Am 24.10.2001 konnten Sie unsere Expertin zum Reiserecht, RAin Anja Theurer befragen. Nachfolgend finden Sie das Protokoll des Chats.AnjaTheurer:Hallo! Ich denke, es kann losgehen
ModerationII: Guten Abend, Frau Theurer, Herzlich Willkommen zu unserem Chat!
ModerationII: Silvia-Kerner: hallo ?
AnjaTheurer:Guten Abend! Sehr schön, dass technisch alles zu klapen scheint!
ModerationII: Hallo Silvia-Kerner: welche Frage möchtest du gerne Frau Theurer stellen?
ModerationII: Ganz allgemein gefragt, wer haftet denn bei Reisemängeln?
AnjaTheurer:Wenn das Reisevertragsrecht des BGB zur Anwendung kommt, d.h. normalerweise bei Pauschalreisen, dann haftet der Reiseveranstalter.
ModerationII: Silvia-Kerner: Ich habe nicht eine Frage zu der Angelegenheit mit den Reisen sondern mehr wie man sich ein Jurastudium vorstellen kann da ich selber Jura studieren will und mich vorher aber informieren will .
ModerationII: Guten Abend Katze
AnjaTheurer:Nun, das Jurastidium besteht zum einen Teil aus Lernen, zum anderen Teil aus am Badesee liegen!
ModerationII: Was wird denn als Reisemängel betrachtet?
AnjaTheurer:Reisemängel sind solche negativen Abweichungen der tatsächlichen Reisebedingungen von den vereinbarten Bedingungen, die die Reise beeinträchtigen
ModerationII: Also z.B. Fluglärm, ein schmutziges Hotel, fehlende Freizeitmöglichkeiten?
ModerationII: Silvia-Kerner: Wie lange dauert denn das Jurastudium ?
bot verleiht stoelting VIP-Rechte.
AnjaTheurer:Richtig! Der lassiker sind Baulärm und Lärm aus der Disco, viele Leute beschweren sich aber auch wegen verschiedener Tiere, z.>B. Ameisen. All das kann, ab einer bestimmten Schwelle, Reisemängel darst
ModerationII: Hallo Stoelting!
ModerationII: Katze: an wen kann ich mich denn wenden, wenn ich mit meinem Urlaub nicht zufrieden war
AnjaTheurer:Man muß sich sogar, wenn man seine Rechte sichern will, an den Reiseveranstalter wenden, und zwar innerhalb eines Monates nach Beendigung der Reise
ModerationII: stoelting: wie häufig sind denn Reklamationen ?
AnjaTheurer:Ungefähr in 4% der Fälle reklamieren die Leute
ModerationII: Ich begrüße einen weiteren User, Hallo Petrijungfrau
ModerationII: stoelting: und wie erfolgreich sind Reklamationen dann in %
AnjaTheurer:Ungefähr ein Viertzel aller Fälle geht erfolgreich für den Reisenden aus. Der Mißerfolg in den übrigen Fällen liegt daran, daß normalerweise vor Ort keine Beweise gesichert wurden
ModerationII: Petrijungfrau: Welche Fragen darf ich hier stellen?
AnjaTheurer:Nun, alles was das Herz des Reisenden begehrt!
ModerationII: stoelting: was schlagen Sie denn zur Beweissicherung vor? welche Zeugen braucht man etc.?
AnjaTheurer:Immer alles so detailliert wie möglich erfassen, d.h. Vorfälle schriftlich festhalten, von Zeugen unterzeichnen lassen, Photos schießen etc.
ModerationII: stoelting: wie sollte man für eine Beweissicherung vorgehen?
AnjaTheurer:Die Beweissicherung ist formlos. Je mehr, dest besser!
AnjaTheurer:Es reicht z.B. nciht die Aussage Ds Essen war schlecht. erforderlich ist die Aufzählung im einzelnen, wann was zu beanstanden war
ModerationII: Kann man sich denn auf Prospektbeschreibungen oder mündliche Zusagen im Reisebüro verlassen? Sind diese verbindlich?
ModerationII: Petrijungfrau: Wenn ich eine Pauschalreise vom 06.10. bis 20.10. buche und die Abfahrt vom Hotel am 19.10. um 20.00 Uhr erfolgt und der Flug um 0.05 am 20.10. erfolgt ist daß dann eine 14 tätige Pauschalreise?
AnjaTheurer:Zusagen im Prospekt sind verbindlich, denn sie stellen die Grundlage der Entscheidung des Reisenden dar. Der Reiseveranstalter wird zudem über die ussagen der Kräfte im Reisebüro gebunden.
ModerationII: stoelting: nehmen wir mal an, es war vor allem Baulärm, der störte, wie sichere ich den Tatbestand?
AnjaTheurer:Erstmal Petrijungfrau: Ich denke schon. Vom 6. Bis zum 19. abends sind das 14 Tage, nicht?
AnjaTheurer:Nun stoelting: Jeden Tag genau aufschreiben, wann der Baulärm vorkommt. Adressen von anderen Reisenden aufschreiben, die die Vorkommnisse bestätigen können.
ModerationII: Was sind denn meine Reiserechte als Pauschalreisender?
ModerationII: stoelting: diese Regressansprüche funktionieren in der Regel nur gegen deutsche Veranstalter. Was mache ich, wenn ich im Internet eine Auslandsreise bei einem ausländischen Veranstalter buche und habe Mängel?
AnjaTheurer:Die Rechte beginnen bereits vor Reiseantritt: Da kann ich einfach von der Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter hat dann lediglich Anspruch auf eine Auufwandsentschädigung, nicht aber auf den Reis
ModerationII: Hallo skoenig00, wie lautet deine Frage?
AnjaTheurer:Sollte die Reise mangelhaft sein, kann ich Minderung geltend machen, ich kann verlangen, daß der versprochene Standard hergestellt wird, ich kann unter bestimmten Bedingungen Schadenersatzverlangen un
ModerationII: Katze: was kann man in einem Fall wie Swissair machen, wenn man einen Flug gebucht hat, die Airline pleite geht und ich mir ein neues Ticket kaufen muss? Gibt es da eine übergeordnete Stelle, an die ich mich
AnjaTheurer:Nochmal stoelting: Richtig! Die Rechte bestehen in der Regel nur bei deutschen Veranstaltern. Wähle ich einen ausländischen Veranstalter, richten sich meine Recht nach dem recht seines Staates
ModerationII: stoelting: Aufwandsentschädigung heisst doch entstandene Kosten. Das kann allerdings der gesamte Reisepreis abzgl. des Gewinnanteils des Veranstalters sein, oder?
AnjaTheurer:Thema Swissair: Da habe ich Pech gehabt, wie immer, wenn ein Vertragspartner Pleite geht. Allerdings behalte ich meine Rechte, wenn ich über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht habe.
ModerationII: skoenig00: Hallo! Ich habe schon reklamiert. Seitens des Veranstalters wurde ein Verrechnungsscheck zugesandt. Der Betrag entspricht keineswegs meiner Forderung. Was muß ich jetzt tun?
AnjaTheurer:stoelting: Theoretisch ja. Aber z.B. die Aufwendugnen für das Essen etc. werden immer erspart
ModerationII: stoelting: nochmal ausländische Veranstalter: muss ich den auch in seinem Heimatland verklagen oder geht das in Deutschland?
AnjaTheurer:skoenig: Jetzt können sie klagen. Beachten Sie, daß ihr Anspruch innerhalb von 6 Monaten nach reiseende verjährt!
AnjaTheurer:stoelting: In der Regel in seinem Heimatland. Hat er einen "ABleger" in Deutschland, ist in der Regel auch eine Klage vor einem deutschen gericht möglich
ModerationII: Katze: gibt es da keine Versicherung, die haftbar gemacht werden kann?
ModerationII: Katze: Oder was ist mit den Allianzpartnern wie TAP oder Sabena, die im Verbund mit der Swissair geflogen sind?
AnjaTheurer:Wenn über den Reiseveranstalter einer Pauschalreise gebucht wurde schon. Andernfalls nicht. Versichert ist in der Regel nur das Personen- und SAchrisiko
ModerationII: skoenig00: Gibt es die Möglichkeit, den Scheck einzulösen und meine Restforderung mittels eines Widerspruchs geltend zu machen?
AnjaTheurer:Allianzpartner können sich natürlich kulanterweise zur Durchführung von Flügen bereit erklären. Allerdings handelt es sich nach wie vor um selbständige Gesellschaften, die vertaglich nicht gebunden si
ModerationII: stoelting: was bekomme ich erstattet, wenn mein Reisegepäck verloren geht?
AnjaTheurer:Falls sie den Scheck einklösen wollen, müssen Sie zuvor beim Reiseveranstalter klarmachne, daß Sie es darauf nicht bewenden lassen. Andernfalls könnte die Einlösung als Anerkenntnis gewertet werden
AnjaTheurer:Bei internationalen Flügen nur bis zu 250 Francs pro kg, außer, der Wert wurde deklariert.
ModerationII: Erhält man Preisminderung bei Flugverspätungen?
AnjaTheurer:Bei Linienflügen wesentlich eher als bei Charterflügen, wo bis zu vier Stunden hingenommen werden müssen. Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich.
ModerationII: Katze: Wenn ein Flug gecancelt wird und ich deshalb einen wichtigen Termin verpasse, kann ich da möglicherweise entstandenen Schaden bei der Airline einfordern?
AnjaTheurer:Ja, in diesem Fall kann man eventuell einen Verspätungsschaden gelten machen und zwar dann, wenn die Airline die Verspätung verschuldet hat.
ModerationII: skoenig00: Ich habe eine ausführlich begründete Reklamation an den Veranstalter gesandt. Kann ich seinerseits ebenfalls eine ausführliche Begründung verlangen?
AnjaTheurer:Nochmal kurz zum Reisegepäck: Bei nationalen Flügen ist der Schadenerstaz auf höchstens DM 3.200 begrenzt
AnjaTheurer:skoenig: Nein
ModerationII: stoelting: reicht es z.B. aus, dass die LH den Flug ''aus technischen Gründen'' absagt?
AnjaTheurer:Technische Gründe wären vermutlich eigenverschulden. Denn die Airline ist selbstverständlich verpflichtet, für das Funktionieren ihrer Flugzeuge SORG ZU TRAGEN
ModerationII: stoelting: ich muss leider los, vielen Dank für die Auskünfte und tschüss
ModerationII: skoenig00: Angenommen, ich gehe gerichtlich vor. Wie kann ich meinerseits Kosten vermeiden. Ich bin Student
AnjaTheurer:Es gibt die Möglichkeit, bei geringem eigenem Einkommen und Vermögen einen ANtrag auf Prozeßkostenhilfe zu stellen. Dann kann man eventuell anfallende Kosten entweder in Raten zahlen oder sie werden e
ModerationII: Nehmen eigentlich viele Leute Ihren Dienst bei anwaltonline.com in Anspruch?
AnjaTheurer:Oh ja, sehr viele. Wir haben mindestens 15 Anfragen am tag
ModerationII: Katze: aber die Reiseveranstalter haben ja doch den längeren Atem
AnjaTheurer:Nun, sobald ein Prozeß einmal gestartet ist und er odentlich geführt wird, kann auch der Atem des Reisenden der längeer sein.
ModerationII: Katze: Irgendwann bekommt man es mit der Angst zu tun, wenn die Kosten immer weiter steigen und man nicht mehr so sicher ist, ob man gewinnt.
ModerationII: skoenig00: Welche eventuell anfallenden Kosten u. in welcher Höhe könnten auf mich zukommen?
AnjaTheurer:Dann kann man immer noch die Klage zurücknehmen und die Kosten auf diese Weise abschneiden
ModerationII: Katze: Dann macht man einen Rückzug und schon wieder hat der reiseveranstalter gewonnen.
AnjaTheurer:Ausschlaggebend ist der Streitwert, d.h. der Betrag, den Sie einklagen. Danach bemessen sich die gebühren des Anwaltes und des gerichts
AnjaTheurer:Allerdings trägt derjenige alle Kosten des Rechtsstreits, der den Prozeß verliert.
ModerationII: Katze: Vielen Dank für den interessanten Chat, aber ich muss leider los! Viel Spaß noch!
AnjaTheurer:So, nun haben wir nur noch den jungen Herrn mit dem Gutschein. Wie kann ich noch helfen?
ModerationII: skoenig00: Wie sieht´s aus, wenn ich z.B. 1000 DM fordere und das Gericht spricht mir 800 DM zu? Wie ist die Kostenverteilung für mich?
AnjaTheurer:Dann tragen Sie 1/6 der Kosten, der Reiseveranstalter 5/6
AnjaTheurer:Judex non calculat! 1/5 bzw. 4/5
ModerationII: skoenig00: Bezieht sich diese Teilung auf die Gesamtkosten oder nur Gerichtskosten?
AnjaTheurer:Auf die Gesamtkosten, d.h. auch die Kosten beider Anwälte
AnjaTheurer:Zu beachten ist allerdings, daß Sie ihrem eigenen Anwalt immer vorschußpflichtig sind.
ModerationII: skoenig00: Genau das meine ich. Und wieder Kosten für mich, obwohl der Urlaub schon katastrophal war!!!
AnjaTheurer:Was war denn so schlimm?
ModerationII: Hallo skoenig00, hast du uns schon verlassen?
ModerationII: skoenig00: Wo soll ich anfangen? Kein Strand, mieses und verdorbenes Essen, katastrophale Hygiene, unfreundliches Personal, keine Möglichkeit am Pool zu liegen... Fast nichts hat mit dem Katalog übereingestimmt!
AnjaTheurer:Schade, daß es den Chat nicht schon zuvor gegeben hat. DAnn wären sicher alle Beweise gesichert! Wie sieht es denn aus damit?
AnjaTheurer:skoenig00 scheint in unfrohen Gedanken an seinen letzten Urlaub befangen zu sein!
ModerationII: Frau Theurer, vielen Dank für das interessante und informative Gespräch. Ich glaube, wir haben heute abend viel gelernt und werden im nächsten Urlaub, falls er unseren Erwartungen nicht entspricht, unsere Ansprüche geltend machen. Ein dickes Dankeschön auch an alle Chatteilnehmer. Tschüss!
AnjaTheurer:Tschüß auch von hier aus!
ModerationII: skoenig00: Danke und schönen Abend. Tschüß