Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert den Bundesrat

Reiserecht

Zu der heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Schlichtung im Luftverkehr wird endlich Realität. Zum ersten Mal bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr. Wenn Airlines die Ansprüche ihrer Kunden bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung und bei Gepäckschäden nicht erfüllen, wird die Schlichtungsstelle sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung bemühen.

Passagiere dürfen sich einen wirklichen Mehrwert von der Einrichtung der Schlichtung versprechen, denn die beiden großen Airline-Verbände haben ihre freiwillige Teilnahme an der Schlichtung zugesagt. Durch die freiwillige Teilnahme erhöht sich die Akzeptanz der Schlichtungsergebnisse für die Airlines. Die Freiwilligkeit ist damit ein Erfolgsgarant für das neue Schlichtungsverfahren im Luftverkehr. Auch die Luftfahrtunternehmen haben Vorteile: Sie sparen durch das Schlichtungsverfahren Zeit und Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung und können eher als bei einer streitigen Zivilverfahren, die Kundenbindung erhalten.

Die Schlichtungen werden grundsätzlich durch privatrechtlich organisierte, von den Unternehmen getragene Schlichtungsstellen durchgeführt. Unternehmen, die sich an der freiwilligen privaten Schlichtung nicht beteiligen, werden einer subsidiären behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet werden.

Zum Hintergrund:

Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Dies sollen die Neuregelungen gewährleisten, wonach künftig Zahlungsansprüche bis zu 5.000 Euro mit Hilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können.

Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen. Die Luftfahrtunternehmen können allerdings gesetzlich nicht zur Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb setzt das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast – abgesehen von Missbrauchsfällen – zunächst kostenlos.

Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) zusammengeschlossenen deutschen und die in dem Board of Airline Representatives in Germany e.V. (BARIG) organisierten ausländischen Fluggesellschaften haben sich zur freiwilligen Teilnahme an einer Schlichtung bereit erklärt. Auch von den großen, nicht in einem Verband organisierten ausländischen Airlines gibt es sehr positive Signale, dass sie teilnehmen werden. Die irische Airline Ryanair ist seit dem 20. März 2013 Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) und ist damit das erste Luftfahrtunternehmen, das sich an einer privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle freiwillig beteiligt. Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Ryanair können somit bereits jetzt von der söp geschlichtet werden. Dies ist ein sehr positives Signal.

Das Gesetz wird am 1. November 2013 in Kraft treten. Alle ab diesem Zeitpunkt entstehenden Fluggastansprüche werden dann geschlichtet werden können.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM BMJ

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