[AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2002]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2002 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Reisevertrag
Rechtzeitigkeit des Eingangs einer per Telefax übermittelten
Anspruchsanmeldung)Bestehen aufgrund der innerbetrieblichen Organisations-
struktur in verschieden Abteilungen eines Reiseunternehmens
unterschiedliche Arbeitszeiten, beurteilt sich die Recht-
zeitigkeit des Eingangs einer per Telefax übermittelten
Anspruchsanmeldung nicht nach den Bürozeiten der zuständigen
Abteilung, sondern nach der für Betriebsfremde erkennbaren
Erreichbarkeit des Unternehmens.AG KLEVE 11. Mai 2001 - 3 C 52/01
Quelle: RRa 2001, 142-143 (red. Leitsatz und Gründe)
>> Verlegung des Abflugs um 13 Stunden
1. Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reise-
veranstalters enthaltener Änderungsvorbehalt hinsichtlich
der Flugzeiten ist wirksam, wenn es sich um eine unerheb-
liche Änderung einer unwesentlichen Reiseleistung handelt.2. Die Verlegung des Abflugs um 13 Stunden ist unerheblich,
solange der Charakter des Anreisetages unverändert bleibt.AG KLEVE, 10. Mai 2001 - 35 C 71/01
Quelle: RRa 2001, 144-145 (red. Leitsatz und Gründe)
>> Reisepreisminderung
Abbruch der Reise; Minderung für die Unterbringung in einem
Ersatzhotel, eine lautstarke Klimaanlage, Verpflegungs-
defizite und Bautätigkeiten in der Außenanlage1. Bricht der Reisende unberechtigterweise die Reise vor-
zeitig ab, weil der Reiseveranstalter gerügte Mängel während
des Urlaubsaufenthaltes nicht beseitigt hat, und werden die
Mängel auch nach der vorzeitigen Abreise nicht beseitigt,
bezieht sich die aus den Reisemängeln ergebende Minderung
des Reisepreises auf den gesamten Urlaubszeitraum.2. Wird der Reisende auf seine Rüge hin aus dem gebuchten
und zunächst angewiesenen Hotel in einem anderen Hotel
untergebracht, ist wegen der damit verbundenen Beein-
trächtigung eine Minderung des Tagesreisepreises um 30%
gerechtfertigt. Die Unterbringung in einem anderen als dem
gebuchten Hotel berechtigt außerdem zu einer (weiteren)
Minderung des Reisepreises um 10%.3. Hat die Klimaanlage im Zimmer des Reisenden ein laut-
starkes Betriebsgeräusch, ist der Reisepreis um 5% zu
mindern.4. Fehlen jegliche Obst- und Gemüsesorten, ist dies ein
relevantes Defizit bei der Bereitstellung der Verpflegungs-
leistung, die bei einer All-Inclusive-Reise mit 10% zu
bewerten ist.5. Geringfügige Auswirkungen von Bauarbeiten in der Außen-
anlage berechtigen zu einer Minderung des Reisepreises um
10%.AG Kleve - 6. April 2001 - 36 C 47/01
Quelle: NJW-RR 2001, 1560-1562 (red. Leitsatz und Gründe)
>> Der Veranstalter haftet für eine falsche Auskunft.
Es stellt eine positive Vertragsverletzung des Reisever-
anstalters dar, wenn er dem Kunden eine Reiserücktritts-
kostenversicherung bis zum Ende des Hauptprogramms ver-
spricht, dann jedoch nur die Mehrkosten einer vorzeitigen
Rückreise versichert.Das vermittelnde Reisebüro hat für die Weitergabe der
Information des Veranstalters nicht einzustehen.OLG Celle, 26. April 2001 - 11 U 117/00
Quelle: RRa 2001, 149-151 (red. Leitsatz und Gründe)
Weitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Dänemark maritim - Traumstrände sind so nah
Wer an Traumstrände denkt, denkt vermutlich zuerst an die
Karibik oder die Südsee. Dabei liegen sie direkt vor der
deutschen Haustür: in Dänemark. Mag sein, dass die Wasser-
temperaturen von Nord- und Ostsee etwas niedriger sind als
auf Jamaika oder Tahiti, die Strände koennen sich jedoch
locker mit jedem der Welt messen.
Kilometerlang, feinsandig und schneeweiss oder goldfarben
- so sind die Küsten Juetlands und der meisten der über 400
dänischen Inseln.Das macht Dänemark zum idealen Platz fuer einen ab-
wechslungsreichen, maritimen Urlaub. Ob Sie sich nun beim
Sonnen, Baden oder Sandburgbauen mit der Familie entspannen
möchten, in der für diese Breiten ungewöhnlich warmen
"dänischen Südsee" segeln oder Ihr Geschick beim Wellen-
reiten unter Beweis stellen. Wer gelegentlich festen Boden
unter den Füssen mag, findet im Hinterland hinreissend
schöne Dünenlandschaften und herrlich duftende Wälder zum
Wandern und Spazieren gehen, sowie verträumte Doerfer,
Städte und Schlösser zum Besichtigen. Ihrer Fantasie sind
keine Grenzen gesetzt. Besuchen Sie die Küsten Dänemarks
und überzeugen Sie sich, wie nah Traumstrände sein koennen.(C) 2001 travel24.com
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>> Wie lese ich einen Reiseprospekt?
Der Reiseprospekt soll der zuverlässigen Information des
Reisenden über die Einzelheiten der Reise dienen. Die darin
enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter verbindlich,
das heißt, sie werden Bestandteil des Reisevertrags.
Deshalb hat der Reisende einen Anspruch darauf, dass die im
Prospekt enthaltenen Angaben klar formuliert und voll-
ständig sind und der Wahrheit entsprechen. Der Reisever-
anstalter muss sich an seinen Katalogangaben festhalten
lassen. Abweichungen der Wirklichkeit von den Prospektan-
gaben stellen einen Reisemangel dar, wenn sie wesentlich
sind. Die Mindestangaben, die ein Prospekt enthalten muss,
sind in § 1 InfVO aufgeführt.Klarheit der Prospektangaben bedeutet, dass sie nach
Schriftbild und -größe gut lesbar sind und sich nicht an
versteckter Stelle befinden. Wahrheit der Angaben bedeutet,
dass sich der Reisende ein zutreffendes Bild von der Reise,
insbesondere auch von den Verhältnissen am Reiseziel machen
kann.Auch ungünstige Umstände müssen genannt werden. Dabei kommt
es bei Beurteilung, ob eine Formulierung hinreichend
eindeutig ist, auf die Sicht eines vernünftigen Kunden an.
Unklarheiten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters, da er
ja für den Inhalt des Prospekts verantwortlich ist.Bei zahlreichen üblichen Formulierungen haben die Gerichte
inzwischen entschieden, ob sie zulässig sind oder eine
unerlaubte Verschleierung der tatsächlichen Umstände dar-
stellen.Beispiele für nicht erlaubte Formulierungen
- Haus in zentraler Lage für Verkehrslärm
- Haus in verkehrsgünstiger Lage für Verkehrslärm
- Aufstrebender Ferienort für Baulärm in der Nachbarschaft
- Neu eröffnetes Hotel für Nicht abgeschlossene Bauarbeiten
- Kurzer Transfer zum Flughafen für benachbarten stark
frequentierten Militär- und Zivilflugplatz
- Werbefahrt für VerkaufsreiseBeispiele für erlaubte Formulierungen
- Hotel für Unternehmungslustige = Lärmbelastung etwa durch
benachbarte Diskothek
- Jugendliches Publikum = Nichts für Ruhesuchende
- Sauber und zweckmäßig = wenig Komfort
- Meerseite = kein unmittelbarer Blick zum Meer
- Strand = auch Kiesstrand
- Idyllische Lage = Einkaufs- und Vergnügungsmöglichkeiten
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