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Bundesrat verlangt schärfere Regelungen bei Vermittlung von ReisenWenn
auf Verkaufsveranstaltungen oder bei so genannten Kaffeefahrten Reisen
vermittelt werden, sollen diese Veranstaltungen in Zukunft bei den Behörden
angemeldet werden müssen. Dies verlangt der Bundesrat in seiner von
der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme (16/13190)
zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
(16/12784). Bisher seien nur Veranstaltungen, die vom Gesetzgeber als "Wanderlager"
bezeichnet werden, anmeldepflichtig, wenn sie dem Verkauf von Waren dienen.
Nach Angaben des Bundesrates dienen die "Wanderlager" immer häufiger
dazu, den Teilnehmern dieser Veranstaltungen Reisen zu vermitteln. "Leider
kommt es aber auch bei den neuen Erscheinungsformen des Wanderlagers immer
wieder zu Täuschungen und Schädigungen der Teilnehmer, also zu
denselben Missständen, die bisher schon den Warenvertrieb so oft begleitet
haben", schreibt der Bundesrat. Es sei nicht gewährleistet, dass diese
Veranstaltungen der Verwaltung im Vorfeld bekannt würden. Die fehlende
Anzeigepflicht für Veranstaltungen, bei denen Reisen vermittelt würden,
werde von Veranstaltern genutzt, um unter dem Deckmantel einer solchen
Veranstaltung tatsächlich Waren zu vertreiben. Die Bundesregierung
stimmt in ihrer Erwiderung dem Vorschlag des Bundesrates zu.
Nicht folgen will die Bundesregierung einer anderen Forderung der Länder. Der Bundesrat hatte moniert, dass der Kreis der Unternehmen aus anderen EU-Ländern, die nach Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ohne Genehmigung in Deutschland tätig werden dürften, zu groß sei. Viele Firmen könnten sich auf die Dienstleistungsrichtlinie berufen, um die strengen deutschen Regelungen für eine Niederlassung zu vermeiden. Solchen Unternehmen müsste in Zukunft die absichtliche Umgehung von Niederlassungsvorschriften nachgewiesen werden. Das sei eine Überforderung der Behörden. |