Flugausfälle nach Vulkanausbruch:
Passagierrechte gelten
Tausende
Passagiere sind nach dem Vulkanausbruch auf Island auf europäischen
Flughäfen gestrandet. Auch bei einem solchen Naturereignis gelten
die europäischen Fluggastrechte. Das bestätigte EU-Verkehrskommissar
Siim Kallas. "Diese Situation verursacht immense Schwierigkeiten für
Passagiere, die in Europa unterwegs sind. Das ist eine wirkliche Ausnahmesituation.
Dennoch ist es wichtig, Passagiere und Fluggesellschaften daran zu erinnern,
dass die EU-Fluggastrechte auch in dieser Situation gelten." Jeder Passagier
hat demnach die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer
Umleitung zum Reiseziel. Zudem müssen die Fluggesellschaften den Fluggästen
Getränke, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen.
Eine Ausnahme gibt allerdings: In einem außerordentlichen Fall wie
diesem bekommen Passagiere nicht zusätzliche finanzielle Entschädigung
wie es der Fall wäre, wenn die Verspätungen oder Ausfälle
auf die Fluggesellschaft zurückzuführen wären.