Artikel 9
Wird ein Gut mit Zustimmung
des Luftfrachtführers in das Luftfahrzeug verladen, ohne daß
ein Luftfrachtbrief ausgestellt worden ist, oder enthält der Luftfrachtbrief
nicht den in Artikel 8 Buchstabe c vorgeschriebenen Hinweis, so kann sich
der Luftfrachtführer nicht auf die Vorschriften des Artikels 22 Abs.
2 berufen.