Wie wird nun vorgegangen? Bei Schwierigkeiten ist wie zuvor zunächst der Anbieter zu kontaktieren und die Beschwerde vorzutragen. Ist der Beschwerdeverlauf nicht zufriedenstellend, so kann sich der Betroffene an die Schlichtungsstelle wenden (Kontakt: s.u.). Im Streitfall vermittelt diese sodann zwischen den beteiligten Parteien, wenn es um mangelhafte Leistungen geht.
Wenn
man sich als Betroffener im Zweifel über die rechtliche Lage befindet,
kann es indes auch sinnvoll sein, zunächst einen fundierten juristischen
Rat einzuholen und ggf. in "Verhandlung" mit dem Anbieter zu treten. Nach
Information über die Rechtslage ist es für Betroffene grundsätzlich
leichter, im direkten Kontakt mit dem Reiseveranstalter oder über
Dritte ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erhalten, da Chancen und Risiken
einer möglicherweise doch erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung
besser eingeschätzt werden können.
Kommt
es trotzdem nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien, so bietet sich
die Schlichtungsstelle gerade dann an, wenn für den Betroffenen ein
hohes Prozessrisiko besteht.
Schlichtungsstelle
Mobilität
Postfach
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10923
Berlin
Tel.
030/46 99 70-0
Fax:
030/46 99 70-10
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