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[AnwaltOnline - Reiserecht September 2001]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                 September 2001 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Länderbericht

*2* Das Thema des Monats

*3* Neues bei AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

*1* Interessante Urteile & Länderbericht

>> Auslandskrankenversicherung - Rücktransport aus der
   Antarktis

 In der Auslandskrankenversicherung sind die Kosten des
Rücktransports an den vor Beginn des Versicherungsvertrages
bestehenden ständigen Wohnsitz des Reisenden zu erstatten,
wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, eine ausreichende
Versorgung am Unfallort - im entschiedenen Fall war es die
Antarktis - nicht gewährleistet ist und die Notwendigkeit
des Rücktransports ärztlich angeordnet ist. Der
Versicherungsnehmer kann nicht darauf verwiesen werden, dass
am Ort einer im Zuge des Rücktransport gewährten Kranken-
versorgung - im entschiedenen Fall war es Santiago de Chile-
eine dem Heimatort vergleichbare ärztliche Versorgung
möglich gewesen wäre.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.8.2000 - 7U 186/99
Quelle: NJW RR 2001, 531

>> Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht besser

 Wegen folgender Reisemängel billigte das Gericht dem
Urlauber einen Minderungsanspruch von 25% des Reisepreises
zu:

- In einem Mittelklassehotel in der Türkei wurden bei den
Reisenden tägliche Taschenkontrollen durchgeführt bzw.
wurden entsprechende Versuche unternommen. Auf die
Möglichkeit von Kontrollen war im Katalog hingewiesen
worden.
- Im Hotelzimmer traten mehrfach Ameisen auf.
- Ein zugesagtes Zustellbett fehlte.

In derselben Entscheidung wurde eine Klausel der Reise-
bedingungen, in der sich der Veranstalter die Erhöhung des
Reisepreises um einen Kerosinzuschlag vorbehalten hatte, für
unwirksam erklärt.

AG Kleve, Urt. v. 3.11.2000 - 3 C 346/00
Quelle: NJW-RR 2001, 1062

>> Fischvergiftung

 Erkrankt ein Reisender nach einer Fischmahlzeit im Hotel,
weil der verabreichte Fisch mit Cinguatoxin belastet war und
kann er wegen der erheblichen Krankheitserscheinungen
(Schüttelfrost, Erbrechen, Nahrung besteht nur aus trockenem
Toastbrot) das Hotel nicht verlassen, kann er für die davon
betroffenen Tage den anteiligen Reisepreis zu 100% mindern.
Ist er in seiner Bewegungsfreiheit und Nahrungsauswahl nicht
beschränkt, kann jedoch nicht baden, kommt eine Minderung um
80% in Betracht.

Allein der Umstand, dass der Reiseveranstalter nicht vor den
Risiken des Fischverzehrs in der Karibik begründet kein
Verschulden an der Erkrankung, so dass dem Reisenden über
die Minderung hinaus kein Schadensersatzanspruch zusteht.

LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2000 - 22 S 335/99
Quelle: NJW-RR 2001, 1063

>> Wenn es am Schalter zu langsam geht

Wenn ein Reisender, der sich 1 Stunde und 40 Minuten vor dem
planmäßigen Abflug seiner Maschine am Check-In-Schalter der
Fluggesellschaft einfindet und wegen der Zahl der dort
Wartenden nicht mehr rechtzeitig vor dem Abflug abgefertigt
werden kann, kann er vom Veranstalter als Schadensersatz die
Kosten des Ersatzflugs zum Urlaubsort verlangen.

AG München, Urt. v. 6.7.2000 - 113 C 1852/00
Quelle: NJW-RR 2001, 1064

Weitere Urteile

>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com

 Dominikanische Republik - eine karibische Entdeckung

Blaues Meer, lange Sandstrände, Kokospalmen, täglich Sonnen-
schein - jährlich zieht es an die drei Millionen Touristen
in die Dominikanische Republik. Aber die "Dom. Rep." ist
viel mehr als nur ein billiges Pauschalreiseland. Sie ist
ein Land mit lebensfrohen Menschen, landschaftlichen
Highlights, kulturellen Sehenswürdigkeiten, einer leckeren
Küche und heissen Rhythmen - mischen Sie sich auf einer der
vielen Fiestas unters Volk und der eine oder andere zeigt
Ihnen bestimmt, wie man die landestypische Merengue tanzt.
Verbringen Sie schöne Tage am Strand, planschen Sie im und
unter Wasser, aber machen Sie sich auch mal auf zu einer
Erkundungstour durch das Land, in schöne Kolonialstädte
oder reizvolle Nationalparks.
Erleben Sie die Dominikanische Republik als eine
wunderschöne Karibikinsel, die viel mehr zu bieten hat als
Touristenhochburgen und reservierte Liegestühle

(C) 2001 travel24.com

Reisen in die Dominikanische Republik buchen Sie bequem bei
travel24.com

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*2* Das Thema des Monats

 >> In welchen Fällen kann ich von der Reise zurücktreten
    und was kostet das?

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von
Gründen von der Reise zurück treten (§651i BGB).
Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall seinen
Anspruch auf den Reisepreis; eine etwaige Anzahlung ist
zurück zu zahlen.
Der Veranstalter kann allerdings vom Reisenden eine
angemessene Entschädigung verlangen. Sie errechnet sich so,
dass vom Reisepreis zum einen das abgezogen wird, was der
Veranstalter durch die Nichtteilnahme erspart (z.B.
Verpflegungskosten). Abgezogen werden auch Einnahmen, die
der Veranstalter durch anderweitigen Verkauf der Reise oder
einzelner Reiseleistungen einnimmt. Wichtig ist dabei, dass
der Veranstalter im Prozessfall die Angemessenheit der
Entschädigung und damit auch beweisen muss, dass ihm eine
anderweitige Verwertung der Reise nicht möglich war.
Zulässig ist eine im Reisevertrag vorgesehene
Pauschalierung der Rücktrittsentschädigung mit einem
Prozentsatz des Reisepreises. Dabei ist es auch möglich,
dass der Veranstalter sich vorbehält, nach seiner Wahl
entweder die Pauschale oder eine konkret berechnete höhere
Entschädigung zu verlangen. Die Stornopauschale muss ange-
messen sein, sonst ist die Vereinbarung unwirksam. Ob dies
der Fall ist, ist danach zu beurteilen, welche Aufwendungen
der Veranstalter in der jeweiligen Reiseart üblicherweise
erspart (z.B. Flugpauschalreise oder Ferienwohnung).

Bei Flugpauschalreisen hält die Rechtsprechung folgende
Pauschalsätze für erlaubt:
     15%     bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn
     20%     bei Rücktritt ab dem 29. bis zum 22. Tag
     30%     bei Rücktritt ab dem 21. bis zum 15. Tag
     45%     bei Rücktritt ab dem 14. bis zum 7. Tag
     55%     bei Rücktritt ab dem 6. Tag

     Nicht erlaubt sind folgende Pauschalsätze:
     35%     bei Rücktritt bis zum 41. Tag (Ferienhaus)
     50%     bei Rücktritt ab dem 40 Tag (Ferienhaus).
     80%     bei Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn
     100%   bei Rücktritt unmittelbar vor Reisebeginn

Der Veranstalter kann überhaupt keine Stornoentschädigung
verlangen, wenn die Reise wegen höherer Gewalt abgesagt wird
(§651j BGB) oder wenn der Reisende zum Rücktritt berechtigt
hat, weil der Veranstalter den Reisepreis nach Vertrags-
schluss unzulässig erhöht oder die Reiseleistungen einseitig
verändert hat (§ 651a BGB).

Diesen Monat in AnwaltOnline Direkt:
Besonderheiten bei Flugpauschalreisen ins Ausland

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*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Reiserecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Betreuungsrechtes und des Familienrechtes erhalten
   Sie umfangreiche kostenfreie Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

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*5* (P) (C) 2001 AnwaltOnline

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