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Rechte der Bahnkunden gestärktDie
Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen gestärkt werden.
Der Rechtsausschuss beschloss am 22. April 2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf
der Bundesregierung (16/11607) mit den Stimmen der Regierungskoalition.
Die parlamentarische Opposition votierte gegen die Vorlage. Vorgesehen
ist, dass Eisenbahnunternehmen für Verspätungen und Ausfälle
von Zügen haften müssen. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten
sollen die Unternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten; bei einer
Verspätung von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Dieser Beitrag
muss auf Wunsch in bar ausgezahlt werden. Außerdem ist das Eisenbahnunternehmen
verpflichtet, bei einer Verspätung ab 60 Minuten Erfrischungen oder,
wenn eine Übernachtung erforderlich wird, eine Hotelunterkunft anzubieten.
Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der
Fahrgast auch von der Reise absehen und Rückerstattung des Fahrpreises
verlangen. Das Parlament setzt damit eine EU-Verordnung um, die das Europaparlament
und der Rat im Oktober 2007 beschlossen hatten. Für den kommenden
Freitag (24. April) ist die Verabschiedung durch den Bundestag geplant.
Der Rechtsausschuss beschloss außerdem auf Vorschlag des Bundesrates, dass auch für Fahrten, die nicht ausschließlich in die Nachtzeit fallen, die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels als eines Zuges möglich ist. Der Zeitpunkt für die fahrplanmäßige Ankunftszeit muss zwischen Mitternacht und 5 Uhr früh liegen. Da insbesondere im ländlichen Raum der letzte fahrplanmäßige Zug schon vor 20 Uhr verkehren kann,. darf der Fahrgast ein anderes Verkehrsmittel benutzen. Der Höchstbetrag für die Erstattung der notwendigen Aufwendungen wurde von ursprünglich 50 Euro auf 80 Euro angehoben. Anträge der FDP (16/9804) und der Grünen (16/1146) wurden von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Beide Oppositionsfraktionen hatten ebenfalls die Rechte der Bahnkunden stärken wollen. |