[AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2002]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2002 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Mit der Heißluftballonfahrt nicht zu lange warten!
Wird ein im Juni geschlossener Vertrag über die Durch-
führung einer Heißluftballonfahrt trotz Mahnung und Termin-
vorschlägen des Käufers der Tickets bis Ende Oktober nicht
erfüllt, so ist der Käufer - nach Fristsetzung und Ab-
lehnungsandrohung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.Amtsgericht Wolfsburg, Urt. vom 25.9.2000 - 12aC 131/00
Quelle: NJW - RR 2001, 1422>> Keine Hinweispflicht auf Einreisebestimmungen
Ein Reisebüro ist bei der Vermittlung einer Pauschalreise
nicht verpflichtet, von sich aus den Reisenden über die für
ihn geltenden Einreisebestimmungen des Zielstaates, z. B.
die in Indien bestehende Visumpflicht, aufzuklären.Landgericht Kleve, Urteil vom 10.8.2000 - 6 S 85/00
Quelle: NJW RR 2002, 557Anmerkung AnwaltOnline:
Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Informations-
pflicht des Reiseveranstalters. Diese ist in § 2 der Ver-
ordnung über die Informationspflichten von Reiseveran-
staltern geregelt. Das Gericht hatte vielmehr zu ent-
scheiden, ob entsprechende Informationspflichten auch das
Reisebüro treffen, das den Reisevertrag zwischen dem Veran-
stalter und den Reisenden vermittelt. Ob auch das Reisebüro
von sich aus auf Einreisebestimmungen hinweisen muss, ist
in der Rechtsprechung bislang streitig.>> Keine Hinweispflicht über Versicherungsschutz
Ein Sportlehrerverband, der ein Nichtmitglied zu einem
Fortbildungskurs im Schilaufen mitreisen lässt, haftet dem
Mitreisenden nicht für einen erlittenen Unfall, weil er für
den Reisenden - anders als für seine Mitglieder - keine Un-
fallversicherung vorhält. Insoweit besteht auch keine Hin-
weispflicht.OLG Celle, Urt. vom 29.11.2001 - 11U 70/0 1
Quelle: NJW RR 2002,559>> Wenn das Kind kein Bett hat
Gegenüber einem Reiseveranstalter, der bei einer Mexiko-
Flugreise für ein Ehepaar mit Kind das zugesagte Zustellbett
für das Kind nicht zur Verfügung stellen kann, kann eine
Minderung von 50 Prozent des auf das Kind entfallenden All
- inclusive - Preises geltendgemacht werden.Amtsgericht Kleve, Urteil vom 28.2.2001 - 35C 209/0 0
Quelle: NJW RR 2002, 562Weitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Abenteuer im Yunnan Express
Komfort ist anders: Die Lokomotive ist steinalt. Die Brücken
scheinen kurz vor dem Einsturz. Und statt weicher Polster
gibt's harte Holzbänke. Aber die Bahnfahrt von Vietnam nach
China zeigt Asien von seiner aufregendsten Seite.Hunderte von Reisenden drängen sich auf dem Bahnsteig von
Haiphong. Jeder will als erster in den blauen Yunnan Express
steigen. Der Bahnhof ist ein ockerfarbenes Gebäude mit roten
Schriftzügen und erinnert stark an die kleinen Stationen in
der französischen Provinz. Die alte Mikado, eine Dampfloko-
motive aus den fünfziger Jahren, stößt dicke Rauchwolken
aus. Ein lang anhaltender Pfiff gellt durch die Luft, dann
setzt sich der Zug schnaubend in Bewegung. Es geht auf eine
Reise, die an Faszination und Abenteuer kaum zu überbieten
ist. Von Haiphong, der Hafenstadt am Golf von Tonkin in
Nordvietnam wollen wir mit dem Yunnan Express über Hanoi bis
nach China fahren. Das ist mehr als eine Zugfahrt - es ist
fast schon eine Hin- und Rückreise zwischen dem Indochina
der Kolonialzeit und dem Vietnam der Moderne.(C) 2002 travel24.com
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>> Reisewarnungen
Das Auswärtige Amt warnt momentan vor Reisen in die unten
aufgeführten Länder.Tadschikistan vom 28.05.2002
Madagaskar vom 27.05.2002
Liberia vom 14.05.2002
Kongo / Demokratische Republik Kongo vom 26.04.2002
Angola vom 25.04.2002
Somalia vom 25.04.2002
Burundi vom 25.04.2002
Zentralafrikanische Republik vom 16.04.2002
Afghanistan vom 16.04.2002
Salomonen vom 26.03.2002
Haiti vom 11.03.2002Aktuelle Informationen zu Reisewarnungen können unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/ abge-
rufen werden.Hat das Auswärtige Amt für ein bestimmtes Land oder eine
bestimmte Region einen Sicherheitshinweis herausgegeben,
kommt in der Regel, sollte während der Reise tatsächlich
etwas passieren (Putsch, Aufstand etc.), eine Kündigung
wegen höherer Gewalt nicht in Betracht.>> Reiseabsage
Die Möglichkeit, die Reise abzusagen muss - abgesehen von
der Möglichkeit einer Absage wegen höherer Gewalt - im
Reisevertrag ausdrücklich und eindeutig vorgesehen sein
(§ 651a BGB). Dafür gelten aber folgende Voraussetzungen.Eine Absage der Reise durch den Veranstalter ist nur dann
zulässig, wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann,
weil eine im Reisevertrag vorausgesetzte Mindestteilnehmer-
zahl nicht erreicht wird.Hat der Veranstalter einen Reiseprospekt herausgegeben,
muss darin auf mögliche Absagen hingewiesen werden. An-
sonsten muss die Reisebestätigung den Hinweis enthalten.
Dazu gehören auch Angaben über eine etwaige Mindestteil-
nehmerzahl und den Zeitpunkt, bis zu dem eine Absage
möglich ist.Die Absageerklärung des Veranstalters muss dem Reisenden
unverzüglich zugehen, nachdem der Veranstalter von dem
Grund dafür Kenntnis erlangt hat. Eine Absageerklärung muss
der Reisende in jedem Fall innerhalb der im Reisevertrag
vereinbarten Frist vor Antritt der Reise erhalten.Bei einer Absage der Reise kann der Reisende vom Reise-
veranstalter verlangen, dass dieser ihm die Teilnahme an
einer anderen mindestens gleichwertigen Reise ermöglicht.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Veranstalter
in seinem Angebot eine entsprechende Reise ohne Aufpreis
führt.
Seinen Wunsch nach einer Ersatzreise muss der Reisende dem
Veranstalter gegenüber unverzüglich erklären, nachdem ihm
die Absage bekannt gegeben worden ist.Bei einer unberechtigten Absage macht sich der Veranstalter
dem Reisenden gegenüber schadensersatzpflichtig (§ 651f
BGB). Bei einer berechtigten Absage erlöschen die gegen-
seitigen Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag; der
Reisende erhält eine etwaige Anzahlung zurück.Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
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