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Bahnreisen - Entschädigung bei Verspätung

Für innerdeutsche Verbindungen kommt bei Verspätungen im Fernverkehr die "Kundencharta Fernverkehr" der Deutschen Bahn zum Zug. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage, bei der kein einklagbarer Ansprich des Kunden gegen die Bahn bestand, dieser vielmehr lediglich auf Kulanz hoffen durfte, sieht nunmmehr die Kundencharta Fernverkehr eine Erstattung von 20% vor, wenn es zu mehr als 60 Minuten Verspätung kommt und diese nicht durch höhere Gewalt (Leitungsschaden, Sturm, etc.) verursacht wurde.
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