Ihre Rechte bei Gepäckschäden

Reiserecht

Ferienzeit, Reisezeit. Die erholsamste Zeit des Jahres kann aber schnell von Stress eingeholt werden, wenn auf Flügen Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. Die Fluglinien müssen für Schäden an Hand- und Reisegepäck grundsätzlich aufkommen. Reisende sollten aber ein paar wichtige Dinge beachten.

Luftfahrtunternehmen müssen den Schaden ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für aufgegebenes Reisegepäck haften die Luftfahrtunternehmen unabhängig davon, ob sie den Schaden auch verschuldet haben. Für Handgepäck haften sie nur dann, wenn dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das Luftfahrtunternehmen haftet aber nur bis zu einer Höchstgrenze von rund 1.330 Euro je Reisenden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Werden größere Werte transportiert, kann es sich lohnen, vor Reiseantritt eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben. Das kostet zwar einen Zuschlag, doch dann haften die Luftfahrtunternehmen grundsätzlich bis zur Höhe des angegebenen Betrages.

Im Schadensfall ist es besonders wichtig, schnell zu reagieren. Binnen sieben Tagen nach der Aufgabe des Gepäcks müssen Reisende dem Luftfahrtunternehmen Anzeige über Verlust oder Beschädigung erstatten. Trifft das Gepäck verspätet ein, verlängert sich die Frist auf einundzwanzig Tage nach Empfang des verspäteten Gepäcks. Jede Beanstandung muss schriftlich erklärt werden. Anfängliche Versäumnisse bei den Förmlichkeiten der Anzeige schließen später eine erfolgreiche Klage aus.

Bei Pauschalreisen können Kunden sich sowohl an den Reiseveranstalter als auch an das befördernde Luftfahrtunternehmen wenden. Viele Airlines und Pauschalreiseveranstalter leisten auch unbürokratische Hilfe.
Das Bundesjustizministerium plant auch bei Gepäckschäden, ein Schlichtungsverfahren für Streitfälle einzurichten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle und im Allgemeinen kostenlose Streitbeilegung vor einer anerkannten Schlichtungsstelle ermöglicht werden. Der Entwurf soll bald vom Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Weiterführende Informationen auf AnwaltOnline:
Hotel; Gepäckbeschädigung oder Gepäckverlust
Reisegepäck
Reisegepäck, beschädigt
Reisegepäck, verloren
Reisegepäck, verspätet
Reisegepäckversicherung

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM BMJ

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr Jump *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.936 Beratungsanfragen

Anwalt Online hat mir in meiner Sache sehr gut und innerhalb 24 Stunden unkompliziert eine sehr wertvolle Auskunft erteilt. Ich bin begeistert und ...

Verifizierter Mandant

Das es so schnell bearbeitet wurde hätte ich nicht gedacht, sollten unklarheiten auftauchen melde ich noch einmal.

Wilfried Kaufmann, Ehrenkirchen