Bahnreisen - Entschädigung
bei Verspätung
Für
innerdeutsche Verbindungen kommt bei Verspätungen im Fernverkehr die
"Kundencharta Fernverkehr" der Deutschen Bahn zum Zug. Im Gegensatz zur
früheren Rechtslage, bei der kein einklagbarer Ansprich des Kunden
gegen die Bahn bestand, dieser vielmehr lediglich auf Kulanz hoffen durfte,
sieht nunmmehr die Kundencharta Fernverkehr eine Erstattung von 20% vor,
wenn es zu mehr als 60 Minuten Verspätung kommt und diese nicht durch
höhere Gewalt (Leitungsschaden, Sturm, etc.) verursacht wurde.