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EU stärkt Urlauberrechte beim TimesharingMit
einer neuen Regelung will die Europäische Kommission das Vertrauen
der Verbraucher in das so genannte Timesharing stärken. Solche Teilzeitnutzungsrechte
erwerben Urlauber, die ihre Ferien für mindestens drei Jahre in der
gleichen Ferienanlage verbringen wollen. In der Timesharing-Branche, die
bei Deutschen, Briten und Schweden besonders beliebt ist, kommt es immer
wieder zu betrügerischen Angeboten. Zwar garantiert eine Richtlinie
von 1994 den Verbrauchern bereits einen grundlegenden Schutz. Der neue
Vorschlag der Kommission zielt aber darauf ab, Regelungslücken zu
schließen. So soll der Geltungsbereich der Richtlinie auf neue Produkte
ausgedehnt werden – darunter Travel Discount Clubs, Teilzeitnutzungsrechte
an Kreuzfahrtschiffen, Hausbooten und Wohnmobilen.
„Die geltende Richtlinie hat gut funktioniert – innerhalb ihrer Grenzen“, sagte die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva. „Beim Verkauf dieser Urlaubsprodukte wird jedoch noch häufig großer Druck ausgeübt." Die Praktiken betrügerischer Geschäftemacher brächten seriöse Unternehmen in Verruf, so die Kommissarin. Die neue Regelung soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für die gesamte Branche schaffen. Dazu will die Kommission den Anwendungsbereich der bisherigen Richtlinie ausdehnen. Künftig sollen auch Verträge mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren gedeckt sein. Weiterhin soll die Regelung für bewegliche Sachen gelten, wie zum Beispiel Hausboote oder Wohnmobile. Auch Travel Discount Clubs kommen ins Visier. Hierbei werden Verbrauchern oft "erhebliche Rabatte" auf Ferienunterkünfte, Flüge und Mietwagen versprochen, in deren Genuss sie aber erst kommen, wenn sie das Passwort zu einer entsprechenden Webseite erwerben. Dafür werden bis zu 3 000 Euro verlangt. Häufig sind die Angaben zur Höhe der Rabatte irreführend. Ein weiteres Problem, das die Regelung angeht, ist der Wiederverkauf von Timeshare-Produkten. Hierbei wird von Vermittlern zuweilen eine Gebühr verlangt. Auch beim Tausch von Timeshare-Produkten sollen Verbraucher künftig geschützt sein. Mancher Inhaber von Teilzeitnutzungsrechten tritt zusätzlich in eine kostenpflichtige Tauschbörse ein, um seine Ferien auf den Kanarischen Inseln gegen eine Woche in den Alpen tauschen zu können. Informationspflichten sollen sicherstellen, dass sich solche Kunden ein realistisches Bild von dem Angebot machen können. Da es für langfristige Urlaubsprodukte sowie für Wiederverkaufs- und Tauschsysteme derzeit keine Regelung gibt, gelten für sie auch nicht die Bestimmungen über Bedenkzeiten, Anzahlungen und Informationspflichten. Wer unter Druck einen Vertrag unterschreibt, hat daher bislang kaum eine Chance, davon wieder loszukommen. |