[AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2001]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2001 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
* ISSN: 1511-8975 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Kein Babykörbchen im Flugzeug
Wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden die falsche
Auskunft erteilt, bei einem Flug von Frankfurt nach
Mauritius befinde sich eine Sitzreihe mit Babykörbchen im
Flugzeug und der Reisende deshalb keine Möglichkeit hat,
sein Baby während des Fluges in einem Korb abzulegen,
steht ihm ein Schadensersatzanspruch von 5% des Reise-
preises zu.Amtsgericht München, Urteil vom 17. 4.2001 - 111 C 1778/01
Quelle: NJW RR 2001,1497>> Reiserücktrittskostenversicherung - Informationen müssen
stimmenEin Reiseteilnehmer hatte für sich und seine Ehefrau eine
vierwöchige Schiffsreise mit Anflug und Rückflug gebucht. Am
fünften Tag der Schiffsreise musste diese wegen eines Todes-
falls in der Familie abgebrochen werden. Der Reiseteilnehmer
verlangte vom Reiseveranstalter und der Versicherung Ersatz
der gesamten Reisekosten. In der Informationsschrift, die
der Reiseteilnehmer vom Veranstalter erhalten hatte, hieß es
in Bezug auf die Reiserücktrittskostenversicherung u. a.:
" eine Reiserücktrittskostenversicherung, die mit der Rück-
reise des Hauptprogramm das endet, haben wir für Sie abge-
schlossen ". Tatsächlich bestand nur eine Versicherung bis
zum Antritt der Reise und bei vorzeitiger Rückreise hin-
sichtlich der dadurch verursachten Mehrkosten.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Reiseteil-
nehmer die ihm erteilte Information so habe verstehen
dürfen, dass er bis zum Rückflug versichert sei. Diese
falsche Information stelle eine schuldhafte Pflichtver-
letzung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar,
so dass dieser dem Teilnehmer zum Schadensersatz ver-
pflichtet sei. Der Reiseteilnehmer habe es im Vertrauen auf
die ihm erteilte Information unterlassen, eine weiter
gehende Versicherung abzuschließen. Der Schaden erstrecke
sich allerdings nicht auf die gesamten Reisekosten, sondern
nur auf die Erstattung derjenigen Reiseleistungen, die wegen
des Reiseabbruchs nicht wahrgenommen wurden.OLG Celle, Urteil v. 26.4.2001 - 11 U 117/00
Quelle: NJW RR 2001, 1558>> Minderungssätze beim AG Kleve
Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel: 10%
Tagespreisminderung am Tag des Hotelwechsels: 30%
Klimaanlage zu laut: 5%
Fehlendes Obst und Gemüse: 10%
Bautätigkeit an der Außenfassade: 5%
Die Mängel berechtigen nicht zur Kündigung des Reise-
vertrags. Wird die Reise dennoch - unberechtigterweise - ab-
gebrochen, kann der Reisende den Reisepreis für den gesamten
Buchungszeitraum mindern, wenn der Veranstalter die Mängel
auf Rüge des Reisenden hin nicht beseitigt oder die Mängel
auch im Prozess noch bestreitet.AG Kleve, Urteil v. 6.4.2001 - 36 C 47/01
OLG Celle, Urteil v. 26.4.2001 - 11 U 117/00
Quelle: NJW RR 2001, 1560>> Schmerzensgeld an Thrombose-Patienten ?
Die Klage auf Schmerzensgeld gegen die Lufthansa aufgrund
einer Reise-Thrombose bedingt durch Langstreckenflüge der
Lufthansa wurde zurückgewiesen, da genügend Bewegung an Bord
eine Vermeidung ermöglicht hätte.LG Frankfurt - 2-21 O 54/01 (nicht rechtskräftig)
Weitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Budapest - Königin der Donau
Die ungarische Hauptstadt Budapest besticht mit einem ver-
führerischen Zusammenspiel von Tradition und Moderne, von
mittelalterlichem Charme und Grossstadtflair. Buda und Pest,
die erst im Jahr 1873 vereinigten Schwesterstädte, liegen
rechts und links der Donau und gelten heute als die beiden
zentralen Stadtteile Budapests. Das historische Buda beein-
druckt mit dem majestätischen Burgpalast und der prächtigen
Fischerbastei, waehrend in Pest pulsierende Einkaufsstraßen
das moderne Leben repräsentieren.Eindrucksvolle Verbindung ist die imposante Kettenbrücke,
eines der Wahrzeichen Budapests. Erholsame Stunden ver-
sprechen eine Reihe traditionsreicher Thermal-Badehäuser und
grüne Oasen wie die Margareteninsel oder das Stadtwäldchen.
Paradies für Shopping-Fans: Dank der niedrigen Preise können
Sie in der Donaumetropole noch richtige Schnäppchen machen.
Den perfekten Abschluss für einen Einkaufstrip oder eine
Sightseeing-Tour bildet der Besuch eines nostalgischen
Kaffeehauses oder eines typisch ungarischen Restaurants.(C) 2001 travel24.com
Reisen nach Budapest buchen Sie bequem bei
travel24.com************************************************************
>> Insolvenzsicherung
Nach den jüngsten Insolvenzen von Fluggesellschaften stellen
sich viele Reisende, deren gebuchte Flüge zwar bezahlt,
indes nicht mehr durchgeführt wurden, die Frage, ob und
bejahendenfalls wie sie das verauslage Geld wiederbekommen
können.Um zunächst ein weitverbreitetes Missverständnis auszu-
räumen: Fluggesellschaften unterliegen - im Gegensatz zu
Reiseveranstaltern - nicht der Pflichtversicherung gegen
Insolvenz. Demnach hat der geschädigte Fluggast auch keinen
Anspruch gegen eine Versicherung.Zu unterscheiden sind sodann folgende Fälle:
1. Der Reisende hat einen Luftbeförderungsvertrag mit einer
Fluggesellschaft abgeschlossen.Wird die Fluggesellschaft insolvent und kann der Reisende
daher etwaige Ansprüche gegen sie nicht durchsetzen, so
können diese Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet
werden. Auskunft über den Insolvenzverwalter, bei dem die
Formblätter für eine Anmeldung angefordert werden können,
erteilt das zuständige Insolvenzgericht. Zuständig ist das
Amtsgericht, bei dem die jeweilige Fluggesellschaft in das
Handelsregister eingetragen ist.
Chancen, eine Forderung tatsächlich im Insolvenzverfahren
realisieren zu können, bestehen allerdings in der Regel
nicht, da der Reisende keine bevorrechtigte Gläubiger-
stellung innehat. Die Anmeldung zur Forderungstabelle zieht
indes keine Kosten nach sich, so dass eine bestehende
Forderung vorsichtshalber trotz der geringen Chancen auf
Zuteilung einer Quote angemeldet werden kann.2. Der Reisende hat einen Vertrag mit einem Reiseveran-
stalter abgeschlossen, der neben anderen Reiseleistungen
wie Hotel etc. auch einen Flug umfasstFällt der Flug in diesem Fall wegen Insolvenz der Flugge-
sellschaft aus und erleidet der Reisende hierdurch einen
Schaden, so richten sich seine Ansprüche von vornherein
gegen den Reiseveranstalter als seinen Vertragspartner.
Vertragliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft stehen
dem Reisenden hier ohnehin nicht zu.Den Schaden trägt dann letztlich der Reiseveranstalter,
dessen Vertragspartner die Fluggesellschaft ist.Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Durchsetzung reisevertraglicher AnsprücheFür DM 3,75 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline Direkt************************************************************
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie.2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
Informationen.Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
Website lösen können.
Beratung3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
Seiten. Für nur DM 44,95 (EURO 22,99) / Jahr entgeht Ihnen
nichts mehr - und das sind noch nicht mal 3,75 DM im Monat!Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
Direkt haben, erfahren Sie unter
AnwaltOnline Direkt4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:Arbeitsrecht - mailto:join-AR-news@anwaltonline.net
Mietrecht - mailto:join-news@anwaltonline.com
Familienrecht - mailto:join-FR-news@anwaltonline.com
Betreuungsrecht - mailto:join-news@anwaltonline.net
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.Forum für Fragen und Themen zum Reiserecht
*************************************************************4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
Verbesserungsvorschlag zu machen:
mailto:kontakt@anwaltonline.comUm das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-news@anwaltonline.orgoder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=RR
Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
mailto:join-news@anwaltonline.orgoder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=RR
Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=RRFür Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
mailto:sales@anwaltonline.comInhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
Webseite.
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage************************************************************
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com