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Besserer Rechtsschutz für Fluggäste

Reiserecht

Die EU-Bürger bekommen mehr Rechte bei Flugreisen. Seit dem 17.02.2005 gilt EU-weit eine neue Verordnung, die Fluggäste im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätungen besser schützt. "Die europäische Verkehrspolitik muss bürgerorientiert sein. Die Fluggastrechte sind ein Beispiel für die konkreten Vorteile, die die Europäische Union ihren Bürgern im Alltag bringt. Der Wettbewerb im Luftverkehr und der Schutz der Fluggastrechte gehen Hand in Hand", erklärte dazu Jacques Barrot, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für die Verkehrspolitik.

Trotz der Bemühungen der Branche ist es für die Fluggäste nicht immer einfach, ihre Rechte geltend zu machen, wenn es bei Flugreisen zu Unregelmäßigkeiten kommt. So gingen beispielsweise 2004 mehr als 5 Millionen Gepäckstücke bei Flugreisen mit europäischen Luftfahrtunternehmen verloren oder wurden beschädigt, und 250 000 Fluggäste wurden 2002 trotz Buchung nicht befördert.

Die neue Verordnung soll nun deutlich bessere Passagierrechte garantieren. Sie dürfte auch zu einem spektakulären Rückgang der Fälle von Nichtbeförderung führen, da die Fluggesellschaften Entschädigungen in empfindlicher Höhe zahlen müssen (250 € bei Flügen unter 1 500 km, 400 € bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km und 600 € bei Flügen ab 3 500 km. Auch bei verspäteten Annullierungen und stark verspäteten Flügen werden die Fluggäste entschädigt. Bei Annullierungen besteht allerdings kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn das Luftfahrtunternehmen außergewöhnliche Umstände nachweisen kann, die nicht verhindert werden konnten.

Die Verordnung gilt für alle Flüge, auch Charterflüge, europäischer Luftfahrtunternehmen von oder nach einem europäischen Flughafen sowie für alle Flüge aus einem EU-Mitgliedsstaat. Die EU-Kommission ist überzeugt, dass dank dieser neuen Rechte die Qualität der Dienstleistungen, die die europäischen Unternehmen für ihre Kunden erbringen, merklich verbessert wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird dadurch gestärkt.

Die Kommission wird eine EU-weite Informationskampagne für die Fluggäste in den Flughäfen und Reisebüros durchführen. Die Luftfahrtunternehmen sind ebenfalls verpflichtet, die Fluggäste über ihre Rechte zu unterrichten.

Außerdem sieht die neue Verordnung vor, dass jeder Mitgliedstaat eine unabhängige Stelle mit der Bearbeitung von Fluggastbeschwerden und Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Luftfahrtunternehmen betraut, sodass langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Bislang haben erst 15 Staaten eine solche Stelle eingerichtet. Die EU-Kommission wird den Europäischen Gerichtshof anrufen, falls die anderen Mitgliedsstaaten ihren entsprechenden Verpflichtungen nicht nachkommen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU-Kommission

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