[AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2001]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2001 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
* ISSN: 1511-8975 *
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*1* Interessante Urteile & Länderbericht
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
*1* Interessante Urteile & Länderbericht
>> Krankenversicherung
Leistungseinschränkungen können unwirksam sein.
Die einer Auslandsreise-Krankenversicherung zu Grunde
liegenden Klauseln- "Als Ausland .... gilt nicht das Staatsgebiet, dessen
Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt..."
und
- "Keine Leistungspflicht besteht für Untersuchung und
Behandlung zur Schwangerschaftsüberwachung, ferner für
Entbindung und Schwangerschaftsabbruch und deren Folgen"sind wegen Verstoßes gegen § 9 I AGBG unwirksam.
BGH, Urteil v. 11.11.2000 - IV ZR 235/99
>> Minderungsrecht bei alten Miturlaubern?
Der Anblick von älteren Miturlaubern ist kein berechtigter
Klagegrund auf eine Reisepreisminderung. Ein junges Paar
fühlte sich durch den Aufenthalt von ca. 20 Senioren
(70-90 Jahre) im Frühstücksraum in seinem unbeschwerten und
alterstypischen Urlaub gestört gefühlt.
Weißgekleidete Pflegekräfte, die die Senioren versorgten
(Blutdruckmessungen, etc.) sowie Windeln gegen Inkontinenz
in den Zimmern vermittelten vielmehr den Eindruck eines
"Altersheim". Das AG vertrat die Aufassung, daß die Inte-
gration von älteren Mitbürgern ein Anlieger aller sein
sollte. Eine abweichende Beurteilung als die Klage-
abweisung würde zur Diskriminierung einer bestimmten
Altersgruppe führen. Der Reiseveranstalter kann somit nicht
dazu bewegt werden, ältere oder pflegebedürftige Mit-
menschen von anderen Reisenden zu trennen.AG Bad Homburg -AZ 2 C 4362/99 (24)
>> Versicherungsschutz am Strand
Wird eine Fotokamera - auch nur für kurze Zeit - unbeauf-
sichtigt am Strand zurückgelassen, so entfällt bei einem
Diebstahl der Reisegepäckversicherungsschutz.AG Hannover, Urt. v. 18.11.1996; 562 C 8544/96
>> Dürfen Hunde ins Hotel-Restaurant ?
Trotz Zusage des Reisebüros, der Hund dürfe den Hundehalter
ins Hotel begleiten, stellt die eng begrenzte Trennung
von Hund und Halter während dessen Aufenthalt im Speisesaal
keinen Reisemangel iSd §§ 651c, 651f BGB dar. Schadens-
ersatz bzw. Minderung kommen demzufolge nicht in Betracht.LG Frankfurt/M. Az 2/24 S 59/99
Weitere Urteile
>> Länderbericht in Kooperation mit travel24.com
Florida Keys - Amerikas karibische Perlen
Lassen Sie sich verzaubern von den Florida Keys mit ihren
türkisen Buchten und den schneeweissen, von Palmen oder
Mangroven gesäumten Sandstränden. Wie Perlen einer Kette
ziehen sich die tropischen Trauminseln südlich von Miami
Beach in einem malerischen Bogen nach Südwesten. Die
atemberaubende Fahrt von Key Largo, über Islamorada und
Marathon bis nach Key West, dem südlichsten Punkt, führt
über 43 Brücken und bietet einen unvergesslichen Blick auf
die Weite des Ozeans.
Parallel zu den Florida Keys liegt im klaren Wasser des
Karibischen Meers das einzige Korallenriff der USA, mit
einer farbenprächtigen Unterwasserwelt, die zu unver-
gesslichen Tauch- und Schnorchelausfluegen einlädt. Auch das
Klima ist paradiesisch:
Tagsueber liegen die Temperaturen zwischen 25 und 30 Grad,
nachts kühlt es gerade mal auf milde 20 Grad ab. Wer sich in
erster Linie entspannen und Kraft tanken möchte, kann
einfach nur am Strand liegen, die unvergleichlichen Natur-
schutzgebiete erkunden oder beim Anblick des weltberühmten
Sonnenuntergangs von Key West ins Träumen geraten.(C) 2001 travel24.com
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>> Gut versichert - auch auf Reisen? (Teil 2)
Die Auslandskrankenversicherung
Während die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen
bei Reisen im Inland ausreichenden Versicherungsschutz bei
Krankheit und Unfällen gewähren, ist dies bei Reisen ins
Ausland nicht immer der Fall. Rechnungen ausländischer
Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken werden zum Teil nicht
anerkannt. Welche Deckungslücken bestehen, lässt sich durch
eine Anfrage bei der jeweiligen Krankenversicherung klären.
Evtl. werden zusätzliche Leistungspakete für Auslands-
aufenthalte angeboten.
Daneben können i.a. recht preisgünstige Versicherungs-
verträge für Auslandsreisen abgeschlossen werden. Zu
beachten ist dabei, dass diese Verträge oft nur kürzere Aus-
landsaufenthalte versichern.
Wichtig ist, dass die im Ausland erhaltenen Rechnungen über
ärztliche Behandlungen, Arzneimittel usw. sorgfältig
aufbewahrt werden. Versicherungsähnliche Funktion hat die
Mitgliedschaft in Organisationen, die für den Fall eines
Unfalls oder einer schweren Erkrankung kostenlosen Rückflug
in die Heimat zusagen. Diese Angebote sind nicht immer
seriös und sollten genauestens überprüft werden.Die Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung gewährt Versicherungsschutz bei
Verlust, zum Teil auch bei Zerstörung oder Beschädigung des
Reisegepäcks während der Reise. Versichert ist das Reise-
gepäck des Versicherungsnehmers selbst und seiner mit-
reisenden Familienangehörigen, die mit ihm in demselben
Haushalt leben. Dazu gehören auch Lebensgefährten.
Bei den versicherten Gegenständen des Reisegepäcks gibt es
besondere Bestimmungen für Wertsachen, wozu auch Foto- und
Filmausrüstung gehören.
Hier tritt die Versicherung nur ein, wenn diese Gegenstände
besonders gesichert sind; auch wird i.a. nicht immer der
volle Wert ersetzt. Fahrräder müssen zusätzlich versichert
werden Geld, Wertpapiere und Dokumente sind nicht
versichert.
In der Praxis scheitert der Versicherungsschutz häufig
daran, dass der vom Verlust seines Reisegepäcks betroffene
Reisende seine „Obliegenheiten“ gegenüber der Versicherung
verletzt hat, weil er etwa das Auto, in dem das Reisegepäck
sich befunden hat, nicht genügend beaufsichtigt und/oder
das Gepäck nicht ausreichend gesichert hat. Ganz allgemein
muss die Versicherung nicht eintreten, wenn der Versicherte
zum Schadensfall falsche Angaben macht oder den Schadensfall
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Besonders zur Frage, wann grobe Fahrlässigkeit anzunehmen
ist, gibt es eine sehr umfangreiche Rechtsprechung. Dabei
werden die Anforderungen an die Sorgfalt des Reisenden
teilweise sehr weit ausgedehnt.
Wenn die Versicherung eintritt, ersetzt sie den Zeitwert,
also nicht den Neuwert, der verloren gegangenen oder
zerstörten Gepäckstücke, im Falle der Beschädigung wird die
Reparatur bezahlt. Die Entschädigung wird gekürzt, wenn der
Reisende sich unterversichert hatte.************************************************************
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