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Neue europäische Regeln für Handgepäck

Die EU-Kommission hat neue Regeln für das Handgepäck von Flugpassagieren in einer Verordnung verabschiedet. Ein Großteil der neuen Vorschriften tritt Anfang November in Kraft. Hierzu gehört ein weitgehendes Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten. Eine Ausnhahme besteht insoweit, als Flüssigkeiten in Behältern von höchstens 100 Millilitern Fassungsvermögen transportiert werden. Zudem müssen diese Behälter in einem transparenten, wieder verschliessbaren Plastiksack Platz finden, der bei der Sicherheitskontrolle im Flughafen separat vorgezeigt werden muss.

Auch Medikamente und zwingend benötigte besondere Lebensmittel sowie Babynahrung unterfallen einer Ausnahmeregelung. Im sicheren Bereich der Flughäfen, d.h. nach Passieren der Sicherheitskontrollen, dürfen auch weiterhin Flüssigkeiten wie Getränke oder Parfums eingekauft werden. In der Verordnung enthalten sind Regelungen, die Manipulationen oder Veränderungen nach dem Kauf verhindern sollen.

Schließlich müssen bei den Sicherheitskontrollen Jacken und Mäntel ausgezogen und große elektrische Apparate wie Laptop-Computer aus ihren Taschen genommen und separat aufs Band gelegt werden. Eine weitere Regelgung, die die jetzt schon existierende Norm für die Maximalgrösse von Handgepäckstücken (56 x 45 x 25 cm) verbindlich macht, tritt in 6 Monaten in Kraft. Die neuen Vorschriften werden für alle abfliegenden Flugzeuge im EU-Gebiet ungeachtet der Herkunft der Flugzeuge gelten.
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