nil-
Kreuzfahrt begeben. Hier lernen Sie ägyptisches Leben
hautnah kennen und fühlen sich wie in einer anderen Zeit.
Das Reiseland Ägypten lässt keine Wünsche offen.

(C) 2002 travel24.com

Reisen buchen Sie bequem bei travel24.com:
travel24.com

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Ferienreisezeit gilt an Samstagen wieder ein Fahr-
verbot für schwere Lkw. Die Regelung sieht im Einzelnen
vor:

* Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamt-
gewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw
(Ausnahmen sind der Ferienreiseverordnung zu entnehmen, die
vollständig im Internet zur Verfügung steht.)

* Die Regelung gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum
31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.

* Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und
einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung
detailliert aufgeführt sind.

Autobahnen:

A 1 von Autobahnkreuz Leverkusen-West über Wuppertal,
Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und
von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck

A 2 / E 30 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz
Hannover-Ost

A 3 von Oberhausener Kreuz bis Autobahndreieck Heumar, von
Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz
Nürnberg

A 4 / E 40 vom Kirchheimer Dreieck bis Dreieck Dresden-Nord

A 5 von Hattenbacher Dreieck über Frankfurt, Karlsruhe bis
Autobahndreieck Neuenburg

A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Auto-
bahnkreuz Nürnberg-Süd

A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle
Hamburg-Schnelsen-Nord von Abzweig A 250 (Nördlich des
Horster Dreiecks) über Horster Dreieck, Hannover, Kassel,
Hattenbacher Dreieck, Autobahnkreuz Biebelried, Autobahn-
kreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum An-
schluss an B 309

A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle
München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis
Anschlussstelle Bad Reichenhall

A 9 / E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig / Autobahndreieck
Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing

A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der
Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havel-
land bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich
zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck
Werder

A 13 / E 55 von Anschlussstelle Ortrand bis Dreieck
Dresden-Nord

A 13 / E 36 / E 55 vom Schönefelder Kreuz bis Autobahn-
dreieck Spreewald

A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener
Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck

A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz
Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim

A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle
Gärtringen

A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschluss-
stelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis
Anschlussstelle Erding

A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle
Reischenhart

A 99 von Autobahndreieck München-Eschenried über Autobahn-
dreieck München-Feldmoching und Autobahnkreuz München-Nord
bis Autobahnkreuz München-Süd

A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle
Blumenthal

A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahn-
kreuz Stuttgart

A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle
Waltenhofen

A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz
München-Süd

Bundesstraßen:

B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis An-
schlussstelle Sigmarszell der A 96

E 22 Stralsund bis Anschlussstelle Rostock-Ost der A 19

E 251 Greifswald bis Berlin

 Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Das Verbot gilt nicht für:

1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender
bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstge-
legenen Entladebahnhof bis zum Empfänger,

2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade-
oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von
höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),

3. Beförderungen von
   a. frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
   b. frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
   c. frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen
      Fischerzeugnissen,
4. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer
3 stehen.

Quelle: BMVBW-Presseamt

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus
    Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline Direkt

************************************************************

*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   Beratung

3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
   Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
   mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!

   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.

   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   AnwaltOnline Direkt

4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:

   Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR

   Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR

   Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR

   Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR

   Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR

   Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR

5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.

   Forum für Fragen und Themen zum Reiserecht

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com

    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-news@anwaltonline.org

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=RR

    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-news@anwaltonline.org

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=RR

    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=RR

    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com

    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com