„Auch wenn die Fluggäste heute ohne Zweifel einen besseren Schutz genießen, müssen wir sicherstellen, dass die Luftfahrtunternehmen und die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen“, betonte der für Verkehr zuständige EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot. „Die EU-Kommission räumt ihnen sechs Monate ein, um der Fluggastverordnung Geltung zu verschaffen, und wird sie dabei in vollem Umfang unterstützen.“
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass weiterer Anstrengungen in einer Reihe von Bereichen nötig sind, etwa eine verbesserte Durchsetzung, eindeutige Auslegung bestimmter Aspekte der Verordnung, deutliche Unterscheidung zwischen Verspätungen und Annullierungen wegen der damit verbundenen unterschiedlichen Fluggastrechte und eine Stärkung der nationalen Aufsichtsstellen bei der Anwendung der gemeinsamen Vorschriften.
In den nächsten sechs Monaten wird die EU-Kommission die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsstellen und den Luftfahrtunternehmen intensivieren, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Falls die Situation am Ende weiterhin unbefriedigend sein sollte, wird die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten. Sollten diese Verfahren und Kontakte nicht den gewünschten Erfolg zeitigen, könnte die EU-Kommission eine Änderung der geltenden Verordnung in Erwägung ziehen.